BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4401 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 10.05.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende März 2016 (IV)? Leider konnten nach Drs 21/3915 auch in Drs. 21/4129 und 21/4270 einige Fragen nicht beantwortet werden, da die Zahlen des Ausländerzentralregisters für März 2016 selbst am 6. Mai noch nicht vorlagen. Wir fragen den Senat erneut: 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende März 2016 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den nachfolgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 17.750 nach § 22 Satz 1 AufenthG 37 nach § 22 Satz 2 AufenthG 70 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.729 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 493 nach § 23a AufenthG 162 nach § 24 AufenthG 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 259 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt ) 5.655 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 500 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.074 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 994 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 574 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 4.032 nach § 25 Absatz 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 138 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 17 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 11 Niederlassungserlaubnis 7.476 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.587 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.889 Aufenthaltsgestattung 12.705 Drucksache 21/4401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.583 Summe der Flüchtlinge 43.514 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 5.439 Syrien 4.028 Iran 1.080 Serbien 578 Irak 541 Ghana 500 Russische Föderation 475 Türkei 425 Eritrea 407 Montenegro 306 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.021 Iran 1.362 Türkei 770 Bosnien und Herzegowina 475 Serbien 305 Togo 261 Irak 228 Kosovo 227 Russische Föderation 178 Mazedonien 130 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 4.188 Syrien 2.654 Irak 1.321 Eritrea 753 Albanien 651 Iran 719 Russische Föderation 424 Somalia 313 Serbien 203 Mazedonien 200 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 556 Serbien 435 Montenegro 309 Syrien 354 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4401 3 Herkunftsland Zahl der Personen Russische Föderation 324 Ägypten 308 Ghana 282 Kosovo 280 Mazedonien 272 Albanien 198 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind (zum Beispiel Fälle fehlender Wiedervorsprache nach Ablauf der Geltungsdauer ; Strafhaft), stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Serbien 214 Türkei 189 Polen 164* Albanien 166 Mazedonien 153 Ghana 95 Iran 95 Afghanistan 82 Bosnien und Herzegowina 80 Kosovo 70 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.03.2016 * Im AZR noch enthalten, vor dem Hintergrund des EU-Beitritts Polens werden diese Zahlen noch zu bereinigen sein. Die Statistik des AZR differenziert nicht nach etwaigem Unterbringungsbedarf. Zum Unterbringungsbedarf am 31. März 2016 siehe die Angaben zu den Belegungszahlen Drs. 21/3915. Zur Ermittlung des Unterbringungsbedarfs siehe Drs. 21/3073. 2. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende März 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem AZR können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 10.405 7.315 30 3.956 13.794 Niederlassungserlaubnis 4.537 2.937 2 470 7.006 Aufenthaltsgestattung 8.693 3.987 25 3.983 8.722 Duldung 3.766 1.796 21 2.169 3.414 Quelle: AZR, Stand: 31.03.2016. 3. Rückführungen/Ausreisen a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im März 2016 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR (Stand: 31.03.2016) auf 7.907 Personen. Drucksache 21/4401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b) Wie viele dieser Personen wurden aus welchem Grund geduldet? Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG gesamt Duldung nach § 60a (alt) 70 Duldung nach § 60a Abs. 1 10 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 71 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.645 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern) 161 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.593 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 4 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 6 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 19 Duldung nach § 60a Abs. 2b 4 Gesamt 5.583 Quelle: AZR, Stichtag: 31.03.2016.