BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4395 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Karin Prien (CDU) vom 10.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Studienprogramm für Flüchtlinge #Uni HH hilft – Unterstützt der Senat das Koordinationszentrum? In seiner Antwort auf die Anfrage Drs. 21/4156 berichtet der Senat eingehend über das im Sommersemester 2015 gestartete Programm #Uni HH hilft, ein Programm zur Studienvorbereitung für Geflüchtete. In seiner Antwort berichtet der Senat dazu, dass noch im Jahr 2016 ein Koordinationszentrum für Flüchtlinge eingerichtet werden solle, das Flüchtlingen Informationsangebote auf dem Weg ins Regelstudium anbieten soll. Darüber hinaus bestünden Vernetzungen mit außeruniversitären Einrichtungen, wie etwa W.I.R und dem Studienkolleg, Kooperationen mit „Akteuren der Arbeitsmarktpolitik“ seien in Vorbereitung (siehe Frage 11.). In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses vom 02.10.2015 hatten Senatsvertreter eine Gründung eines Koordinationszentrums mit dem Verweis auf Doppel- und Dreifachstrukturen nicht vorbehaltlos begrüßt (siehe Drs. 21/2114, Seite 12). Dieser Sachverhalt veranlasst einige Nachfragen. Wir bitten, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Für welchen Zeitpunkt ist die genaue Eröffnung beziehungsweise der genaue Start des Kompetenzzentrums angedacht und wo wird dieses zuständigkeitshalber angesiedelt sein? Derzeit werden zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, die ab dem 16. Juni 2016 eine Beratung in den Räumlichkeiten des Campus Center der Universität Hamburg (UHH) in der Alsterterrasse anbieten. Darauf aufbauend ist vorgesehen, das neue Koordinationszentrum an diesem Standort bis spätestens zu Beginn des Wintersemesters 2016/2017 zu eröffnen. Das Koordinationszentrum ist ein Baustein des Projekts #UHHhilft der UHH, das von der Vizepräsidentin für Studium und Lehre zusammen mit der Flüchtlingsbeauftragten verantwortet wird. 2. Welches Angebot beziehungsweise welche Aufgaben bilden das zukünftige Aufgabenspektrum des Koordinationszentrums nach derzeitigem Planungsstand ab beziehungsweise welch Leistungen wird das geplante Zentrum konkret anbieten? Das Koordinationszentrum ist die erste Anlaufstelle für jede Person, die sich über Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums durch Flüchtlinge in Hamburg informieren möchte. Geplant ist, dass die Beratung und der Informationsbedarf nicht nur von und über die Studienangebote der UHH, sondern auch zu anderen Hochschulen, insbesondere der Technischen Universität Hamburg-Harburg und Drucksache 21/4395 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, abgedeckt wird. Weitere Partner, wie etwa Verantwortliche des W.I.R-Projektes und weitere Akteure (zum Beispiel Handelskammer, Verbände und so weiter), könnten nach Abstimmung mit diesen in die Beratungstätigkeit in geeigneter Weise einbezogen werden 3. Wie viele Mitarbeiter wird nach jetzigem Stand das Koordinationszentrum haben und wie vielen Stellen (VZÄ) entspricht dies? Nach derzeitigem Planungsstand kann das Koordinationszentrum je nach Bedarf bis zu fünf in Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UHH haben (davon zwei studentische Angestellte). Dazu können noch zwei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen beteiligten Hochschulen kommen. 4. Wie hoch sind die derzeit kalkulierten Gesamt- und Personalkosten des geplanten Koordinationszentrums? Und wer wird die Finanzierung dieser Kosten aus welchem Etat übernehmen? Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Gesamtkosten bezogen auf zwei Jahre und bei voller Auslastung (siehe Antwort zu 3.) des Koordinierungszentrums auf rund 700.000 Euro (einschließlich 80.000 Euro für Umbaumaßnahmen und 50.000 Euro für Sachkosten). Die Finanzierung auf Grundlage von Bedarfsnachweisen erfolgt aus der Zuweisung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (siehe Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4156). Die übrigen Mittel aus dieser Zuweisung werden weit überwiegend für Sprachkurse verwendet. 5. Welcher Sachverhalt und/oder welches Argument haben den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dazu veranlasst, das nun geplante Koordinationszentrum zu installieren, nachdem die Senatsvertreter noch in der Ausschusssitzung am 02.10.2015 gesagt hatten, der Bedarf sei offenkundig da, man wolle keine Doppel- und Dreifachstruktur schaffen (siehe Vorbemerkung beziehungsweise Drs. 21/2114, Seite 11)? Das Interesse von Geflüchteten an einem Hochschulstudium war und ist ebenso schwer zu prognostizieren wie auch deren vorhandene Kompetenzen schwer einzuschätzen sind. So hat zum Beispiel bereits die erste Informationsveranstaltung für studieninteressierte Flüchtlinge an der Universität Hamburg am 7. Oktober 2015 eine erheblich über den Erwartungen liegende Nachfrage erbracht. Vor diesem Hintergrund hat die Universität Hamburg Ende 2015 Mittel aus der Leistungsorientierten Mittelvergabe für eine Koordinations- und Beratungseinrichtung für studieninteressierte Flüchtlinge beantragt und genehmigt bekommen. Die Koordinations- und Beratungseinrichtung soll die Erstberatungsfunktion sowohl für die an einem Studium an der UHH Interessierte als auch für die übrigen staatlichen Hamburger Hochschulen übernehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Welche Kooperationen des geplanten Koordinationszentrums mit welchen „Akteuren der Arbeitsmarktpolitik“ (siehe Vorbemerkung) sind derzeit in Vorbereitung? Und wann sollen diese in Kraft treten? Ab Eröffnung des Koordinationszentrums wird eine Kooperation mit W.I.R, der Agentur für Arbeit (Team Akademische Berufe/Berufsberatung für geflüchtete Menschen) und dem Jobcenter Hamburg erfolgen. 7. Welche Vernetzungen des geplanten Koordinationszentrums mit außeruniversitären Einrichtungen, wie etwa W.I.R und dem Studienkolleg (siehe Vorbemerkung), bestehen derzeit schon? Welchen Nutzen haben diese für die Flüchtlinge und die Universitäten beziehungsweise welche Beratungsleistungen bieten diese konkret an? Und wie viele Flüchtlinge haben diese Beratungsleistungen 2015 und 2016 bereits mit welchem Erfolg in Anspruch genommen? Es ist hier auf folgende konkrete Vernetzungen hinzuweisen. Da einige Angebote noch in Planung sind beziehungsweise gerade erst begonnen haben, ist die Anzahl der Teilnehmenden noch nicht vollständig aussagekräftig. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4395 3 - Studienkolleg (Vermittlung neuer Kollegiatinnen und Kollegiaten ab August 2016) - Studierendenwerk Hamburg (Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten/BAföG; 90 Teilnehmende am 04. Mai 2016) - Staats- und Universitätsbibliothek (drei Informationstermine zu einer Welcome Card; 80 Teilnehmende im April/Mai 2016) - Universitätsgesellschaft (Begleitung von Teilnehmenden des #UHHhilft-Programms mit Promotionswunsch; acht Aspiranten ab März 2016) - Europakolleg (Vermittlung von Angeboten „Wohnen im Kolleg“, Information über englischsprachige Masterstudienangebote in Planung)