BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4411 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 10.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) – Übergang der Kreuzfahrtterminals Im Januar 2014 hatte der Senat den Bau eines dritten Kreuzfahrtterminals am Kronprinzkai beschlossen. Dabei ist auch eine organisatorische Neuordnung des Kreuzfahrtsegments in Hamburg vorgenommen worden. Alle Hamburger Kreuzfahrtterminals werden seitdem von der Cruise Gate Hamburg GmbH (CGH), einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Hamburg Port Authority, betrieben. Zuvor war die HHLA für den Betrieb der Kreuzfahrtterminals zuständig. Für die HHLA war der Betrieb der Kreuzfahrtterminals nur ein Nebengeschäft. Um daraus ein Hauptgeschäft zu machen und zudem den diskriminierungsfreien Zugang zu sichern, wurde die CGH unter dem Dach der HPA aufgebaut. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Firma HCC Hanseatic Cruise Centers GmbH (HanseCC) war bis Ende des Jahres 2014 für den Betrieb aller Kreuzfahrtterminals in Hamburg und bis Ende des Jahres 2015 für den Betrieb der Terminals Altona und HafenCity zuständig. Die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) ist zu 51 Prozent an der HanseCC beteiligt. Seit dem Jahr 2016 verantwortet die CGH Cruise Gate Hamburg GmbH (CGH) die Liegeplatzvergabe und den Betrieb aller Kreuzfahrtterminals in Hamburg. Die HHLA beantwortet die Fragen aller ihrer Aktionäre als börsennotierte Aktiengesellschaft aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung . Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. In welchen Jahren war die HHLA für den Betrieb welcher Kreuzfahrtterminals in Hamburg zuständig (bitte nach Jahren und Terminals auflisten )? Siehe Vorbemerkung. 2. In welcher Höhe hat die HHLA in welchem Jahr finanzielle Mittel für den Betrieb welcher Kreuzfahrtterminals von der HPA oder von anderen zuständigen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten (bitte nach Jahren, den zuständigen Stellen und Höhe der finanziellen Mittel aufgliedern)? Aus welchem Titel und welcher Produktgruppe welches Haushaltsplans wurde dies finanziert? Entfällt. Siehe Vorbemerkung. 3. Hat die HHLA finanzielle Mittel von der HPA für den Betrieb der Terminals erhalten? Drucksache 21/4411 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welcher Höhe? 4. Hat die HHLA finanzielle Mittel von der CGH Cruise Gate Hamburg GmbH erhalten? Wenn ja, wofür, in welcher Höhe und in welchem Jahr? 5. Seit wann genau ist die CGH Cruise Gate Hamburg GmbH für den Betrieb der Kreuzfahrtterminals zuständig? Gab es Absprachen mit der HHLA? Wenn ja, welche? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Aufgaben nimmt die HHLA derzeit für die Kreuzfahrtterminals in Hamburg war? Erhält sie dafür weiter finanzielle Mittel von der HPA oder anderen zuständigen Stellen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welcher Produktgruppe wird dies finanziert? Die HHLA nimmt keine Aufgaben an Kreuzfahrtterminals wahr.