BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4372 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 09.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Verstorbene obdachlose Menschen Der Presse sind selten Berichte über verstorbene Obdachlose zu entnehmen , selten finden sich Todesanzeigen. Es wird wenig bis nichts bekannt über ihre Todesumstände und Todesursachen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Todesfälle gab es unter obdachlosen Menschen seit 2013? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Todesursache. a. Wenn diese Angaben in der Zeit, die für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung steht, nicht zu ermitteln sind, wieso wird nach wie vor hierüber keine Statistik geführt und ist eine geplant? b. Werden die Zahlen zu verstorbenen Obdachlosen anderweitig veröffentlicht ? Wenn nein, warum nicht? Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. So enthält die Sterbefallstatistik , die nach dem Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes geführt wird, kein Erhebungsmerkmal „Obdachlosigkeit “. Sterbefallzahlen werden unter anderem dafür genutzt, den Flächenbedarf für Bestattungen zu ermitteln. Hierfür ist die Information über Obdachlosigkeit zu Lebzeiten nicht erforderlich. Im Übrigen hat sich der Senat nicht damit befasst. 2. Was geschieht mit verstorbenen obdachlosen Personen? a. Wo und wie werden sie beigesetzt? Die Bestattung liegt zunächst in der Verantwortung der Angehörigen. Sie entscheiden, wo und wie die Beisetzung erfolgt. Sofern die bestattungspflichtigen Angehörigen dazu nicht in der Lage sind, zum Beispiel wenn diese selbst existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Sozialbestattung. In diesen Fällen erhält der Bestattungspflichtige eine Kostenübernahmeerklärung vom zuständigen Grundsicherungs- und Sozialamt, mit der er ein Bestattungsunternehmen seiner Wahl aus einer Liste von rund 150 Unternehmen aus Hamburg und den Hamburger Randgebieten beauftragen kann. Damit kann eine einfache, aber würdevolle Bestattung auf jedem Hamburger Friedhof vorgenommen werden. Drucksache 21/4372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Können keine Angehörigen ermittelt werden oder Angehörige die Beisetzung nicht veranlassen, erfolgt die Bestattung auf dem Friedhof Öjendorf in einer Urnenreihengrabstätte in Rasenlage. b. Werden gegebenenfalls zu ermittelnde Angehörige informiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn Angehörige ermittelbar sind, werden diese informiert.