BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4396 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 10.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Alter Wein aus neuen Schläuchen bei „Sucht.Hamburg gGmbH“? Seit der letzten Wahlperiode wurde senatsintern an einer Neuausrichtung der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) und des daran angedockten Büros für Suchtprävention (BfS) gearbeitet. Die finale Beratung entsprechender Konzeptentwürfe hatte sich ein ums andere Mal verzögert. Mit einem auf „Mai 2016“ datierten Schreiben und einer gleichlautenden E-Mail vom 9. Mai 2016 hat die „neu“ geschaffene „landesweite Fachstelle für Suchtfragen in Hamburg“ (Sucht.Hamburg) mitgeteilt, die bislang getrennten fachlichen Aufgaben und Zuständigkeiten von HLS und BfS zu vereinen und fortan gemeinsam wahrzunehmen. Diese Ankündigung irritiert, waren HLS und BfS bereits bisher in einem Gebäude untergebracht und organisatorisch eng miteinander verflochten. Außerdem soll mit dem bislang bekannten Team und mit den gleichen Kontaktdaten weitergearbeitet werden. Umso wichtiger ist es, die organisatorischen Neuerungen genau nachvollziehen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lautet die genaue Zweckbestimmung der von städtischer Seite gewährten Zuwendungen an die neue Hamburgische Fachstelle für Suchtfragen? Die Fachstelle für Suchtfragen „Sucht.Hamburg“ fördert die öffentliche Wahrnehmung von Suchtfragen und der Aufgaben von Suchtprävention und Suchthilfe. Weitere Aufgaben sind die Förderung, die Weiterentwicklung und der Transfer von Qualität von Maßnahmen der Suchtprävention und der Suchthilfe im Dialog mit allen Sozialpartnern . Zentrale Zielsetzung ist hierbei möglichst die Verhinderung des Einstiegs in den Konsum sowie die Reduktion von suchtbezogenen Problemen. Folgende übergeordnete Aufgaben ergeben unter anderem sich daraus: Beobachtung der Entwicklung und Beurteilung zu Suchtmitteln und suchthaften Verhaltensweisen Erhebung notwendiger epidemiologischer Daten zum Substanzkonsum und substanzungebundenen Auffälligkeiten und deren Aus- und Bewertung Information über Daten und Fakten zu Suchtfragen Ermittlung des Informationsbedarfs zu Suchtfragen in unterschiedlichen Praxisfeldern und gemeinsame Entwicklung und Etablierung von Methoden und Inhalten Sicherstellung und Weiterentwicklung eines systematischen Fachaustauschs und der Vernetzung mit den Praxisfeldern Drucksache 21/4396 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Entwicklung, Planung und Koordination übergreifender anlassbezogener Kampagnen , Maßnahmen, Aktionen oder Projekte Entwicklung, Erprobung und Transfer von zielgruppengerechten Konzepten und Methoden Monitoring der Wirksamkeit der suchpräventiven Aktivitäten in Hamburg 2. Wie lautet der Text der Satzung der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen? Die Satzung von Sucht.Hamburg gGmbH ist im Registerportal der Länder abrufbar: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do. 3. Welchen konkreten Inhalt hat das Konzept der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen? Die wesentlichen Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte aus dem Konzept der Fachstelle Sucht.Hamburg gGmbH sind auf der Website www.sucht-hamburg.de beschrieben. 4. Welche Personalressourcen der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen werden zukünftig für die einzelnen Schwerpunkte a) Information, b) Prävention, c) Hilfe und d) Netzwerk jeweils eingesetzt? Bitte in Stellen und Vollzeitäquivalenten angeben. Sucht.Hamburg gGmbH stehen insgesamt fünf VZÄ zur Verfügung auf sieben Personen verteilt, davon ein VZÄ Verwaltung. Die Verteilung der weiteren vier VZÄ wurde nicht festgelegt, sondern erfolgt flexibel. 5. Inwiefern ist es im Rahmen der Neuorganisation zu personellen Veränderungen bei der HLS und dem BfS gekommen? Die Geschäftsführung der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) wurde zum 1. Mai 2016 neu besetzt. Das Personal des ehemaligen Büros für Suchtprävention (BfS) und die ehemalige Geschäftsführerin der HLS sind seit dem 1. Mai 2016 bei der Sucht.Hamburg gGmbH tätig. 6. Wem obliegt die Letztentscheidung für die Einstellung und gegebenenfalls Entlassung a) der Leitung und b) der Mitarbeiter der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen? Personalentscheidungen obliegen immer den vertretungsberechtigten Personen eines Trägers beziehungsweise einer Einrichtung. 7. Welchen Einfluss hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) auf die Personalentscheidungen der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen? Keine. Siehe Antwort zu 6. a) und b). 8. Welchen Einfluss hat die BGV auf die inhaltliche Arbeit der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen? Jährliche und auch unterjährige Arbeitsplanungen werden eng mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) abgestimmt und sind Grundlage für die Bewilligung der Zuwendungen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4396 3 9. Aus welchen Gründen wurde für die neue Hamburgische Fachstelle für Suchtfragen die Gesellschaftsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) gewählt? Die Wahl der Gesellschaftsform ist ausschließlich eine Entscheidung des Trägers. 10. Welche weiteren mit Zuwendungsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) finanzierten Einrichtungen sind seit wann als gGmbH organisiert? Alle Zuwendungsempfänger sind im Hamburger Transparenzportal (http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2015-quartal-4) mit ihrer jeweiligen Rechtsform verzeichnet. Seit wann die einzelnen Empfänger die jeweilige Rechtsform gewählt haben, ist bei der Anzahl der Zuwendungsempfänger in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar. 11. Welche Abteilungen welcher Behörden kontrollieren bezüglich der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen a) die satzungs- beziehungsweise zweckgemäße Verwendung der gewährten städtischen Zuwendungen und b) die Verwendungsnachweise? Die fachliche und rechnerische Prüfung der Verwendungsnachweise liegt bei der Fachabteilung Drogen und Sucht der BGV. Für die weitergehende Prüfung ist das Referat Unternehmensbeteiligung und Verwendungsnachweisprüfung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständig. 12. Welche Projekte werden im laufenden Jahr von der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen durchgeführt und welche Zuwendungsbeträge werden dafür gewährt? Die Zuwendungsbescheide 2016 sind noch an die HLS für folgende Projekte erfolgt, die von Sucht.Hamburg gGmbH weitergeführt werden: Projekte/Zuwendungszweck Zuwendungshöhe Betrieb der Informations- und überregionalen Vernetzungsstelle zum Thema Schwangerschaft und Sucht, Lina Net 12.800,00 € Etablierung und Begleitung einer Informations- und Vernetzungsportals - Guter Start für Hamburgs Kinder 8.464,88 € Peer-Einsätze im Rahmen des Suchtpräventionsprojektes „Mobil ? Aber sicher!“ an Hamburger Fahrschulen 12.500 €, Cannabispäventionskampagne „Bleib Stark! Bleib Du selbst!“ 25.546,45 € (in Bearbeitung) Stand 11.05.2016 13. Welche Projekte werden in den kommenden Jahren von der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen durchgeführt und welche Zuwendungsbeträge sollen dafür gewährt werden? Die Aufgabenplanungen für das kommende Jahr werden mit dem Träger erst nach Einreichen des Zuwendungsantrags am 30. Juni und nach dem Abschluss der Haushaltsberatungen durchgeführt. 14. Befürwortet die neue Hamburgische Fachstelle für Suchtfragen die Legalisierung des Konsums illegaler Drogen? Drucksache 21/4396 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nach Aussage der Fachstelle schließt sie sich der Stellungnahme der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen an (Cannabispolitik in Deutschland, September 2015, Seite 2). „Die Handlungsleitenden Grundprinzipien von Suchtpolitik in Deutschland sind die Verhinderung und Reduzierung von Schäden durch Suchtmittelkonsum sowie die gleichberechtigte Teilhabe aller Suchtmittel konsumierender Menschen an der Gesellschaft.“ 15. Wie aus Drs. 21/3344 hervorgeht, soll es zukünftig auch eine räumliche Trennung von HLS und der neuen Hamburgischen Fachstelle für Suchtfragen geben. Welche Kosten sind bislang für diese räumliche Trennung angefallen und welche sind insgesamt eingeplant und wer wird diese Kosten tragen? Für die räumliche Trennung sind keine Kosten eingeplant. 16. Werden sich durch die organisatorische Neuausrichtung der Fachstelle für Suchtfragen Änderungen hinsichtlich der Durchführung der SCHUL- BUS-Studie und hier insbesondere hinsichtlich Datenerhebung, -auswertung und -veröffentlichung ergeben? Wenn ja, welche im Einzelnen? Nein. 17. Wurden die 2015 erhobenen SCHULBUS-Daten bereits ausgewertet? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse und wann ist deren Veröffentlichung geplant? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einem Abschluss der Datenauswertung zu rechnen? Nein, die umfangreichen Daten befinden sich derzeit noch in der Auswertung und werden voraussichtlich im Sommer 2016 vorliegen. Der umfassende Endbericht mit den entsprechenden Deutungen soll im 3. Quartal 2016 erstellt werden. 18. Wie lautet die genaue Zweckbestimmung der von städtischer Seite gewährten Zuwendungen an die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) und inwiefern haben sich durch die organisatorische Neuausrichtung hieran Änderungen ergeben? 19. Welchen konkreten Inhalt hat das neue Konzept für die HLS? Die HLS ist als Geschäftsstelle für die Mitgliedsorganisationen tätig. Ziele und Aufgaben sind die Bündelung und die Moderation von Mitgliederinteressen und ihre Vertretung nach außen. Darüber hinaus wird die HLS spezifische vermittelnde Aufgaben im Hamburger Suchthilfesystem wahrnehmen, die an der Schnittstelle zwischen den Fachbehörden und den verschiedenen Trägern der Suchthilfe anzusiedeln sind. Der Zuwendungsbescheid ist nach der Umorganisation noch nicht erlassen.