BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/438 21. Wahlperiode 15.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Wer sucht den nächsten HOCHBAHN-Boss aus? Presseberichten zufolge nimmt der derzeitige HOCHBAHN-Vorstandsvorsitzende massiv Einfluss auf das Verfahren zur Auswahl seines Nachfolgers , obwohl dies in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats beziehungsweise der Senatskommission für öffentliche Unternehmen fällt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wann genau hat die Senatskommission für öffentliche Unternehmen die Eckdaten und Rahmenbedingungen für die Besetzung der Position des Vorstandsvorsitzenden der HOCHBAHN festgelegt? Wann genau hat sich die Senatskommission für öffentliche Unternehmen mit welchen weiteren Fragestellungen im Zusammenhang mit der Besetzung der Position des Vorstandsvorsitzenden bei der HOCHBAHN befasst? Die Senatskommission für öffentliche Unternehmen hat sich am 28. April 2015 mit der Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden der Hamburger Hochbahn AG befasst und den Vergütungsrahmen beschlossen. 2. Wann genau wurde die Findungskommission für die Auswahl des Vorstandsvorsitzenden der HOCHBAHN eingesetzt? Der Findungsausschuss ist vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. März 2015 eingesetzt worden. 3. Wie setzt sich die Findungskommission im Einzelnen zusammen? Der Findungsausschuss besteht aus jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. 4. Wer ist aus welchen Gründen Vorsitzender der Findungskommission? 5. Ist es zutreffend, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der HOCHBAHN, Senator Horch, nicht Vorsitzender der Findungskommission ist? Wenn ja, warum? 6. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende der HOCHBAHN, Senator Horch, Mitglied der Findungskommission? Wenn nein, warum nicht? Seit 1996 wurde in den drei bisherigen Fällen der Berufung externer Personen in den Vorstand der HOCHBAHN das gleiche Verfahren zur Anwendung gebracht. Weil es sich bewährt hat, wird auch im aktuellen Fall danach verfahren. ln allen Fällen war und Drucksache 21/438 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auch im aktuellen Fall ist der Aufsichtsratsvorsitzende nicht Mitglied der Findungskommission . ln den drei vergangenen Fällen waren zweimal der Staatsrat und einmal der Senatsdirektor der für den ÖPNV zuständigen Behörde Vorsitzender der Findungskommission . Im aktuellen Fall wurde daher der für Verkehr zuständige Staatsrat vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden der Findungskommission gewählt. 7. Plant der Senat oder die zuständige Behörde, den Aufsichtsratsvorsitz bei der HOCHBAHN neu zu besetzen? Nein. 8. Wann genau, durch wen und in wessen Auftrag wurden zur Auswahl des neuen Vorstandsvorsitzenden der HOCHBAHN jeweils welche Personalberater beauftragt oder kontaktiert? Die Beauftragung von Personalberatern erfolgte in den bisherigen drei Fällen und auch im aktuellen Fall nach Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden durch die Hamburger Hochbahn AG. Im aktuellen Fall am 22. Mai 2014. Die kooperierenden Personalberatungsunternehmen Zobel International und TOPOS wurden mit Datum vom 23. Mai 2014 beauftragt. 9. Ist es zutreffend, dass bereits vor der Festlegung der Eckdaten und Rahmenbedingungen für die Position des HOCHBAHN-Vorstandsvorsitzenden durch die Senatskommission für öffentliche Unternehmen Personalberater beauftragt oder kontaktiert wurden? Warum genau ist dies erfolgt? Wer hat dies veranlasst? Ja, dies ist in diesem Fall bereits frühzeitig erfolgt, weil die Abarbeitung von Suchfeldern sowie notwendige Kontaktaufnahmen mit potenziellen Kandidaten einen erheblichen Zeitaufwand erfordern. Erst nach einem mehrstufigen Vorauswahlprozess der Personalberater sind ausreichende Kenntnisse über die aktuellen Konditionen am Markt erlangt worden, die Eingang in die Beratungen der Senatskommission für Öffentliche Unternehmen gefunden haben. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 10. Seit wann genau hatten jeweils Senator Horch als Aufsichtsratsvorsitzender sowie der für Verkehr zuständige Staatsrat Kenntnis von der Beauftragung der Personalberatungen? Siehe Antwort zu 8. 11. Wie hoch sind die erwarteten Kosten für Berater et cetera im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorstandsvorsitzenden der HOCHBAHN und welche Stelle übernimmt diese Kosten? Die Kosten für die Leistungen der Personalberater werden von der HOCHBAHN getragen. Zu den Kosten kann aufgrund eines wettbewerbsbezogenen Interessensschutzes der Personalberater keine Aussage getroffen werden. 12. Wann und in welcher Form war der derzeitige HOCHBAHN-Vorstandsvorsitzende am Auswahlverfahren sowie an den Sitzungen der Findungskommission beteiligt? Der Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hochbahn AG hat an der konstituierenden Sitzung des Findungsausschusses im direkten Anschluss an die Aufsichtsratssitzung teilgenommen. Er wurde zu den Sondierungsgesprächen im April 2015 aufgrund seiner Kenntnis der Anforderungen beratend zur fachlich kompetenten Eingrenzung eines Feldes geeigneter Kandidaten hinzugezogen. An den noch ausstehenden Auswahlgesprächen des Findungsausschusses mit den in die engere Wahl zu ziehenden Bewerbern wird er nicht teilnehmen.