BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/441 21. Wahlperiode 15.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Gab es Todesfälle in den Hamburger Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA)? Ich frage den Senat: 1. Gab es in den vergangenen zwölf Monaten Todesfälle von Bewohnern/ -innen der ZEA? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Monat, ZEA-Standort, Todesumständen , gegebenenfalls Ermittlungsverfahren. In der Nacht vom 29. zum 30. April 2015 verstarb ein knapp zwei Monate altes Baby in der Erstaufnahmeeinrichtung Sportallee. Es ist der einzige Todesfall in den vergangenen zwölf Monaten, eine Statistik über Todesfälle wird nicht geführt. Bei der ersten Untersuchung nach Eintritt des Todes konnte der hinzugezogene Arzt kein Fremdeinwirken feststellen. Ein abschließender Bericht des Instituts für Rechtsmedizin liegt nicht vor. 2. Ist jeweils mit Sicherheit auszuschließen, dass Verzögerungen bei der Ausgabe der Versicherungsnachweise den Tod begünstigt haben (zum Beispiel aufgrund verzögerter fachärztlicher Untersuchungen/Behandlungen )? Ja. Über die Notfallsprechstunde ist eine Behandlung in allen Standorten grundsätzlich sichergestellt. Bei akuter Behandlungsbedürftigkeit oder dem Verdacht, dass dringend ärztliche Hilfe benötigt wird, kann zu jeder Zeit am Tage und in der Nacht ein Rettungswagen gerufen werden. Leistungsberechtigte nach §§ 1,1a AsylbLG, die Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG erhalten, werden gemäß vertraglicher Vereinbarung i.V.m. § 264 Absatz 1 SGB V von der AOK Bremen/Bremerhaven betreut und während ihres Aufenthaltes in der ZEA mit sogenannten Ersatzkarten zum Nachweis der Leistungsberechtigung gegenüber Leistungserbringern im Gesundheitswesen ausgestattet. Bei Vorliegen einer erkennbaren Behandlungsbedürftigkeit wird darauf geachtet, dass diese Fälle bei der Erfassung der AOK Bremen bevorzugt bearbeitet werden. Sollte unmittelbar nach Anmeldung eine solche Ersatzkarte noch nicht vorliegen und besteht Klärungsbedarf des behandelnden Arztes hinsichtlich der Absicherung über die AOK Bremen/Bremerhaven, kann dieser Kontakt mit der AOK Bremen/ Bremerhaven für eine entsprechende Klärung und Ausstellung einer befristeten Ersatzbescheinigung per Fax durch die AOK aufnehmen. Wendet sich der behandelnde Arzt an die ZEA, kann diese darüber hinaus bei Bedarf und bei Vorliegen einer Betreuung durch die AOK Bremen/Bremerhaven die im Sozialhilfeprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegte Bescheinigung zur Vorlage bei dem behandelnden Arzt ausstellen. Drucksache 21/441 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Die Dauer der leistungsrechtlichen Erfassung beträgt nach Senatsangaben (Drs. 21/185) nach Stichproben 2,5 Wochen. Wie lange müssen Asylsuchende gegebenenfalls auf einen (vorläufigen) Versicherungsnachweis warten? Aufgrund der gestiegenen Zugangszahlen liegt die Wartezeit für die Aushändigung der Versicherungskarte derzeit bei rund vier bis sechs Wochen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. Zur Vermeidung von Missbrauch handelt es sich bei den Versicherungsbestätigungen um personifizierte Schreiben, die seit Februar 2015 regelhaft bis zur Aushändigung der Gesundheitskarte befristet sind. 4. Wie ist sind aktuelle Regelungen zur Versorgung und ggf. Verteilung von schwangeren Frauen und Frauen nach der Entbindung? Bitte beschreiben . Eine Verteilung erfolgt weder bei Risikoschwangerschaften – ihre Kenntnis vorausgesetzt – noch während der Mutterschutzfrist. a. Werden schwangere Frauen aktuell in der Außenstelle Nostorf/Horst untergebracht? Sofern den für die Unterbringung in den verschiedenen Standorten und damit auch in Nostorf zuständigen Stellen die Schwangerschaft bekannt gemacht wird, erfolgt keine Unterbringung in der Wohnaußenstelle. b. Gibt es spezielle Unterbringungsmöglichkeiten für schwangere Frauen und Frauen nach der Entbindung in Hamburg? Wenn nein, warum nicht? Am Standort Sportallee gibt es einen Bereich, der allein reisenden Schwangeren vorbehalten ist. Schwangere, die mit ihren Familien einreisen, werden in der Regel an allen anderen Standorten untergebracht. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kehren die Bewohnerinnen wieder an die jeweiligen Standorte zurück und werden entweder in Zimmern mit einer Zweierbelegung (zwei Mütter, und ihre Babys) oder im Verbund mit ihren Familien untergebracht. c. Gibt es für Bewohnerinnen der ZEA die Möglichkeit der Vor- und Nachsorge durch Hebammen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viel Prozent der Bewohnerinnen haben in den vergangenen zwölf Monaten davon Gebrauch gemacht? Folgende Angebote (neben der Akutversorgung) stehen Schwangeren und Müttern pro Woche zur Verfügung (Stand 8. Mai 2015): Kinderarzt Hebammensprechstunde Müttersprechstunde EA Sportallee 2,5 Stunden Die bisherige Hebamme steht nicht mehr zur Verfügung. Eine neue Hebamme wird zurzeit gesucht. 1 Stunde EA Schnackenburgallee 3,5 Stunden 2 Stunden 1,5 Stunden ZEA/ZA Harburger Poststraße 1 3 Stunden 3 Stunden 2 Stunden EA Niendorfer Straße 3 Stunden geplant 1 Stunde EA Karl-Arnold-Ring DRK DRK DRK DRK EA Dratelnstraße 3 Stunden alle zwei Wochen 2 Stunden geplant EA Marienthal (Holstenhofweg) 3 Stunden geplant geplant Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/441 3 Kinderarzt Hebammensprechstunde Müttersprechstunde EA Schwarzenbergplatz 3 Stunden 2 Stunden 2 Stunden EA Sülzbrack geplant 2 Stunden geplant geplant Eine Statistik zur Inanspruchnahme wird nicht geführt. 5. Gibt es Möglichkeiten, den Asylsuchenden sofort nach Antragstellung eine Versicherungsbestätigung auszuhändigen, um mögliche Versorgungslücken bei der Gesundheitsversorgung zu vermeiden? Wenn nein, warum nicht? Es bestehen keine Versorgungslücken. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Wurden zur Vermeidung von Missbrauch der Versicherungsbestätigungen geeignete Maßnahmen eingeführt, zum Beispiel die Befristung der Dokumente und/oder die Kopplung an Ausweisdokumente? a. Wenn ja, welche Erfahrungen gibt es damit? Siehe Antwort zu 3. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt.