BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/437 21. Wahlperiode 15.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 07.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Antisemitismus, Extremismus, Rassismus und religiös-fundamentalistische Vorfälle an Schulen In einem Beitrag von „Deutschlandradio Kultur“ vom 1. Mai 2015 (http://www.deutschlandradiokultur.de/juedische-lehrer-in-schwierigkeitenallein -unter-antisemiten.1079.de.html?dram%3Aarticle_id=318653) berichteten jüdische Lehrer aus verschiedenen Städten Deutschlands über antisemitische Anfeindungen durch ihre türkisch- oder arabischstämmigen Schüler. Sie beklagten sich darüber, dass religiös motivierte Beschimpfungen, Schmähungen und auch Drohungen insbesondere im stark migrantisch geprägten Schulumfeld mittlerweile ein fester Bestandteil des Schulalltages geworden seien. Da aber schon die Melde- und damit zugleich auch die Erfassungsmechanismen in diesem Bereich völlig untauglich wären, um das besondere Problem sichtbar zu machen, fehle es natürlich auch an entsprechenden Präventionsprojekten für Schüler und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer, um ihm gekonnt und zielgerichtet zu begegnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele rassistisch, rechtsextremistisch, linksextremistisch, religiösfundamentalistisch und/oder antisemitisch motivierte Vorfälle an Hamburger Schulen wurden der Schulbehörde in den Schuljahren 2010/ 2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 und im ersten Schulhalbjahr 2014/2015 gemeldet und/oder gegenüber der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft gemeldet oder angezeigt? Bitte nach Schule, Schulart, Stadtteil und Sozialindex aufschlüsseln. 2. Wie viele dieser Vorfälle richteten sich seit dem Schuljahr 2010/2011 von Schülern ausgehend gegen Lehrer? Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln . 3. Wie viele dieser Vorfälle richteten sich seit dem Schuljahr 2010/2011 von Schülern ausgehend gegen andere Schüler? Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln . 4. Wie viele der Täter waren seit dem Schuljahr 2010/2011 jeweils a.) männlich und b.) weiblich? Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln. 5. Wie viele der Opfer waren in den jeweiligen Schuljahren jeweils a.) männlich und b.) weiblich? Drucksache 21/437 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln. 6. In wie vielen der vorgenannten Fälle handelte es sich um sogenannten migrantischen Antisemitismus, das heißt religiöse Intoleranz zwischen Muslimen und Juden oder auch anderen Religionen oder Nationalitäten? Die zur Beantwortung der Frage 1. erforderlichen Daten zu den Hintergründen einer Straftat beziehungsweise des Tatortes (hier: Schule) und der Motive des Täters werden im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht erfasst. Es müssten daher zur Beantwortung dieser Frage sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat nach §§ 130, 166, 185, 186, 187 240, 241 Strafgesetzbuch (StGB) und – soweit es zu einem körperlichen Angriff gekommen sein sollte – §§ 223, 224 StGB geführten Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2010 bis 2015 händisch ausgewertet werden. Zum Stichtag 8. Mai 2015 handelt es sich um 2.641 Verfahren. Eine Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die räumliche Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen. Nach Art der Tatörtlichkeit wird nicht differenziert. Der Bereich von Schulen wird somit als Tatort nicht gesondert erfasst. Daher sind die im Bereich von Schulen begangenen Straftaten mit der PKS nicht auswertbar. Darüber hinaus werden Angaben zum Motiv des Täters in der PKS ebenfalls nicht erfasst; sie sind daher mit der PKS nicht auswertbar. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der für derartige Delikte zuständigen Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA 7) erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das Meldeverfahren für Gewaltvorfälle an Schulen (siehe „Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen“) differenziert nicht nach den in der Frage genannten Kategorien, sondern ermöglicht einer meldenden Schule unter anderem das Ankreuzen einer Deliktart. Dies erfolgt unabhängig von einem Tatmotiv. Unter der Deliktart „politisch motivierte Straftaten“ wurden seit dem Schuljahr 2010/2011 bis einschließlich des Schulhalbjahres 2013/2014 insgesamt fünf Vorfälle dokumentiert (eine Meldung im Schuljahr 2010/2011, eine Meldung im Schuljahr 2011/2012, und drei Meldungen im Schuljahr 2012/2013). Dabei handelte es sich um männliche Tatverdächtige , in einem Fall mit Migrationshintergrund. Es waren zwei Schüler als Opfer sowie in drei Fällen die Schulgemeinschaft betroffen. „Migrantischer Antisemitismus“ spielte dabei keine Rolle. 7. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden das Problem des „migrantischen Antisemitismus“ bekannt und wie wird gegebenenfalls damit seit wann umgegangen? Es ist bekannt, dass antisemitische Straftaten nicht nur von Personen aus dem rechtsextremistischen Milieu begangen werden. So hat die im Auftrag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) 2014 vom Projektbüro „Angewandte Sozialforschung“ der Universität Hamburg durchgeführte Bevölkerungsumfrage „Zusammenleben in Hamburg“ Anhaltspunkte dafür ergeben, dass antisemitische Einstellungen bei den befragten Migrantinnen und Migranten ausgeprägter sind als bei Befragten ohne Migrationshintergrund (siehe hierzu http://www.hamburg.de/ pressearchiv-fhh/4419088/2014-12-08-basfi-umfage-zusammenleben-in-hamburg/). Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung sind in der letzten Legislaturperiode unter anderem intensiv im Integrationsbeirat und im Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus , in dem staatliche und nicht staatliche Akteure Strategien gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit beraten, erörtert worden. Dieser fachliche Austausch wird fortgesetzt. Hinsichtlich der Behandlung der Problematik zu religiös gefärbten Konfliktlagen an Schulen siehe Drs. 20/634, 20/10743, 20/11007, 20/12001 und 20/12927. Im Übrigen siehe Antwort zu 18. 8. Von welcher Dunkelziffer wird im Bereich a.) rassistisch motivierter Vorfälle generell und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/437 3 b.) von Fällen von „migrantischem Antisemitismus“ für Hamburg und hier speziell an Schulen ausgegangen und warum in dieser Höhe? Den Sicherheitsbehörden liegen hierzu keine Studien, Umfragen oder Forschungsergebnisse vor. 9. Wie ist das Prozedere für die Meldung von rassistisch motivierten Gewaltvorfällen oder Notfällen an Hamburger Schulen und wo ist dieses geregelt? 10. Für welche Vorfälle im vorgenannten Sinne ist regelhaft nur eine Meldung bei der Schulbehörde vorgesehen, ab wann und welcher Verdachts - beziehungsweise Gefährdungslage und bei welchen Deliktstypen sind die Schulen angehalten, die Polizei hinzuzuziehen? Die Meldung von Straftaten und Gewaltvorfällen ist in § 49 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) und der „Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen“ (siehe unter: http://www.hamburg.de/contentblob/3854702/ data/richtlinie-meldung-von-gewaltvorfaellen.pdf) geregelt. 11. Wie sieht es insoweit mit der polizeilichen Anzeige von strafunmündigen Minderjährigen aus und wann müssen bei diesen auch die Jugendämter in Kenntnis gesetzt werden, um gegebenenfalls entsprechende Erziehungshilfen auszulösen? Bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen, die aus Sicht der Schule Unterstützungsbedarf haben, wird neben den schulinternen Beratungsinstanzen (Beratungslehrkraft, Beratungsdienst) gegebenenfalls auch das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) eingeschaltet. Gemeinsam kann die Entscheidung getroffen werden, das zuständige Jugendamt zu informieren. In Akutfällen kann diese Meldung auch direkt durch die Schule erfolgen. Bei polizeilichen Anzeigen über den Meldebogen für Gewaltvorfälle überprüft die Polizei Hamburg im Rahmen ihrer Ermittlungen den Gefährdungscharakter für den Tatverdächtigen und entscheidet eigenständig über die Weiterleitung der Meldung an das zuständige Jugendamt. Die Polizei leitet in allen ihr von Schulen mitgeteilten Sachverhalten mit rechtswidrigen Taten strafunmündiger Minderjähriger ein Ermittlungsverfahren ein. Unabhängig vom Alter eines Minderjährigen informiert die Polizei das zuständige Jugendamt, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vorliegt. Minderjährige können auch aufgrund der Begehung von Straftaten gefährdet sein, insbesondere, wenn sie Gewalttaten begehen, die Abstände zwischen den rechtswidrigen Taten kürzer werden oder die Deliktsschwere steigt oder sie Einflüssen ausgesetzt sind, die das körperliche, geistige oder seelische Wohl derart beeinträchtigen, dass ein Abgleiten in die Kriminalität droht. Bei Vorliegen einer polizeilichen Anzeige prüft das Jugendamt den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. Wird eine solche bestätigt, leitet das Jugendamt Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung ein. Hierzu kann auch die Bewilligung von Hilfen zur Erziehung gehören. 12. In wie vielen Fällen und warum wurden seit dem Schuljahr 2010/2011 die Polizei und das Jugendamt im Sinne der Frage 11. hinzugezogen? Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln. Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Die Durchführung einer Schulabfrage war aufgrund der Hamburger Schulferien in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 13. Wie sind die entsprechenden Meldeformulare für rassistisch motivierte Vorfälle an Schulen aufgebaut, wie detailliert sind die Vorgaben der entsprechenden Formulare und wie konkret ist die Liste der möglichen Unterscheidungsmerkmale von rassistisch motivierten beziehungsweise verfassungsfeindlichen Äußerungen? Drucksache 21/437 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 14. Lassen die Formulare Raum für die eigenen, detaillierten Beschreibungen der jeweiligen Vorfälle und/oder halten dazu explizit an? Siehe Antwort zu 9 und 10. sowie http://www.hamburg.de/contentblob/4079416/ data/meldebogen-fuer-gewaltvorfaelle-an-schulen-02-04-14.doc. 15. Wie werden die gemeldeten Vorfälle auf Behördenseite dokumentiert, das heißt wie detailliert sind die abgelegten und gespeicherten Daten und lässt sich anhand dieser Daten nachträglich konkret ermitteln, welcher Art die „verfassungsfeindlichen Äußerungen beziehungsweise Handlungen“ im Einzelnen waren? Aufgrund des Meldebogens bei schulischen Gewaltvorfällen lässt sich die Einschätzung der Handlung durch die Schule als „politisch motivierte Straftat“ beziehungsweise „verfassungsfeindlich“ nachvollziehen. Eine rechtliche Prüfung erfolgt erst im Rahmen einer Anzeige. 16. In welchem Umfang und mit welchen Schwerpunkten werden Rechtsextremismus , Linksextremismus, religiöse Intoleranz, (migrantischer) Antisemitismus et cetera generell und insbesondere auch mit der Blickrichtung auf Konflikte zwischen Menschen jüdischen und islamischen Glaubens in der Lehrerausbildung behandelt? Besonders in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern und im Fach Religion werden in der Lehrerbildung Ideologien und Erscheinungsformen der Menschenrechtsund Demokratiefeindlichkeit behandelt. Dabei geht es auch um die von der Fragestellerin genannten Phänomene. Die Präventionsmaßnahmen in der Lehrerbildung werden in den Drs. 20/634, 20/10743, 20/11007, 20/12001, Drs. 20/13460, und 21/58 dargestellt. 17. Gibt es Konzepte und/oder Projekte speziell zur Rassismus-, Rechtsextremismus -, Linksextremismus- und Antisemitismusprävention an Hamburger Schulen? Falls ja, welcher Art sind diese Konzepte und/oder Projekte und wer ist Zielgruppe? Die Prävention von Rassismus, Antisemitismus und der verschiedenen Arten von Extremismus erfolgt an Hamburger Schulen auf der Grundlage der geltenden Bildungspläne und unter Einbeziehung von Expertenunterstützung seitens des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) sowie seitens externer Kooperationspartner . Dazu gehören beispielsweise die Initiative „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (siehe http://www.schule-ohne-rassismus.org/startseite/) und Materialien der Bundeszentrale für politische Bildung (siehe zum Beispiel Film https://www.bpb.de/mediathek/197283/antisemitismus-begegnen) und der AmadeuAntonio -Stiftung (siehe https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/).Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung des LI unterstützt Schulen beispielsweise durch folgende Module: ‐ Train-the-Trainer-Qualifizierungsmaßnahme: interkulturelles Kompetenztraining/ Anti-Bias-Training für Lehrkräfte, ‐ Qualifizierungsmaßnahme: Interkulturelle Koordination an der eigenen Schule, ‐ Interkulturelles Grundlagenmodul in der Beratungslehrerfortbildung, ‐ Abrufangebot für schulinterne Fortbildungen: Interkulturelle Konflikte. 18. Gibt es spezielle Konzepte und/oder Projekte, die sich insbesondere auch mit der unter Frage 16. aufgezeigten besonderen Blickrichtung auf Konflikte zwischen Menschen jüdischen und islamischen Glaubens beziehungsweise mit dem Problemfeld des „migrantischen Antisemitismus “ befassen? Das Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus „Hamburg – Stadt mit Courage“ (Drs. 20/9849) sieht verschiedene bewährte und neue Maßnahmen und Projekte zur Prävention von Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/437 5 Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vor. Dies schließt auch Maßnahmen gegen Antisemitismus ein. Dazu gehören insbesondere das Angebot des Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und eine – im März 2015 neu eingerichtete – Beratungsstelle für Betroffene rechtsextremistischer Gewalt. Darüber hinaus fördert die für Familie zuständige Behörde seit 2014 zivilgesellschaftlich organisierte Projekte gemäß dem oben genannten Landesprogramm, die sich zum Teil gezielt an Jugendliche unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Glaubens richten. 19. Mit welchen Organisationen und Partnern arbeitet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Rahmen der vorgenannten Projekte zusammen, nach welchen Auswahlkriterien wurde gegebenenfalls ausgewählt, aus welchen Mitteln werden diese Projekte finanziert und wie ist die Resonanz an den Schulen? Projektträger sowohl des Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und als auch der Beratungsstelle für Betroffene rechtsextremistischer Gewalt ist Arbeit und Leben Hamburg e.V. Der Projektträger kooperiert im Kontext der Opferberatung mit der Beratungsstelle Opferhilfe Hamburg. Beide Projekte werden aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben“ und aus Hamburger Landesmitteln gefördert. Es handelt sich hierbei nicht um spezielle Angebote für Schulen; sie richten sich unter anderem an Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und werden von diesen Zielgruppen in Anspruch genommen. Die Schulen entscheiden auf der Grundlage der Bildungs- und Rahmenpläne über die Unterrichtsentwicklung in eigener Verantwortung. Die Projektarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern an den einzelnen Schulen werden durch die zuständige Fachbehörde nicht zentral erfasst. Aufgrund der Hamburger Schulferien und der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine Schulabfrage nicht möglich. 20. Welche speziell auf die Rassismus-, Rechtsextremismus-, Linksextremismus - und Antisemitismusprävention und den Umgang mit kollidierenden Glaubens- und Interessensgruppen ausgerichteten Fortbildungsmaßnahmen bietet das LI für Lehrer an, welche Zielrichtung, Zielgruppe und welche Inhalte haben diese Fortbildungen und wird hierbei insbesondere auch das Thema des „migrantischen Antisemitismus“ behandelt ? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? Das LI hält ein Bündel von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Extremismusprävention vor, das die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Religionskonflikten einschließt. Näheres siehe Drs. 20/13241. Zielrichtung und Inhalte dieser Maßnahmen ergeben sich aus den Bildungsplänen sowie aus den Maßgaben des „Konzepts zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung“, im Übrigen siehe Drs. 20/13460. 21. An welche Stellen können sich Schulen wenden, wenn sie Probleme mit Rassismus aller Art feststellen oder präventiv tätig werden wollen? Was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um entsprechende Stellen bei den Schulen bekannt zu machen? Die Schulen können sich bei Vorfällen von Gewalt, Mobbing und Diskriminierung an die für Intervention zuständige Beratungsstelle für Gewaltprävention der Behörde für Schule und Berufsbildung wenden. Für die Unterstützung bei der Entwicklung präventiver Konzepte ist das LI zuständig. Außerdem steht Schulen das Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ (siehe http://www.hamburg.de/landesprogramm/), in dem ein breites Spektrum von Maßnahmen und Anbietern dargestellt wird, zur Verfügung . Sowohl die Angebote dieses Landesprogramms als auch die Unterstützungsmöglichkeiten der beiden Netzwerke – Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus und Netzwerk Prävention und Deradikalisierung – sind den Schulen bekannt und können von ihnen genutzt werden (siehe http://www.hamburg.de/beratungsnetzwerk/ und http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4394470/2014-10-28-basfi-religioeser- Drucksache 21/437 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 extremismus/). Das LI informiert die Schulen über eigene Angebote und gibt geeignete Angebote außerschulischer Anbieter über seine Informationsverteiler bekannt. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) steht Schulen als Ansprechpartner für Hintergrundinformationen und für die Beratung in konkreten Einzelfällen zur Verfügung . Die Polizei ist im Rahmen ihres Auftrags zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr auch zuständig für rassistisch motivierte Handlungen; die Schulen können sich in derartigen Fällen an jede Polizeidienststelle wenden. Darüber hinaus besteht zwischen den Cop4U der Polizei und den von ihnen betreuten Schulen ein enger Austausch . Mit der Dienststelle „Spezielle Prävention“ der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA 702) steht bei der Polizei ein Ansprechpartner für Probleme zur Verfügung, die noch nicht die Qualität von Straftaten oder konkreten Gefahren erreicht haben beziehungsweise über den Einzelfall hinausgehen. Seit dem 1. Juli 2014 fördert der Senat die Antidiskriminierungsberatungsstelle amira. Das Beratungsangebot richtet sich an Migrantinnen und Migranten, die aufgrund ihrer (gegebenenfalls auch nur zugeschriebenen) Herkunft, Religion, Hautfarbe oder Sprache Diskriminierung erleben. Auch dieses Angebot kann von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern in Anspruch genommen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 18.