BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4404 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 10.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrskonzept Elbphilharmonie/Mahatma-Gandhi-Brücke Die Kosten für den Bau der Elbphilharmonie haben die ursprünglich geplanten Kosten um ein Vielfaches zulasten der Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler überschritten. Hinzu kommt als Kostenfaktor das Verkehrskonzept für die Elbphilharmonie. Teil dieses Verkehrskonzeptes ist die neu gebaute Mahatma-Gandhi-Brücke, die während der Veranstaltungen zum Hafengeburtstag ihre Nichtfunktionstüchtigkeit unter Beweis stellte. Ich frage den Senat: Die Bürgerschaft hat zur Verbesserung der fußläufigen Erschließung der westlichen HafenCity einen Neubau einer verbreiterten Mahatma-Gandhi-Brücke beschlossen (siehe Drs. 20/1215). Die Mahatma-Gandhi-Brücke gehört zum Anlagevermögen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Betreiber des Bauwerkes ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Hamburg Port Authority (HPA) unterstützt den LSBG bei der Vorort-Bedienung der Klappbrücke. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Aus welchem Grund war der Abriss der Vorgängerbrücke notwendig? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 20/1215. 2) Was hat der Neubau der Mahatma-Gandhi-Brücke gekostet? Die Kosten für den Neubau betragen nach derzeitigem Stand insgesamt rund 9,6 Millionen Euro. 3) Wer hat den Bau der Mahatma-Gandhi-Brücke durchgeführt? Wann wurde die Brücke fertiggestellt? Der Neubau der Mahatma-Gandhi-Brücke wurde vom LSBG in Auftrag gegeben und von einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Fr. Holst GmbH & Co. KG und der Eiffel Deutschland Stahltechnologie, durchgeführt. Die Abnahme erfolgte zum 19. Januar 2016. 4) Was wird unternommen um die Funktionsfähigkeit dieser neu gebauten Brücke sicherzustellen? Die Brücke unterliegt einem regelmäßigen Wartungskonzept. Im Falle von technischen Störungen, die im Betrieb auftreten, wird eine installierte Notrufkette durch das Bedienpersonal in Gang gesetzt. Drucksache 21/4404 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5) Wie ist der Stand für die Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Elbphilharmonie? Die Elbphilharmonie wird durch die Linien U3 und U4 sowie eine Bus- und eine Fährlinie erschlossen. Im Gebäude selbst finden sich öffentlich zugängliche Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr. Weitere Parkhausanlagen finden sich in der HafenCity, ein Taxenplatz wird vor dem Gebäude eingerichtet, ebenso Fahrradstellplätze . Abstellmöglichkeiten für Touristenbusse sind in der Speicherstadt vorgesehen. Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes im Straßenraum ist südlich der Mahatma- Gandhi-Brücke weitgehend abgeschlossen. Die Verkehrsbeschilderung wird bis zum Sommer vervollständigt, ebenso wie einige Restarbeiten in den Nebenflächen und der Übergang zum Vorplatz der Elbphilharmonie. Die Straßenbauarbeiten im Knotenbereich nördlich der Mahatma-Gandhi-Brücke einschließlich der Bushaltestelle werden im Mai abgeschlossen sein. Die Verbreiterung des westlichen Gehweges der Straße Am Sandtorkai bis zur Niederbaumbrücke und der Einbau der sogenannten Boulevardbeleuchtung werden bis voraussichtlich Ende Juni 2016 erfolgen.