BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4387 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Noch 700 weitere Flüchtlinge in den Fiersbarg – Täuscht der Senat die Bürger? Erst im zweiten Anlauf hat der Senat, nachdem er zuvor vor dem Verwaltungsgericht gescheitert war, vom Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis erhalten, 252 Flüchtlinge in einer ZEA im Fiersbarg gegen den Willen vieler Anwohner unterzubringen. Eigentlich hatte er allerdings zuvor angestrebt, um die 1.000 Asylbewerber an dem Standort einzuquartieren. In der Niederschrift der Senatssitzung vom 5. April steht nun auch in der Anlage unter der Rubrik „Geplante und bestehende Standorte für örU/ZEA, für die im Bezirk noch keine Baugenehmigung erteilt worden ist“: „Fiersbarg (Teil II) ZEA rd. 700 Plätze“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Hamburg den vom Verwaltungsgericht Hamburg verfügten vorläufigen Baustopp aufgehoben und die Baugenehmigung für eine Einrichtung mit 252 Unterbringungsplätzen im Eilverfahren bestätigt hat, wird die Entscheidung derzeit in Hinsicht auf die Wirkung für die Entwicklung des Standortes ausgewertet . Die in Bezug genommene Senatsniederschrift gibt insofern eine Darstellung der weiteren technischen Kapazität wieder. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Handelt es sich bei „Fiersbarg (Teil II)“ um dasselbe Grundstück, auf dem derzeit 252 Flüchtlinge untergebracht werden dürfen, oder ist damit ein anderes Grundstück gemeint? Ja. 2. Welche konkreten Pläne stecken hinter diesem Vermerk: Die Überprüfung der Planungen. a) Wann sollen diese offiziell werden? b) Wann sollen Anwohner informiert werden? Eine Information der Anwohner wird erfolgen, wenn nach Abschluss der laufenden Prüfungen die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten abschließend bewertet werden konnten. c) Wann soll der Bauantrag gestellt werden? d) Wann soll Baubeginn, wann Inbetriebnahme sein? e) Welche Art der Unterkunft (Container, Pavillons) ist vorgesehen? Drucksache 21/4387 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 f) Sollen auch die bereits auf dem Gelände stehenden Container bezogen werden? Wie viele sind es derzeit und wie viele sollen davon mit den 252 Flüchtlingen belegt werden? Die Beantwortung der Fragen hängt vom Ergebnis der derzeitigen Überprüfung ab, die noch nicht abgeschlossen ist. g) In Drs. 21/2682 heißt es: „Die monatlichen Mietkosten belaufen sich auf 322.814 Euro.“ Trifft dieser Betrag für noch zu? Wenn nein, wie lautet der derzeitige und für wie viel Container wird er gezahlt? Nein, die Mietkosten für 510 Container belaufen sich auf 243.254,36 Euro (Stand: 30. April 2016).