BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4409 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 10.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Segelflug-Club Fischbek e.V. Seit 1910 starten und landen Flugmaschinen auf dem Segelflugplatz in der Fischbeker Heide. Allerdings momentan nur mit befristeten Fluggenehmigungen . Laut Informationen des „Hamburger Abendblattes“ lässt die Neufassung der Gesamtgenehmigung auf sich warten. Vertreter des Segelclubs besuchten im April die Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe der Bezirksversammlung Harburg und berichteten darüber. Der Vertreter der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sagte seine Teilnahme ab und deshalb blieben einige Fragestellungen nicht beantwortet. Ich frage deshalb den Senat: 1. Welche Teilgenehmigungen umfasst die Gesamtgenehmigung für den Segelflugbetrieb in Fischbek? Die Genehmigung zur Anlage und des Betriebs des Segelfluggeländes Fischbek nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wurde zuletzt im Jahr 1982 neu gefasst. Danach ist ausschließlich der Betrieb mit Segelflugzeugen gestattet. Der Flugbetrieb mit Motorseglern und Luftsportgeräten wurde bisher jährlich gemäß § 25 LuftVG im Ausnahmewege und befristet erlaubt. 2. Nach welcher Verordnung werden die Genehmigungen bewertet? In den §§ 54 – 60 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) befinden sich die Anforderungen für die Genehmigung von Segelfluggeländen. Zudem sollen die Vorgaben der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen vom 23. Mai 1969 (veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer – NfL I 129/69) Beachtung finden. Aufgrund der Lage des Segelfluggeländes in einem Naturschutz- und Fauna- Flora-Habitatrichtlinie(FFH)-Gebiet kommt die Prüfung der Umwelt- und Naturschutzverträglichkeit hinzu. Hierfür sind die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung , des Bundesnaturschutzgesetzes sowie nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide vom 19.5.1992 (HmbGVBl. S. 101), zuletzt geändert am 29.09.2015 (HmbGVBl. S. 250, 255), maßgebend. 3. Inwiefern hat sich diese Verordnung innerhalb der letzten 15 Jahre verändert ? Die hier einschlägigen Regelungen des Luftverkehrsrechts sowie der Verordnung über das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide sind in diesem Zeitraum nicht verändert worden . Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide wird derzeit vor dem Hintergrund europarechtlicher Anforderungen von der Behörde für Umwelt und Energie überarbeitet. Drucksache 21/4409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Kosten entstehen im Laufe des Verfahrens hin zur Gesamtgenehmigung für den Antragsteller? Der Antragsteller hat die Kosten für die Erstellung der Antragsunterlagen (Lagepläne, Gutachten) zu tragen, die nach der LuftVZO beizubringen sind. Außerdem fallen Gebühren nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) an. Diese werden erst nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt. 5. Entstehen durch die Ausstellung der Genehmigungen Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg? Hamburg entstehen Kosten für den Personaleinsatz. 6. Wie lange beträgt durchschnittlich die Dauer von der Antragsstellung hin zur Ausstellung der Genehmigung? Da sich luftverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren hinsichtlich Art, Umfang und inhaltlichen Anforderungen voneinander unterscheiden, kann eine durchschnittliche Dauer nicht angegeben werden. 7. Wie viele Mitarbeiter sind mit dem Ausstellen solcher Genehmigungen beauftragt? Für das Verfahren zur Genehmigung des Segelfluggeländes Fischbek nach § 6 LuftVG ist eine Mitarbeiterin zuständig. Ein weiterer Mitarbeiter ist für die flugbetrieblichen Fragen in diesem Zusammenhang zuständig. 8. Stehen noch Nachweise aus, die der Segelflug-Club Fischbek bisher nicht erbracht hat, weswegen eine Genehmigung nicht ausgestellt werden kann? Wenn nein, warum erfolgte bisher keine Gesamtgenehmigung? Die bislang vom Segelflug-Club vorgelegten Antragsunterlagen sind hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Fischbeker Heide noch unvollständig. 9. Sieht der Senat eine Verschlechterung der Lärmemissionen durch den Segelflugbetrieb? Die durch den Flugbetrieb verursachten Lärmemissionen sind abhängig von dem in der Genehmigung festgelegten Umfang der Flugbewegungen in den einzelnen Flugzeugklassen . Da die gutachterliche Betrachtung der Lärmsituation und damit auch die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit insoweit noch nicht abgeschlossen sind, kann zu den künftigen Lärmemissionen noch keine Aussage getroffen werden. 10. Welche Bedenken oder Anmerkungen hat der Bezirk Harburg der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gegenüber geäußert? Keine. 11. Der Verein soll seit dreieinhalb Jahren auf die Gesamtgenehmigung warten . Wann wird er sie erhalten? Die Genehmigung kann erst erteilt werden, wenn alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen und der Antrag auf dieser Grundlage genehmigungsfähig ist.