BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4365 21. Wahlperiode 13.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 06.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch endlich auch in Hamburg Rund 15 Prozent aller Paare sind in Deutschland ohne Kinder. Die Gründe für Kinderlosigkeit sind vielfältig. Viele Paare wünschen sich ein Kind und suchen medizinische Hilfe für die Beratung und Behandlung. Eine Möglichkeit ist dabei die künstliche Befruchtung. Bisher werden seit 2004 bei Kinderwunsch -Behandlungen 50 Prozent der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, die andere Hälfte müssen die Paare selber tragen. Bei drei Behandlungen belaufen sich die hälftigen Kostenanteile auf insgesamt bis zu 6.000 Euro. Kommt ein vierter Versuch hinzu, dessen Kosten – wie der Aufwand für weitere Maßnahmen – in voller Höhe vom Paar selbst zu tragen sind, erhöhen sich die Kosten schnell auf bis zu 10.000 Euro. Die Bundesregierung hat 2012 ein Förderprogramm beschlossen, das den Selbstkostenanteil für Paare auf 25 Prozent absenkt, wenn das Bundesland , in dem das Paar wohnt, ebenfalls 12,5 Prozent der Kosten trägt. Der Anteil, den das Paar selbst tragen muss, wird damit erheblich reduziert, denn es trägt nur noch 25 Prozent der Kosten beim 1ersten bis dritten Versuch und 75 Prozent beim vierten Versuch. Durch künstliche Befruchtung kann etwa einem Fünftel der Paare geholfen werden, die aus medizinischen Gründen ungewollt kinderlos sind. Immer mehr Bundesländer beteiligen sich an der Förderung, so auch das Land Berlin, welches erst vor einem halben Jahr ankündigte, sich ebenfalls zukünftig an der Kostenübernahme zu beteiligen (vergleiche https://www.berlin.de/sen/gessoz/presse/pressemitteilungen/ 2015/pressemitteilung.350915.php). Hamburg ist eines der Bundesländer, die Kinderwunschbehandlungen nicht unterstützen. Bereits im November 2013 debattierte die Hamburgische Bürgerschaft auf Initiative der FDP- Fraktion einen entsprechenden Antrag, in dem der Senat aufgefordert wurde, Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufzunehmen und zu ermitteln, welche jährlichen Kosten durch eine Teilnahme Hamburgs am Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch entstehen (vergleiche Drs. 20/9689). Der Antrag wurde gegen die Stimmen von CDU und FDP und mit den Stimmen der SPD und LINKEN bei Enthaltung der GRÜNEN abgelehnt. Ein Zusatzantrag der SPD (Drs. 20/9853) zu der Drucksache wurde mehrheitlich angenommen. Im Petitum wurde der Senat ersucht, „sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Finanzierung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei medizinisch indizierter Kinderlosigkeit im § 27a SGB V klar geregelt wird, indem der Kostenzuschuss der Krankenkassen auf 75 Prozent erhöht wird und der Bund den Krankenkassen den hierdurch entstehenden Mehraufwand aus eigenen Mitteln vollständig erstattet.“ Passiert ist seither wenig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/4365 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. In welcher Form hat sich der Senat seit November 2013 bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Finanzierung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei medizinisch indizierter Kinderlosigkeit im § 27a SGB V klar geregelt wird, indem der Kostenzuschuss der Krankenkassen auf 75 Prozent erhöht wird und der Bund den Krankenkassen den hierdurch entstehenden Mehraufwand aus eigenen Mitteln vollständig erstattet? 2. Zu welchen Ergebnissen hat der Einsatz des Senats auf Bundesebene geführt? Bitte um detaillierte Darstellung. Siehe Drs. 20/14364. 3. Welche Bundesländer unterstützen die Kinderwunschbehandlungen beziehungsweise beteiligen sich an dem durch die Bundesregierung 2012 beschlossenen Förderprogramm, das den Selbstkostenanteil für Paare auf 25 Prozent absenkt, wenn das Bundesland, in dem das Paar wohnt, ebenfalls 12,5 Prozent der Kosten trägt? Derzeit beteiligen sich Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Übrigen siehe www.informationsportalkinderwunsch .de. 4. Sind dem Senat Erfahrungen aus anderen Bundesländern, wie beispielsweise Berlin, bekannt, die die Kinderwunschbehandlungen unterstützen beziehungsweise sich beteiligen an dem durch die Bundesregierung 2012 beschlossenen Förderprogramm, das den Selbstkostenanteil für Paare auf 25 Prozent absenkt, wenn das Bundesland, in dem das Paar wohnt, ebenfalls 12,5 Prozent der Kosten trägt? Nein. 5. Aus welchen Gründen beteiligt sich Hamburg nicht an dem durch die Bundesregierung 2012 beschlossenen Förderprogramm, das den Selbstkostenanteil für Paare auf 25 Prozent absenkt, wenn das Bundesland , in dem das Paar wohnt, ebenfalls 12,5 Prozent der Kosten trägt? Bitte um detaillierte Darstellung. Hamburg setzt sich für eine bundeseinheitliche Regelung zur Unterstützung von Paaren mit Kinderwunsch ein. Das Förderprogramm des Bundes wird von den Ländern , die sich beteiligen, hinsichtlich der Höhe der Förderung und der Zielgruppen unterschiedlich ausgelegt. Dies ist für betroffene Paare nicht hinnehmbar und wird vom Senat nicht unterstützt. Darüber hinaus stehen im Einzelplan 4 keine Haushaltsmittel für die Förderung der assistierten Reproduktion zur Verfügung. 6. Wie viele Paare nutzten seit dem Jahr 2010 Maßnahmen der assistierten Reproduktion in Hamburg? Bitte für die Jahre separat auflisten. 7. Wie viele Kinder wurden seit dem Jahr 2010 durch Maßnahmen der assistierten Reproduktion in Hamburg geboren? Diese Daten werden von der zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe http://www.deutsches-ivf-register.de/. 8. Welche Fördermöglichkeiten stehen ungewollt kinderlosen Paaren in Hamburg derzeit zur Verfügung? a. Wie erfolgt derzeit die Finanzierung? Nach geltendem Recht übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei medizinisch indizierter Kinderlosigkeit für drei Behandlungszyklen 50 Prozent der Kosten (§ 27 a SGB V). Zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung können die Krankenkassen in der Satzung vorsehen (§ 11 Absatz 6 SGB V). b. Wie häufig wurden die Maßnahmen jeweils seit Bestehen genutzt? Bitte analog zu den vorhergehenden Fragen jährlich auflisten. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Angaben vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4365 3 9. Gab es inzwischen Gespräche zwischen dem Bundesfamilienministerium und dem Hamburger Senat hinsichtlich einer Beteiligung Hamburgs am Förderprogramm des Bundes? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Antwort zu 5. 10. Mit welchen Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg wäre bei einer Beteiligung am Bundesprogramm zu rechnen? Die Kosten im Falle einer Beteiligung Hamburgs am Bundesprogramm lassen sich nicht beziffern. Diese hängen sowohl von der Ausgestaltung der Förderung als auch von der Inanspruchnahme der Maßnahmen, zu der statistische Erhebungen nicht vorliegen, ab.