BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4373 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 09.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Suizide und Suizidversuche in Folgeunterkünften Die Antworten auf die Anfragen (21/323, 21/1477 und 21/3953) haben ans Tageslicht gebracht, dass es mehrere Suizidversuche in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) gab und einer davon gelungen ist. Auch in Folgeunterkünften sind die Lebensbedingungen prekär. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Inwiefern gab es seit 2013 Suizidversuche und/oder Vorfälle, bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, von/mit Bewohnern /-innen einer Folgeunterkunft? Bitte aufschlüsseln nach Name/Ort der Unterkunft, Geschlecht, Alter (beziehungsweise Volljährigkeit), Datum, Handlung, vermuteter Handlung und Herkunftsland. Entsprechende Daten werden vom Träger der öffentlich-rechtlichen Unterbringung f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) sowie den bezirklichen Gesundheitsämtern nicht statistisch erfasst. 2. Welche Maßnahmen wurden von wem ergriffen, um die betroffenen Personen physisch und psychisch akut und langfristig zu stabilisieren? Hilfebedürftigen Personen, die an einer psychischen Erkrankung oder deren Folgen leiden, die von einer psychischen Krankheit bedroht sind oder bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung bestehen, werden grundsätzlich fachgerechte und der Art der Erkrankung angemessene ärztliche und psychosoziale Beratung und Betreuung gemäß dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) gewährt. Art, Ausmaß und Dauer richten sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Hierzu gehören bei akuter Eigengefährdung die Aufnahme in stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und – in weniger schweren Fällen – die ambulante Betreuung durch Psychiater oder Tageskliniken. Bei Bekanntwerden von Suizidversuchen (zum Beispiel bei der Polizei oder dem Unterkunfts- und Sozialmanagement von f & w) werden die Sozialpsychiatrischen Dienste der Bezirke einbezogen, die alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen einleiten . Die Hilfen umfassen auch die psychosoziale Beratung von Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen, die eine hilfebedürftige Person betreuen. 3. Was passiert mit Personen, denen der Suizid gelungen ist? Siehe Drs. 21/4372. Drucksache 21/4373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Was passiert mit ihren Angehörigen in Hamburg und im Herkunftsland , wie werden diese informiert und welche Unterstützung erhalten sie? Siehe Antwort zu 2. Sofern sich Angehörige im Ausland befinden, werden diese – wenn die entsprechenden Daten bekannt sind – durch die zuständigen Behörden informiert.