BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4384 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Defekte Mahatma-Gandhi-Brücke – Gravierende Auswirkungen auf Verkehr im Hamburger Hafen? Laut Medienberichten vom 8. Mai 2016 ist die erst seit Kurzem eröffnete Mahatma-Gandhi-Brücke defekt. Die 12,5 Millionen teure Klappbrücke kann seit dem 7. Mai 2016 nicht mehr hochgefahren werden. Im Sandtorhafen waren deshalb mehrere Schiffe blockiert und mussten die für den Hafengeburtstag geplanten Fahrten absagen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Bürgerschaft hat zur Verbesserung der fußläufigen Erschließung der westlichen HafenCity einen Neubau einer verbreiterten Mahatma-Gandhi-Brücke beschlossen (vergleiche Drs. 20/1215). Die Mahatma-Gandhi-Brücke gehört zum Anlagevermögen der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation. Betreiber des Bauwerkes ist der Landesbetrieb Straßen , Brücken und Gewässer (LSBG). Die Hamburg Port Authority (HPA) unterstützt den LSBG bei der Vorort-Bedienung der Klappbrücke. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Stimmen die Berichte von der defekten Mahatma-Gandhi-Brücke? Am 6. Mai 2016 ab 17 Uhr sind erstmals technische Störungen an der Mahatma- Gandhi-Brücke aufgetreten. Allerdings konnte die Brücke noch zweimal gefahren werden . Erst ab 19 Uhr war keine Öffnung mehr möglich. 2. Was war die Ursache für die defekte Hydraulik der Brücke? Nach dem vorliegenden Fehlerprotokoll handelt es sich um eine technische Störung der elektrischen Hydrauliksteuerung. 3. Welche technischen Folgen hat das Nicht-Mehr-Hochfahren der Brücke gehabt? Es entstehen keine technischen Folgen aus dem Nichthochfahren der Brücke. 4. Wie kam es dazu, dass sich das Bauwerk nicht mehr öffnen ließ und Schiffe eingeschlossen wurden? Siehe Antwort zu 2. 5. Wie hoch beziffern Senat beziehungsweise HPA den eingetretenen Schaden an der Brücke? Wie hoch werden die Kosten für die Reparatur voraussichtlich sein? 6. Wann soll der Schaden behoben sein? Drucksache 21/4384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie soll der Schaden behoben werden? 8. Aus welchen Mitteln wird die Reparatur des Schadens bezahlt? 9. Wie lange wird die Brücke nach derzeitigem Kenntnisstand defekt sein? Wann werden notwendige Ersatzteile geliefert und eingebaut? Die Höhe des Schadens ist derzeit nicht bekannt. Die Reparatur erfolgt im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung durch die ausführende Firma. Der Schaden soll durch den Austausch oder Reparatur der defekten Steuerungselemente behoben werden. Die Reparaturarbeiten sollen Anfang der 20. Kalenderwoche 2016 beendet sein. 10. Welche Soll-Mittel hatte der Senat beziehungsweise die HPA für derartige Reparaturen im Jahr 2016 geplant? Keine, da es sich um einen Gewährleistungsschaden handelt. Im Übrigen siehe Antwort zu 12. 11. Wie viele der unter 10. genannten Mittel sind bereits abgerufen? Entfällt. 12. Wie hoch waren die Soll-Mittel des unter 10. genannten Haushaltstitels in den Jahren 2011 – 2015? (Bitte jährliche Angaben machen.) Im Hamburger Haushalt stehen im Einzelplan 7 unter der Produktgruppe 269.02 „Infrastruktur “ für die Unterhaltung und den Betrieb von Ingenieurbauwerken Mittel zur Verfügung. Eine Einzelzuweisung für die Mahatma-Gandhi-Brücke wird nicht vorgenommen . 13. Wie hoch waren demgegenüber die tatsächlichen Ausgaben (Ist-Mittel) für Reparaturen dieser Art in den Jahren 2011 – 2015? (Bitte jährliche Angaben machen.) Die Ausgaben für die Mahatma-Gandhi-Brücke betrugen: 2011: 8.570,48 Euro 2012: 76.777,32 Euro 2013: 11.046,76 Euro 2014: 4.616,52 Euro 2015: 0,00 Euro 14. Wann wurde der Defekt an der Brücke von wem entdeckt? Am 6. Mai 2016 ab 17 Uhr durch das Bedienpersonal der HPA. 15. Welche Maßnahmen sind von wem jeweils wann eingeleitet worden, nachdem die defekte Brücke entdeckt wurde? Am 6. Mai 2016 wurde die installierte Notrufkette durch das Bedienpersonal in Gang gesetzt. 16. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der defekte Klappmechanismus , der die Brücke für historische Schiffe im Sandtorhafen öffnet, für die wirtschaftliche Entwicklung des Hafens? Die wirtschaftliche Entwicklung des Hafens wird nicht beeinträchtigt. 17. Wann haben a. die Geschäftsführung der HPA und Da die HPA nicht für die Brücke zuständig ist, erfuhr die HPA-Geschäftsführung davon im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung und nicht über formalisierte Meldewege . b. der Wirtschaftssenator jeweils wie von dem Schaden an der Brücke erfahren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4384 3 Am Sonntag, den 8. Mai 2016, mittags telefonisch. 18. Welche Auswirkungen hat die defekte Brücke auf die Verkehre im Hafen? Traditionsschiffe an den Liegeplätzen im Sandtorhafen können bei defekter Brücke weder ein- noch auslaufen. 19. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die verkehrlichen Auswirkungen a. landseitig und b. wasserseitig möglichst gering zu halten? Die Reparaturmaßnahmen werden durch die gewährleistungspflichtige Firma sehr kurzfristig durchgeführt.