BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4406 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 10.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Lagerhallenbrand auf der Veddel Am Sonntagabend, 08.05.2016, ist in einer unter Denkmalschutz stehenden Lagerhalle im Stadtteil Veddel ein Feuer ausgebrochen. Bis zu 250 Feuerwehrleute waren bei den Löscharbeiten gegen den Großbrand im Einsatz. Zwischenzeitlich war die Autobahn 225 zur Sicherheit gesperrt worden. Vonseiten zahlreicher Anwohnerinnen und Anwohner gab es Beschwerden, nicht durch das Katastrophenwarnsystem KATWARN über den Brand informiert worden zu sein. Während einige Postleitzahlenbereiche durch das KATWARN-System bereits um 20.30 Uhr wegen des Großbrands gewarnt wurden, erreichte eine Warnmeldung über SMS das Postleitzahlengebiet 20539, in dem der Brandort lag, erst um 02.30 Uhr in der Nacht. Medienberichten zufolge räumte die Feuerwehr im Gespräch ein, dass es technische Probleme mit dem Warnsystem gegeben habe. Wie ein Polizeisprecher mitteilen ließ, sei es fraglich ob die Brandursache überhaupt ermittelt werden könne. Ich frage den Senat: 1. Wer ist Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer der betroffenen Lagerhalle? 2. Wer ist Nutzer/-in beziehungsweise Mieter/-in der betroffenen Lagerhalle ? 3. Wofür wurde die betroffene Lagerhalle genutzt und welche Güter wurden darin gelagert? Lagerhalle und Grundstück befinden sich im Eigentum von Privatpersonen. Zu den geschäftlichen Aktivitäten privater Dritter liegen keine Informationen vor. 4. Wann wurde das Gebäude mit welcher Begründung unter Denkmalschutz gestellt? Das Gebäude Neuhäuser Damm 25, 27, das sogenannte Veddeler Lagerhaus, wurde am 25. Februar 1991 mit folgender Begründung unter der Nummer 0959 in die Hamburger Denkmalliste eingetragen: Es handelt sich um das älteste erhaltene Lagerhaus im Hamburger Hafen, das mit seiner topographischen Lage am Wasser, mit Wasserund Gleisanschluss, und in seiner Konstruktion einen seinerzeit typischen Lagerhausbau im Hafen repräsentiert. Seine Erhaltung liegt daher aus geschichtlichen, insbesondere bau- und hafengeschichtlichen Gründen, sowie aufgrund seines Beitrags zu den charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse. Drucksache 21/4406 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Brandursache vor? Die Brandursache ist noch nicht bekannt. Aus ermittlungstaktischen Gründen können zum derzeitigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben dazu gemacht werden. Die Ermittlungen dauern an. 6. Wer ist für die Brandursachenermittlung zuständig und wann haben die Brandermittlungen am Ort des Geschehens begonnen? Bei der Polizei ist das Fachkommissariat für Branddelikte und spezielle Unfallermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA 45) zuständig. Die Beamten des LKA 45 haben am 8. Mai 2016 gegen 21 Uhr mit den Ermittlungen vor Ort begonnen. 7. Aus welchem Grund wurde bereits kurz nach dem Brand infrage gestellt, ob die Brandursache überhaupt ermittelbar sei? Derartige Aussagen sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. 8. Kann der Senat im Falle des Brandes auf der Veddel einen sogenannten warmen Abriss ausschließen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Siehe Antwort zu 5. 9. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über eine geplante Entwicklung des betroffenen Grundstücks sowie der umliegenden Flächen vor? Was die privaten Eigentümer mit der konkreten Fläche planen, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen strebt die zuständige Behörde im Bereich Peute die Restrukturierung der kleinteiligen Bestandsnutzungen durch die Arrondierung von Flächen an, siehe auch Drs. 20/5550. 10. Für welche Bereiche/Postleitzahlen wurden zu welcher Zeit und über welche Medien (SMS, KATWARN-App, ...) KATWARN-Alarmierungen im Zusammenhang mit dem Großbrand ausgelöst? 11. Warum wurde die SMS-Warnmeldung für den Postleitzahlenbereich 20539 erst um 02.30 Uhr ausgelöst? 12. Wer ist für die grundsätzliche Entscheidung über die Abgabe eines KATWARN-Alarms zuständig? 13. Wer ist für die jeweilige konkrete Auslösung der KATWARN-Alarme zuständig? 14. Welche Konsequenzen zieht die zuständige Behörde aus der verspäteten Alarmierung im Postleitzahlenbereich 20539? 15. Welche Erkenntnisse über technische Probleme mit dem Warnsystem liegen dem Senat im Falle des Brandes auf der Veddel vor? 16. Welche Erkenntnisse über technische Probleme mit dem Warnsystem in anderen Fällen liegen dem Senat vor? (Bitte bekannte Fälle einzeln angeben.) Siehe Drs. 21/4397.