BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4374 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 09.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Ferienwohnungen in Hamburg Durch den unzureichenden Wohnungsneubau in Hamburg hat sich die Wohnungsnot in den vergangenen Jahren in Hamburg weiter verschärft. Die Menschen rücken notgedrungen enger zusammen, zahlen angesichts des zu geringen Angebots teilweise horrende Mieten, viele sind wohnungs- und in wachsendem Maße auch obdachlos. Vor diesem Hintergrund befremdet, wie wenig die Stadt unternimmt, vor allem auch, wie gering das Personal ist, um bestehenden Wohnraum zu sichern und das Wohnraumschutzgesetz konsequent anzuwenden. Experten/-innen gehen davon aus, dass unverändert Zehntausende Wohnungen als Büro- oder Gewerberaum illegal zweckentfremdet werden, selbst von Bürgern/-innen gemeldete, länger andauernde Wohnungsleerstände werden nicht geahndet. Ein weiterer, offenbar stark anwachsender Zweig von Verstößen gegen das Wohnraumschutzgesetz sind die zum großen Teil illegalen Ferienwohnungen . Laut einer Studie des Immobilienentwicklers GBI AG wurden über verschiedene Portale wie Airbnb, Wimdu und 9flats im vergangenen Jahr in Hamburg in 4.562 vermittelten Privatunterkünften 1,98 Millionen Übernachtungen abgewickelt. Diese private Unterbringung von Touristen/-innen bedeutet nicht nur eine spürbare Konkurrenz für Hotels, vor allem entzieht der Untervermietungsboom „dem Markt einen Teil des Wohnraums – und kann so zu steigenden Mieten und Immobilienpreisen führen“, wie das „Hamburger Abendblatt“ am 18. April 2016 zutreffend kommentierte. Die illegale Vermietung an Städtereisende ist längst zum kommerziellen und sehr einträglichen Geschäft geworden: „Hamburger verdiente 16.000 Euro mit seiner Wohnung “, so der Titelbericht der „Hamburger Morgenpost“ vom 20. April 2016. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Von wie vielen Ferienwohnungen geht die Freie und Hansestadt Hamburg gegenwärtig in etwa aus und auf welchen Erhebungen, Schätzungen und Überprüfungen basiert diese Zahl? Siehe Drs. 21/985. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 2. In welchen Stadtteilen und Bezirken liegen die örtlichen Schwerpunkte dieser Ferienwohnungen und auf welchen Erhebungen, Schätzungen und Überprüfungen basieren diese Daten? Häufungen aufgrund der bearbeiteten Vorgänge lassen sich aktuell in den Bezirken Altona (Sternschanze und Ottensen) sowie Eimsbüttel (Eimsbüttel, Hoheluft-West und Rotherbaum) feststellen. Im Übrigen siehe Drs. 20/8760. Drucksache 21/4374 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Maßnahmen hat die Freie und Hansestadt Hamburg seit der Verabschiedung des novellierten Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes 2013 ergriffen, um dem Ferienwohnungs-Unwesen aktiv entgegenzuwirken ? Bitte für die Stadt insgesamt, aber auch die einzelnen Bezirke gesondert aufführen. Die für Stadtentwicklung und Wohnen zuständige Behörde hat eine Fachanweisung nach Maßgabe des § 45 Bezirksverwaltungsgesetz zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes erlassen, die am 1. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Im Übrigen siehe Antworten zu 4., 5. und 7. 4. Wie viel Personal respektive welche Stellenkapazitäten mit welchen Zeitansätzen und etwaigen Befristungen sind seit der Verabschiedung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes 2013 eingesetzt worden, um gegen illegale Ferienwohnungen vorzugehen? Bitte für die einzelnen Jahre, die Stadt insgesamt und die Bezirke gesondert aufführen. Im Bezirksamt Hamburg-Nord wurde eine Vollzeitkraft gesondert für diese Aufgabe eingestellt. Belastbare Schätzungen, wie hoch der Anteil der Bearbeitung von Zweckentfremdungen durch die rechtswidrige Überlassung als Ferienwohnung an der Aufgabe „Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz“ ist, sind nicht möglich. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) finanziert seit 2012 zwei Vollzeitstellen in der Bezirksverwaltung. Die Beschäftigten sind schwerpunktmäßig in der Bekämpfung der Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen eingesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 5. Wie geht das für die Kontrolle von Ferienwohnungen und den Nachweis des gegebenenfalls illegalen Unterhaltens von Ferienwohnungen zuständige Personal konkret vor und wie viele Fälle können pro Vollzeitkraft im Monat durchschnittlich (anschließend) bearbeitet werden? Die Sachbearbeitung erfolgt im Wesentlichen in folgenden Schritten: I. Ermittlungen anhand der Überprüfung und Auswertung von unter anderem Inseraten , Internetportalen, Anzeigen Dritter und sonstigen Hinweisen II. Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (Ortsbesichtigung, Zeugenbefragung, Anhörung) III. Überprüfung der Bauakte, Melderegister- und Grundbuchauszüge (Informationsauswertung und Datenanalyse) IV. Gegebenenfalls Erlass eines Wohnnutzungsgebots V. Gegebenenfalls Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung VI. Gegebenenfalls Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Die Angabe einer durchschnittlichen Zahl der anschließend bearbeiteten Fälle pro Vollzeitkraft im Monat ist aufgrund der unterschiedlichen Fallgestaltungen, Verfahrensdauer und Geschäftsverteilung nicht möglich. 6. Was passiert konkret beziehungsweise welches überprüfbare Regularium gibt es, wenn Bürger/-innen illegal unterhaltene Ferienwohnungen melden und wie erfolgen der Rücklauf und die öffentliche Auswertung (Information an die meldende Person, an Stadtteil- und Bezirksgremien et cetera)? Das Prozedere bitte für die einzelnen Bezirke schildern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und somit die Vorgehensweise bei von Bürgerinnen und Bürgern gemeldeten Ferienwohnungen sind für alle Bezirksämter gleich. Das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Rückmeldung zu, weil die anzeigende Person in der Regel keine Beteiligte am Verwaltungsverfahren ist und somit kein Recht auf Akteneinsicht hat. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4374 3 7. Gab oder gibt es auf der Ebene der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ein Projekt, das sich zentral mit dem Thema Ferienwohnungen beschäftigt? Wenn ja, wann ist dieses Projekt eingerichtet worden, wann ist es gegebenenfalls ausgelaufen oder soll auslaufen und wie viel Personalkapazität steckt(e) darin? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 4. 8. Haben die alarmierenden Pressemeldungen der vergangenen Wochen über die massive Zunahme der Ferienwohnungsvermietungen den Senat und die Bezirke zu einer Überprüfung der diesbezüglichen (Personal -)Politik veranlasst? Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Zielvorgabe? Wenn nein, warum nicht? Bitte für die gesamtstädtische und die bezirkliche Ebene gesondert angeben. Die zuständige Fachbehörde und die Bezirksämter passen die personelle Ausstattung ihrer Dienststellen bei Bedarf und unabhängig von einzelnen Pressemeldungen den sich ändernden Erfordernissen an. 9. Hat es in den letzten Jahren oder Monaten seitens des Senats oder der Bezirke konkrete Überprüfungen der Ferienwohnungsportale wie Airbnb, Wimdu, 9flats et cetera gegeben, wohlwissend, dass laut Airbnb- Sprecher Julian Trautwein alleine diese Firma binnen eines Jahres bis Ende März 2016 einen Zuwachs an Unterkünften von 70 Prozent auf mittlerweile 5.500 unterschiedliche Angebote verzeichnete (siehe „Hamburger Morgenpost“ vom 19.4.2016)? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen? Wenn nein, warum nicht? Nicht jedes Angebot im Internet ist ein Hinweis auf die rechtswidrige Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung, zum Beispiel wenn sich die zweckfremde Nutzung einer ganzen Wohnung nur auf Zeiten kurzfristiger Abwesenheit bezieht oder die zweckfremde Nutzung innerhalb der selbstbewohnten Hauptwohnung weniger als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/1908. 10. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat und den Bezirken vor hinsichtlich der (illegalen, oft auch noch überteuerten) Vermietung von Ferienwohnungen an Flüchtlinge und was ist in diesem Zusammenhang gegebenenfalls wann konkret geschehen? Das Zweckentfremdungsverbot steht der Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge zur Wohnnutzung nicht entgegen. Im Übrigen gelten die mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, über Streitfälle entscheiden die ordentlichen Gerichte . 11. Teilt der Senat die Auffassung, dass durch die mangelhafte Personalausstattung in den Behörden der Ausweitung der illegalen Ferienwohnungen Vorschub geleistet wird? Wenn ja, was gedenkt er dagegen zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 8. 12. Hält der Senat illegal betriebene Ferienwohnungen und deren starke Zuwachsraten überhaupt für ein ernsthaftes Problem der Freien und Hansestadt Hamburg? Wenn ja, wann ist mit dem Ausbau des Personals und entsprechender Aufgabenausweitungen zu rechnen? Drucksache 21/4374 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn nein, was müsste geschehen beziehungsweise welche Dimension müsste das Ferienwohnungs-Unwesen annehmen, um städtischerseits stärker aktiv zu werden? Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist – unabhängig von der Art der zweckfremden Nutzung – bei einem angespannten Wohnungsmarkt nicht hinzunehmen. Daher wurde das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz bereits 2013 entsprechend verschärft . Im Übrigen siehe Antworten zu 4., 5. und 7.