BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4380 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 09.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Mahatma-Gandhi-Brücke  Die Brücke zwischen Sandtorkai und Kaiserkai ist jüngst wieder in die Schlagzeilen geraten: Ausgerechnet während des Hafengeburtstages ließ sich die erst kürzlich fertiggestellte Mahatma-Gandhi-Brücke nicht mehr öffnen und verhinderte das Auslaufen einiger Schiffe aus dem Traditionsschiffhafen . Mehrere Fahrten im Rahmen des Hafengeburtstages mussten abgesagt werden. Dabei hatte der Klappmechanismus der Brücke auch vorher schon Ärger bereitet und sollte noch einmal einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Vor knapp einem Jahr war die Brücke als Ersatz für das nur zehn Jahre alte Vorgängerbauwerk eröffnet worden, deshalb war der Senat auf entschiedene Kritik des Rechnungshofes gestoßen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die Bürgerschaft hat zur Verbesserung der fußläufigen Erschließung der westlichen HafenCity einen Neubau einer verbreiterten Mahatma-Gandhi-Brücke beschlossen (siehe Drs. 20/1215). Die Mahatma-Gandhi-Brücke gehört zum Anlagevermögen der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation. Betreiber des Bauwerkes ist der Landesbetrieb Straßen , Brücken und Gewässer (LSBG). Die Hamburg Port Authority (HPA) unterstützt den LSBG bei der Vorort-Bedienung der Klappbrücke. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde das Vorgängerbauwerk eröffnet und zu welchen Kosten wurde es errichtet? Das Vorgängerbauwerk wurde im Jahre 1996 eröffnet; die Kosten betrugen rund 8,2 Millionen DM. 2. Welche Kosten verursachte der Abriss der ersten Brücke? Rund 1,6 Millionen Euro. 3. Welche Kosten sind für den Neubau der Mahatma-Gandhi-Brücke entstanden ? Die Kosten für den Neubau einschließlich der Abbruchkosten betragen nach derzeitigem Stand insgesamt circa 9,6 Millionen Euro. 4. Wann erfolgte die Bauabnahme? Die Abnahme fand am 19. Januar 2016 statt. Drucksache 21/4380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. War die gründliche Prüfung der Brücke aufgrund der zwischenzeitlich aufgetretenen Probleme bis zum Hafengeburtstag schon erfolgt? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Zur Abnahme des Bauwerks erfolgte eine umfangreiche Prüfung unter anderem mit zahlreichen erfolgreichen Klappvorgängen. 6. Welche Mängel haben jetzt zum Ausfall der Hydraulik der Brücke geführt? Nach dem vorliegenden Fehlerprotokoll handelte es sich um eine technische Störung der elektrischen Hydrauliksteuerung. 7. Ist für derartige Fälle ein Notbetrieb vorgesehen beziehungsweise möglich ? Soweit Steuerungselemente noch manuell geschaltet werden können, sind Klappvorgänge durchführbar. Die Auslegung der Steuerungstechnik sieht entsprechende Redundanzen vor. 8. Welchen Zeitraum wird die Mängelbeseitigung voraussichtlich einnehmen und welche Einschränkungen für den Verkehr ergeben sich dadurch? Die Reparaturarbeiten sollen Anfang der 20. Kalenderwoche 2016 beendet sein. 9. Sind die Kosten der Mängelbeseitigung durch Gewährleistung der Baufirma abgesichert? Ja 10. Wer trägt die Folgekosten der betroffenen Reeder, die am Auslaufen gehindert wurden? Ist die Freie und Hansestadt Hamburg in diesem Zusammenhang regresspflichtig? Wenn ja: Besteht aufgrund der Bauverträge die Möglichkeit, derartige Schäden an die Baufirma weiterzugeben? Etwaige Regressforderungen werden gegebenenfalls rechtlich geprüft.