BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4416 21. Wahlperiode 07.06.16 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Daniel Oetzel, Katja Suding, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Michael Kruse (FDP) und Fraktion vom 11.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Studierendenwerk Hamburg Das Studierendenwerk ist ein wichtiger Dienstleister für Studierende in Hamburg . Es bietet Beratungsleistungen, verwaltet das BAföG, betreibt gastronomische Angebote und bietet Wohnheimplätze. Ohne diese Dienstleistungen wäre für viele Studierende ein Studium in Hamburg nicht oder deutlich eingeschränkt möglich. Viele Informationen zum Studierendenwerk finden sich auf der Homepage und im Geschäftsbericht, dennoch sind diese Daten in der detaillierten Betrachtung oft nicht ausreichend. Während bei Beratungsangeboten und BAföG viele Themen umfangreich behandelt werden, bestehen in anderen Geschäftsfeldern teilweise Informationsdefizite. Insbesondere die finanzielle Aufstellung des Studierendenwerks ist von großem Interesse, schließlich müssen alle Studierenden in Hamburg pro Semester 75 Euro an das Studierendenwerk zahlen – unabhängig davon, ob sie die Angebote tatsächlich nutzen. Für Studierende, die oft nur über sehr begrenzte Finanzmittel verfügen, ist das eine hohe finanzielle Belastung. Dieser Beitrag muss daher hinterfragt werden, zudem muss streng darauf geachtet werden, dass diese Mittel sinnvoll eingesetzt werden. Das Studierendenwerk befinde sich in einer Phase des Wachstums, heißt es im Geschäftsbericht, dies darf aber nicht zu weiteren finanziellen Belastungen der Studierenden führen. Neben der finanziellen Seite ist ein zweiter Aspekt von besonderer Bedeutung : die Qualität. Nicht nur gute Hochschulen, sondern auch gute Leistungen des Studierendenwerks können dazu beitragen, Hamburgs Attraktivität als Studienort zu steigern. Wie wird eine hohe Qualität insbesondere von Wohnheimen und Mensen gewährleistet, welche Verbesserungen können hier vorgenommen werden? Dies vorangestellt fragen wir den Senat: Das Studierendenwerk Hamburg (StW) ist als gemeinnütziger Dienstleister für Hamburger Studierende und Hochschulen tätig. Die Grundlage dafür bildet das Studierendenwerksgesetz (Studierendenwerksgesetz - StWG – vom 23.06.2005), nach dem das StW als gemeinnützige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in Hamburg dafür verantwortlich ist, Einrichtungen zur sozialen und wirtschaftlichen Versorgung der Studierenden bereitzustellen. Das StW bietet für die Hamburger Hochschulen (Universität Hamburg, Technische Universität Hamburg-Harburg, Hochschule für Angewandte Drucksache 21/4416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wissenschaften Hamburg, HafenCity Universität, Bucerius Law School, Hochschule für Musik und Theater und Hochschule für bildende Künste) und Studierenden einen umfassenden Service und eine Vielzahl differenzierter Dienstleistungen, insbesondere : - studentisches Wohnen für circa 3.950 Studierende in 23 Wohnanlagen, - gastronomische Versorgung der Hochschulstandorte (13 Mensen, 13 Cafés, sieben Café Shops und Catering), - Betreuung von Kindern (fünf Kindertagesstätten und flexible Kinderbetreuung), - Finanzierung von Studierenden und Vergabe von Mitteln (BAföG, Stipendien und Kredite), - Sozialberatung Studierender, besonders solcher mit Kind, chronischer Erkrankung/ Behinderung und aus dem Ausland, - Integration internationaler Studierender durch Tutorenprogramme und Serviceangebote . Das StW erfüllt hiermit einen sozialen Versorgungsauftrag und ist verpflichtet, seine Dienstleistungen den Vorgaben des StWG entsprechend und unter Wahrung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben anzubieten. Das StW ist hierbei nicht der einzige Anbieter von Dienstleistungen für Studierende. Auch andere Unternehmen bieten auf Studierende orientierte Dienstleistungen an, insbesondere in der gastronomischen Versorgung, dem studentischen Wohnen und der Kinderbetreuung, unterliegen hierbei aber nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen wie das StW (gemäß StWG). Betriebliche und betriebswirtschaftliche Details des StW, insbesondere bezogen auf Umsätze, Kosten, Kalkulationsgrundlagen und Qualitätsmerkmale der betrieblichen Einrichtungen, sind analog dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis anzusehen, die zu veröffentlichen als Verstoß gegen die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu bewerten wäre. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind danach alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Dies wäre bei der Veröffentlichung detaillierter betriebswirtschaftlicher Daten des StW der Fall. Die Beantwortung der Fragen beschränkt sich daher auf allgemein gehaltene und nicht dem Geschäftsgeheimnis unterliegende Fakten. Im Übrigen veröffentlicht das StW seinen Geschäftsbericht regelmäßig im Internet unter www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/unternehmen/ medien_veroeffentlichungen/geschaeftsbericht/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Gastronomie 1. Welche Anzahl an Nutzern hatten die einzelnen gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks 2015 und wie hat sich diese Zahl seit 2010 entwickelt? Das StW ist nicht der alleinige Anbieter von Dienstleistungen zur Versorgung der Studierenden . An zahlreichen Standorten ist eine rege Wettbewerbssituation durch eine Vielzahl von Bäckereien, Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen gegeben, die ebenso Möglichkeiten für eine kostengünstige Verpflegung bieten. Kundenzahl der gastronomischen Einrichtungen des StW insgesamt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4416 3 2010 2011 2012 2013 2014 2015 4,9 Mio. Kunden 5,0 Mio. Kunden 5,0 Mio. Kunden 5,1 Mio. Kunden 5,2 Mio. Kunden 5,2 Mio. Kunden Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Einnahmen wurden von den einzelnen Einrichtungen im Jahr 2015 generiert? Bitte zum Vergleich ab 2010 angeben und für jede gastronomische Einrichtung getrennt aufschlüsseln. Die Wirtschaftsführung erfolgt gemäß Vorgabe aus dem StWG nach handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Daher werden stets Erträge und Aufwendungen dargestellt und keine Einnahmen und Ausgaben. Umsatzerlöse der Gastronomie insgesamt: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 12.240.000 Euro 13.164.000 Euro 13.453.000 Euro 13.792.000 Euro 14.989.000 Euro 15.536.000 Euro Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Kosten entstehen durch den Betrieb der einzelnen gastronomischen Einrichtungen? Bitte für 2010 bis 2015 angeben und für jede gastronomische Einrichtung getrennt angeben. Die Aufwendungen enthalten Wareneinsatz, Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Aufwendungen der gastronomischen Betriebe für die Jahre 2010 – 2015: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 15.342.894 Euro 16.796.958 Euro 17.289.805 Euro 18.109.088 Euro 18.770.601 Euro 19.448.896 Euro Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Gewinne oder Verluste haben die einzelnen gastronomischen Einrichtungen in den Jahren 2010 – 2015 gemacht? Bitte hierbei auch gegebenenfalls Investitionskosten, Abschreibungen und Mieten berücksichtigen . Die Daten unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Eine handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung ist nur auf Unternehmensebene vorhanden. Der Jahresüberschuss p.a. fließt in die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen ein, die für zukünftige Maßnahmen notwendig sind. Somit verbleibt stets nur ein geringer Bilanzgewinn beziehungsweise in den Jahren 2010 und 2011 ein Bilanzverlust: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahresüberschuss 2.406.298,91 839.814,78 435.806,00 2.649.745,28 693.688,54 1.516.972,80 Bilanzgewinn/-verlust -10.042,91 -10.906,87 173.820,67 149.965,63 83.763,05 36.869,51 5. Welche Miet- sowie Nebenkosten fallen bei den einzelnen gastronomischen Einrichtungen an? Bitte für die Jahre 2010 – 2015 angeben. Die Konditionen, zu denen dem StW die gastronomischen Einrichtungen überlassen werden, unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 6. Welche Personalkosten fallen bei den einzelnen gastronomischen Einrichtungen an, welche Anzahl von Beschäftigten und VZÄ gibt es? Bitte für die Jahre 2010 – 2015 angeben. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug 2010 197, 2011 212, 2012 226, 2013 235, 2014 239 und 2015 242. Die VZÄ per 31. Dezember betrugen 2010 168,0, 2011 180,2, 2012 202,37, 2013 204,42, 2014 211,02 und 2015 213,69. Die Personalaufwendungen sind ein Bestandteil der gesamten Aufwendungen (siehe Antwort zu 3.). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/4416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Welche Verwaltungskosten fallen bei den einzelnen gastronomischen Einrichtungen und insgesamt für den gastronomischen Bereich des Studierendenwerks an? Bitte für die Jahre 2010 – 2015 angeben. Die Kosten für zentrale Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Personalmanagement , Rechnungswesen oder IT werden den Leistungsbereichen anteilig zugeordnet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Laut Geschäftsbericht des Studierendenwerks gibt es neue Qualitätsleitlinien für die Hochschulgastronomie. Was genau wird in den Auditverfahren des TÜV Rheinland überprüft? Welche Folgen hatten und haben diese Audits? Seit 2014 beteiligt sich das StW am Auditverfahren des Deutschen Studentenwerks (DSW). Die Zertifizierung erfolgt durch den TÜV Rheinland im Rahmen eines Auskunftsverfahrens . In Form einer Selbstauskunft wird über die Leistungen der hochschulgastronomischen Betriebe informiert, weitergehende Folgen hat das Auskunftsverfahren nicht. Das Auskunftsverfahren beinhaltet die Bereiche Vollwertigkeit des Angebots, Abwechslung und Vielfalt, Hygiene, Prozessgestaltung, Arbeitsschutzmaßnahmen , Ökologie, Akzeptanz, Schulungen, Kommunikation und Service. 9. Wie wird die Nachverfolgbarkeit der Produkte gewährleistet und haben auch Kunden die Möglichkeit, die Produkte nachzuverfolgen? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht und sind Änderungen geplant? Eine Rückverfolgbarkeit ist grundsätzlich im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel anhand von Chargennummern, möglich. Kunden können diesbezügliche Informationen erhalten, soweit diese verfügbar und mit vertretbarem Aufwand erbringbar sind. 10. Wie und durch wen wird die Hygiene in den gastronomischen Einrichtungen überprüft, wie oft findet eine solche Überprüfung statt? Bitte für jede Einrichtung die Termine der Überprüfungen seit 2010 angeben. In den hochschulgastronomischen Betrieben werden durch ein externes Unternehmen in den Mensen zweimal jährlich und in den Cafés einmal jährlich Audits durchgeführt. Zusätzlich dazu werden durch die Hygienebeauftragte des StW mit der gleichen Frequenz Begehungen in allen Betrieben durchgeführt. Weitere Kontrollen erfolgen durch die Verbraucherschutzämter, die die Betriebe unangekündigt prüfen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Gab es seit 2010 Beanstandungen bei der Hygiene in den gastronomischen Einrichtungen? Wenn ja, welche, wo und wie wurde diesen begegnet? Aufgrund der umfassenden Hygienebegehungen anhand von standardisierten Auditbögen externer und interner Auditoren werden die Hygienestandards regelmäßig geprüft und weiterentwickelt, Mängel in der Umsetzung der hygienerechtlichen Bestimmungen kontinuierlich aufgegriffen und beseitigt. Beanstandungen werden in Auditbögen festgehalten und sofort beziehungsweise schnellstmöglich behoben. Eine regelmäßige Maßnahmenverfolgung wird im Zuge von Nachkontrollen durchgeführt. Über das beschriebene Verfahren hinaus werden keine Mängel erhoben und es findet auch keine statistische Auswertung statt. 12. Wie genau ist der „gleichbleibend hohe“ Qualitätsstandard in den einzelnen gastronomischen Einrichtungen definiert? In Auditbögen werden die Standards thematisch definiert und standardisiert, Optimierungspotenziale und Korrekturmaßnahmen werden festgehalten. Aus den Checks resultierende Aufgaben werden fortfolgend abgearbeitet. Geprüft werden die Bereiche Kundenkommunikation, Präsentation Speisenausgabe/SB-Bereich, Angebot und Produktqualität , Gastraum/kundenrelevanter Bereich, Mitarbeiter und Organisation. Die Mitarbeiter werden jährlich gemäß den gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben wie Hygiene oder dem Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept (HACCP) belehrt und geschult. Die Belehrungen werden dokumentiert. Eine zentralisierte Spei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4416 5 seplangestaltung durch ein qualifiziertes Fachreferat der Hochschulgastronomie sichert die Qualität des Angebotes. Neben ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten werden zum Beispiel unterschiedliche Ernährungsgewohnheiten wie vegan oder vegetarisch sowie eine soziale Preisgestaltung berücksichtigt. 13. Gibt es unabhängig von den hygienischen Kontrollen auch Qualitätskontrollen für die ausgegebenen Gerichte, Lebensmittel und Getränke, etwa nach geschmacklichen oder gesundheitlichen Kriterien? Wenn ja, in welcher Form, welche Ergebnisse gab es seit 2010? Wenn nein, warum nicht und sind solche Kontrollen geplant? Qualitätskontrollen werden in Form von sensorischen Kontrollen (Geschmack, Geruch, Aussehen, Textur) täglich durch die verantwortlichen Mitarbeiter vor Ort vor Ausgabebeginn vorgenommen. Eine Dokumentation erfolgt nicht. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden im Rahmen eines umfassenden HACCP-Konzeptes dokumentierte Temperaturkontrollen der Speisen vorgenommen, um Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. 14. Wird regelmäßig in allen Einrichtungen das Feedback der Kunden erhoben ? Wenn ja, wo und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht und sind hier Änderungen geplant? Seit 1996 wurden insgesamt acht Kundenbefragungen durch einen externen Dienstleister mit dem Ziel durchgeführt, die Zufriedenheit der Gäste zu ermitteln und die Qualität in allen Leistungsbereichen zu verbessern. Es finden regelmäßige Gästebeiräte an allen Hochschulen statt. Beteiligt sind Studierende und Bedienstete der jeweiligen Hochschulen. Diese werden aktiv durch das StW aufgefordert, ein Feedback abzugeben, Verbesserungsvorschläge zu machen oder Wünsche zu äußern. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im direkten Kundenverkehr gegenüber den Betriebsleitungen vor Ort spontan ein Feedback abzugeben oder sich schriftlich über die Homepage des Studierendenwerks zu äußern. 15. Welche Ergebnisse hat das Feedback seit 2010 ergeben? Welche Anzahl von Beschwerden gab es und welche Punkte betrafen diese? Bitte nach gastronomischen Einrichtungen aufschlüsseln. Kundenrückmeldungen setzen sich aus Lob, Kritik, Anfragen zu verschiedenen Themen und der Nennung von Wünschen zusammen. Rückmeldungen, die über die Homepage des Studierendenwerks oder per Mail an die Verwaltung gesendet werden, werden zentral vom Qualitätsmanagement der Hochschulgastronomie beantwortet. Eine umfassende und aussagekräftige Erfassung, Zählung und Speicherung der Kundenrückmeldungen erfolgt seit 2012. In 2012 wurden 210, in 2013 204, in 2014 189 und in 2015 203 Kundenrückmeldungen erfasst. Die Kundenrückmeldungen betrafen Themen wie Qualität, Angebot, Allergien, Kennzeichnung, Kundeninformation, Bezahlung , Organisation, Hygiene, Preise und Portionsgrößen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . II. Wohnheime 16. Welche Anzahl an Wohnheimen und jeweiligen Wohnheimplätzen betreibt das Studierendenwerk aktuell? Bitte zum Vergleich Zahlen seit 2010 angeben. Das Studierendenwerk ist nicht der alleinige Anbieter von studentischen Wohnungen. Es gibt eine Vielzahl von gemeinnützigen und gewerblichen Anbietern in diesem Segment, die studentische Wohnanlagen betreiben und neue Kapazitäten planen. Das Studierendenwerk betrieb in 2010 21 Wohnanlagen mit 3.708 Wohnheimplätzen, ab dem 1. Oktober 2010 22 Wohnanlagen mit 3.745 Wohnheimplätzen, in 2011 22 Wohnanlagen mit 3.744 Wohnheimplätzen, ab dem 1. Dezember 2012 23 Wohnanlagen mit 3.962 Wohnheimplätzen, in 2013 23 Wohnanlagen mit 3.954 Wohnheimplät- Drucksache 21/4416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 zen, in 2014 23 Wohnanlagen mit 3.952 Wohnheimplätzen und in 2015 23 Wohnanlagen mit 3.946 Wohnheimplätzen. 17. Welchen Bedarf an Wohnheimplätzen sehen Senat und Studierendenwerk aktuell und in den nächsten zehn Jahren? Der Bedarf und die Nachfrage von Wohnheimplätzen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere Studierendenzahlen, demografische Entwicklung und die allgemeine Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt bestimmen den Bedarf. Durch das Wohnungsbauprogramm des Senats, aber auch den Bau von Wohnanlagen für Studierende durch private Investoren wird zusätzlicher Wohnraum für Studierende zur Verfügung gestellt und zu einer Entlastung des Marktes beigetragen. Allerdings unterliegen die Wohnheime privater Investoren und Betreiber keiner Preis- und Belegungsbindung . Ziel des Senats ist es, das Angebot günstigen Wohnraums zu fördern und dazu beizutragen, dass Wohnheimplätze für Studierende finanzierbar bleiben. Daher fördert der Senat das Angebot für studentisches Wohnen in Hamburg auf unterschiedliche Art und Weise, um auch weiterhin ein angemessenes und bezahlbares Angebot an studentischen Wohnmöglichkeiten zu ermöglichen. Dies ist auch ein Beitrag zur Chancengleichheit und Integration und unterstützt besonders auf BAföG angewiesene sowie internationale Studierende. 18. Welche Anzahl an Wohnheimplätzen wird aktuell gebaut, welche Anzahl ist in Planung? Im Bau befindet sich eine Wohnanlage in Neuallermöhe (Sophie-Schoop-Haus) mit 266 Plätzen. In Planung befinden sich eine Wohnanlage in der HafenCity mit 128 Plätzen und eine Wohnanlage in Wilhelmsburg mit circa 250 Plätzen. Darüber hinaus wird regelhaft geprüft, an welchen Standorten ein gezielter Aufbau von Kapazitäten für preisgünstigen Wohnraum für Studierende sinnvoll sein kann, um den Bedarfen des Hochschulstandortes Hamburg gerecht zu werden und die Versorgungsquote beim Angebot preisgünstigen Wohnraums für Studierende in Hamburg zu erhöhen. 19. Welche Kosten fallen im Monat für einen Wohnheimplatz an? Bitte für jedes Wohnheim getrennt angeben und die Preisentwicklung seit 2010 angeben. Wenn es in Wohnheimen Zimmer zu unterschiedlichen Preisen gibt, bitte jeweils die Anzahl der Zimmer zum jeweiligen Preis aufschlüsseln und die Preisunterschiede begründen. Die Bruttomiete (warm) für ein möbliertes Standardzimmer lag 2010 bei 210 Euro, ab dem 01.04.2011 bei 222 Euro, ab dem 01.10.2012 bei 233 Euro und seit dem 01.10.2014 beträgt diese in den Bestandswohnanlagen je nach Lage und Modernisierungsstand im Regelfall: 233 Euro, 244 Euro oder 255 Euro. Unterliegen einzelne Wohnanlagen besonderen Finanzierungsformen, können die Mieten zum Beispiel aufgrund von Pachtverträgen davon abweichen. Die Miete für von der IFB geförderte Baumaßnahmen wird von der IFB vorgegeben und unterliegt einer 30-jährigen Mietund Zweckbindung. Die Bruttowarmmiete beträgt 355 Euro (möbliert) beim Neubau Hammerbrook (215 Plätze) und 285 Euro für grundlegend sanierte Wohnanlagen (zum Beispiel Gustav-Radbruch-Haus (332 Plätze) und Paul-Sudeck-Haus (303 Plätze )). Im Übrigen differieren die Mieten insbesondere aufgrund einzelner Zimmergrößen , die sich vom Standard abheben. Die Mietübersicht 2015/2016 kann der folgenden Liste entnommen werden: Wohnanlage Mietpreisspanne in Euro Amalie-Dietrich-Haus 255 339 Armgartstraße 255 255 Berliner Tor 287 356 Bornstraße 7,77/qm 7,77/qm Burse 244 333 Emil-Wolff-Haus 244 244 Europa- und Georgi- Haus 244 285 Grandweg 261 415 Grindelallee 255 377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4416 7 Wohnanlage Mietpreisspanne in Euro Gustav-Radbruch-Haus 244 285 Hagenbeckstraße 255 356 Hammerbrook 355 355 Harburg 244 285 Kiwittsmoor 233 311 Lokstedt 244 255 Moorstraße/Bunatwiete 244 311 Ottersbekallee 255 255 Paul-Sudeck-Haus 244 311 Rahlstedt 233 311 Rudolf-Laun-Haus 244 311 Triftstraße 291 374 Unnastraße 255 285 Bei der Wohnanlage Bornstraße wird aufgrund der unterschiedlichen Wohnungsgröße zur Festsetzung eines einheitlichen Mietpreises ein Mietzins pro Quadratmeter erhoben . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 20. Aus welchen Gründen weichen in den Wohnheimen die Preise für Dauerstudierende , Programmstudierende und für Kurzzeitmietende ab, wenn die Auslastung der Wohnheime 99 Prozent beträgt? Für Programmstudierende und Kurzzeitmieter bietet das StW zusätzliche Services (Bettwaren und Geschirr) an und sie erhalten gegenüber Dauerstudierenden eine erweiterte Reinigungsleistung. Diese Leistungen und der ergänzende Verwaltungsaufwand ergeben eine gegenüber den Dauerstudierenden erhöhte Miete. 21. Welche Wohnheimkapazitäten werden für Auszubildende bereitgehalten und wie ist die Auslastung dieser Kapazitäten? In den Wohnanlagen Kiwittsmoor und Rahlstedt werden bis zu 70 Plätze für Auszubildende bereitgestellt. Die Vermietung an Auszubildende erfolgt, wenn Studierende die Wohnplätze nicht beanspruchen. Mit Stand Mai 2016 wohnen insgesamt 13 Auszubildende in Wohnanlagen des Studierendenwerkes, sechs in der Wohnanlage Kiwittsmoor und sieben in der Wohnanlage in Rahlstedt. 22. Sind weitere Wohnheimplätze für Auszubildende geplant, wenn ja, wann, wo und in welcher Anzahl? In der Wohnanlage in Neuallermöhe, Sophie-Schoop-Haus, sind 70 Plätze geplant. 23. Weicht die Wohnheimmiete von Auszubildenden von der der Studierenden ab? Wenn ja warum und in welcher Höhe? Im Neubau erfolgt die Förderung nach den gleichen Förderrichtlinien der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) mit entsprechend gleichen Mietvorgaben . In den Einzelfällen im Kiwittsmoor und in Rahlstedt wurde eine erhöhte Miete genommen, um in diesem für das StW neuem Geschäftsfeld eine aufwandsbezogene Miete zu erzielen. Die aktuellen Mieten belaufen sich im Kiwittsmoor auf 283 Euro und in Rahlstedt auf zwischen 283 Euro und 335 Euro. 24. Müssen Auszubildende, die in einem Studierendenwohnheim des Studierendenwerks wohnen, einen Beitrag ans Studierendenwerk zahlen, der dem Beitrag entspricht, den Studierende mit ihrem Semesterbeitrag zahlen? Wenn ja, wie und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Nein, das sieht das StWG nicht vor. Drucksache 21/4416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 25. Wie setzen sich die Mietpreise in den einzelnen Wohnheimen zusammen ? Welchen Anteil haben die Miete, Nebenkosten und weitere Kosten ? Bitte Nebenkosten aufschlüsseln. Bei den Mieten handelt es sich um Bruttomieten im Regelfall für möblierten Wohnraum , eine gesonderte Erfassung und Abrechnung von Neben- und Betriebskosten erfolgt nicht. In von der IFB geförderten Bauten wird die Nettokaltmiete entsprechend den jeweils gültigen Förderrichtlinien von der IFB vorgegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 26. Welche Personalkosten fallen in den einzelnen Wohnheimen und in der zentralen Verwaltung an? Bitte jeweils auch Stellen und VZÄ angeben. Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für sämtliche Wohnheime einschließlich der Mietabteilung, aber ohne die zentrale Verwaltung, betrug 2010 45, 2011 48, 2012 52, 2013 51, 2014 47 und 2015 47. Die VZÄ per 31. Dezember betrugen im Jahr 2010 35,91, 2011 38,98, 2012 41,49, 2013 40,9, 2014 37,59 und 2015 39,21. Die Personalaufwendungen sind ein Bestandteil der gesamten Aufwendungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 30. 27. Wie hoch ist die Kaltmiete pro Quadratmeter in den einzelnen Wohnheimen ? Eine Kaltmiete pro Quadratmeter wird grundsätzlich nicht erhoben, auch in den von der IFB geförderten Wohnanlagen wird eine Miete pro Platz vorgegeben. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 19. 28. Welche Reinigungsdienste werden in den einzelnen Wohnheimen angeboten und durchgeführt? Die Reinigung umfasst je nach Wohntyp (Flurgemeinschaft, Wohngemeinschaft, Einzelappartement et cetera) die Reinigung der allgemeinen Bereiche (Eingangsbereich, Flure, Treppen et cetera) sowie der Küchen und Bäder. 29. Wie hoch sind die Einnahmen (Miete, sonstige Erlöse) in den einzelnen Wohnheimen pro Jahr und wie haben sich diese seit 2010 entwickelt? Die Umsatzerlöse aus Wohnheimmieten betrugen 2010 10.254.000 Euro, 2011 10.816.000 Euro, 2012 11.201.000 Euro, 2013 12.618.000 Euro, 2014 11.980.000 Euro und 2015 12.954.000 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 30. Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Wohnheime und wie haben sich diese seit 2010 entwickelt? Bitte aufschlüsseln, etwa nach Gebäudeunterhalt , Heizkosten, Müll, Energie, Wasser, Hausmeister- und Reinigungstätigkeiten , Steuern und Abgaben, Internet, et cetera. Die Aufwendungen der Wohnanlagen betrugen in 2010 19.737.547 Euro, 2011 20.336.766 Euro, 2012 16.529.188 Euro, 2013 15.861.516 Euro, 2014 20.970.000 Euro und 2015 20.361.326 Euro. Die Unterschiede in den laufenden Aufwendungen ergeben sich aus den investiven Tätigkeiten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 31. Wie wird in den Wohnheimen sichergestellt, dass Zimmer bei der Übergabe an neue Mieter gereinigt sind? Gibt es eine professionelle Endreinigung ? Mussten Mieter etwa Wände streichen oder weitere Arbeiten erledigen? Bitte für jedes Wohnheim angeben. Jedem Mieter obliegt es selbst, seine Mietfläche bei Auszug in einem vertragsgemäßen Zustand (Reinigen und gegebenenfalls Malen) zurückzugeben. Dazu erfolgen bei jedem Auszug sowohl eine Vor- als auch eine Endabnahme durch die Hausverwaltung . 32. In welchem Umfang werden die Wohnheime regelmäßig saniert? Bitte führen Sie für jedes Wohnheim getrennt auf: a. Wann wurden die Matratzen zuletzt getauscht? Bitte die ältesten und neusten angeben und das Durchschnittsalter. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4416 9 b. Wann wurden die Möbel in den Zimmern zuletzt getauscht? Bitte die ältesten und neusten angeben und das Durchschnittsalter. c. Wann wurden die Bodenbeläge zuletzt getauscht? Bitte die ältesten und neusten angeben und das Durchschnittsalter. d. Wann wurden die Wände und Decken zuletzt professionell gestrichen ? Bitte den längsten und den kürzesten Zeitpunkt seit den Arbeiten sowie das Durchschnittsalter der Anstriche angeben. e. Wann wurden sanitäre Einrichtungen zuletzt erneuert? In welchem Umfang? Bitte geben Sie auch das Alter der ältesten Anlagen und Einrichtungen an. f. Wann wurden die Küchen zuletzt erneuert? In welchem Umfang? Bitte geben Sie auch das Alter der ältesten Anlagen und Einrichtungen an. g. Wann wurden die Gemeinschaftsräume zuletzt erneuert? In welchem Umfang? Bitte geben Sie auch das Alter der ältesten Anlagen und Einrichtungen an. h. Wann wurden Fenster und Türen zuletzt erneuert? In welchem Umfang? Bitte geben Sie auch das Alter der ältesten Fenster und Türen an. Die Sanierung und Modernisierung erfolgt in Abhängigkeit von dem Abnutzungszustand und den wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeiten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 33. Welches Alter haben die Heizungsanlagen in den einzelnen Wohnheimen und mit welchem Energieträger werden sie betrieben? Die Wohnanlagen werden mit unterschiedlichen Energiearten beheizt. Dazu gehören Erdgas, in einer Wohnanlage Holzpellets, Fernwärme, Heizöl und Blockheizkraftwerke . Das Alter der Heizungsanlagen ist unterschiedlich. Die neueste Heizungsanlage wurde 2015 und die älteste Anlage 1993 installiert. Alle Heizungsanlagen entsprechen den gültigen Bestimmungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 34. Welche Maßnahmen zur energetischen Optimierung wurden seit 2010 in den einzelnen Wohnheimen durchgeführt? Folgend aufgelistet sind zehn Beispiele von kleineren und größeren Maßnahmen, die in den Jahren 2010 – 2015 wie folgt ausgeführt wurden: Energetische Sanierung und Modernisierung der Studierendenwohnanlage Hagenbeckstraße 50 – 60 Energetische Sanierung und Modernisierung der Studierendenwohnanlage Amalie- Diedrich-Haus in der Bieberstraße 2 Energetische Sanierung und Modernisierung der Studierendenwohnanlage Gustav -Radbruch-Haus (Bauteil Hochhaus) in der Borgfelder Straße 16 Neubau einer Studierendenwohnanlage als Effizienzhaus 40 in der Hammerbrookstraße 42 Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage in der Studierendenwohnanlage Paul- Sudeck-Haus im Wiesendamm 135, der Studierendenwohnanlage in der Unnastraße 9, der Studierendenwohnanlage Lokstedt in der Emil-Andresen-Straße 34, der Studierendenwohnanlage Rahlstedt in der Sieker Landstraße 37, der Studierendenwohnanlage Rudolf-Laun-Haus in der Emil-Andresen-Straße 5 Sanierung Wärmeerzeuger durch Umstellung auf Blockheizkraftwerk in der Studierendenwohnanlage Unnastraße 9, der Studierendenwohnanlage Lokstedt in der Emil-Andresen-Straße 34, der Studierendenwohnanlage Harburg in der Moorstraße 7 Installation einer Pelettheizung in der Studierendenwohnanlage Kiwittsmoor 36 Drucksache 21/4416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Erneuerung der kompletten Heizungsanlage in der Studierendenwohnanlage Hagenbeckstraße 50 – 60 Anschaffung neuer Leuchten und energiesparender Leuchtmittel in der Studierendenwohnanlage Harburg Austausch Stahlfenster (Einscheibenglas) gegen isolierverglasende Fenster in Teilbereichen der Studierendenwohnanlage Armgartstraße 22 Das StW sieht es als eine stetige Aufgabe an, die Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich eines verantwortungsvollen und ressourcenschonenden Umgangs mit Energie zu sensibilisieren. Auf das Nutzerverhalten wird zum Beispiel durch die Hausverwaltungen, Energiebeauftragte in Wohnanlagen, durch Energieworkshops, Einweisungen und Hinweise Einfluss genommen. 35. Welche Sanierungsmaßnahmen sind für die Zukunft geplant, welche werden aktuell durchgeführt? Aktuell befindet sich seit August 2015 das Paul-Sudeck-Haus in der Sanierung, mit einer Wiedervermietung nach Abschluss der Sanierung wird ab September 2016 gerechnet. In 2016 wird voraussichtlich das Dach der Wohnanlage Harburg grundlegend saniert. In Planung befindet sich die Sanierung des Rudolf-Laun-Hauses, mit deren Ausführung wird in 2017 gerechnet. Im Übrigen werden Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen kontinuierlich durchgeführt. 36. Gibt es in den einzelnen Wohnheimen die Möglichkeiten von Feedbacks durch die Bewohner? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Alle Hausverwaltungen stehen in einem regelmäßigen Dialog mit den Studierenden. Darüber hinaus sind die Studierenden in einem Selbstverwaltungssystem (Beiräte, Tutoren, Protektoren) organisiert, dessen Gremien regelmäßig zusammenkommen und an dessen Sitzungen das StW Hamburg teilnimmt. 37. Welche Kritik äußerten die Bewohner an den einzelnen Wohnheimen seit 2010 am häufigsten, welche Anzahl von Beschwerden gab es in diesem Zeitraum? Das StW Hamburg führt hierzu keine Statistik, da es einen regelmäßigen und zeitnahen Austausch zwischen dem StW Hamburg und den Studierenden gibt. III. Kindertagesstätten 38. Welche Kindertagesstätten betreibt das Studierendenwerk aktuell? Das Studierendenwerk ist nicht alleiniger Anbieter von Kinderbetreuungsleistungen. Es gibt eine Vielzahl anderer Betreuungseinrichtungen, die die gleiche Klientel ansprechen. In eigener wirtschaftlicher Verantwortung betreibt das StW die Kindertagesstätten „KinderCampus“ mit rund 40 Plätzen, „Die Stifte“ mit rund 50 Plätzen, „Bornstraße“ mit rund 70 Plätzen und „Hallerstraße“ mit rund 70 Plätzen. Die Gesamtzahl der Plätze beträgt somit rund 230. Des Weiteren betreibt das StW im Auftrag des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) eine Kindertagesstätte mit rund 140 Plätzen. 39. Welche Einnahmen werden durch die einzelnen Standorte generiert? Die Umsatzerlöse der StW-Kindertagesstätten betrugen 2010 1.635.902,35 Euro, 2011 1.871.254,32 Euro, 2012 2.236.871,30 Euro, 2013 2.289.192,13 Euro, 2014 2.396.652,18 Euro und 2015 2.353.020,81 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 40. Welche Kosten verursachen die einzelnen Standorte? Die Aufwendungen der StW-Kindertagesstätten betrugen in 2010 1.638.948,05 Euro, 2011 1.997.101,09 Euro, 2012 2.318.560,50 Euro, 2013 2.477.548,58 Euro, 2014 2.495.470,17 Euro und 2015 2.635.074,02 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4416 11 41. Erzielen die einzelnen Standorte Gewinne oder Verluste? Bitte die Höhe seit 2010 angeben. Siehe Antwort zu 4. 42. Ist ein Ausbau der Kitas geplant, wenn ja, wo und wie? Nein. IV. Finanzen 43. Alle Studierenden in Hamburg müssen aktuell 75 Euro pro Semester als Beitrag an das Studierendenwerk leisten. In welcher Höhe wurden 2015 aus diesem Beitrag Einnahmen erzielt und in welcher Höhe sind Beiträge für das Jahr 2016 zu erwarten? Im Jahr 2015 betrugen die Einnahmen 10.238.000 Euro. Für 2016 werden Einnahmen auf dem Niveau von 2015 erwartet. 44. Wie werden diese Semesterbeiträge verwendet? Gemäß StWG erhebt das StW von den Studierenden der von ihm betreuten Hochschulen Beiträge aufgrund einer Beitragsordnung. Der Beitrag dient der finanziellen Unterstützung in den Leistungsbereichen, um die Preise für Studierende niedrig zu halten beziehungsweise unentgeltliche Beratungsangebote, wie zum Beispiel die Sozialberatung , vorzuhalten. 45. Welche Anzahl an Anträgen zur Befreiung von den Beiträgen zum Studierendenwerk gab es seit 2010, welcher Anzahl wurde stattgegeben? Bitte jährlich aufschlüsseln. Im Jahr 2010 gab es elf Anträge zur Befreiung von den Beiträgen zum Studierendenwerk . Davon wurde sechs Anträgen entsprochen. Im Jahr 2011 gab es zwölf Anträge zur Befreiung von den Beiträgen zum Studierendenwerk. Davon wurde neun Anträgen entsprochen. Im Jahr 2012 gab es 30 Anträge zur Befreiung von den Beiträgen zum Studierendenwerk. Davon wurde neun Anträgen entsprochen. Im Jahr 2013 gab es zehn Anträge zur Befreiung von den Beiträgen zum Studierendenwerk. Davon wurde sechs Anträgen entsprochen. Im Jahr 2014 gab es 13 Anträge zur Befreiung von den Beiträgen zum Studierendenwerk. Davon wurde zwölf Anträgen entsprochen. Im Jahr 2015 gab es 23 Anträge zur Befreiung von den Beiträgen zum Studierendenwerk. Davon wurde 16 Anträgen entsprochen. 46. Gibt es eine Möglichkeit, den Beitrag von 75 Euro im Semester zu senken ? Dieser stellt schließlich eine zusätzliche Belastung für alle Studierenden dar. Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Eine Absenkung des Semesterbeitrages müsste durch andere Finanzierungsquellen, insbesondere den Preisen in den Mensen und den Mieten in den Wohnheimen, kompensiert werden. 47. In welcher Höhe erhält das Studierendenwerk staatliche Zuschüsse? Bitte seit 2010 angeben. Die Finanzierung der Aufgaben des Studierendenwerks erfolgt gemäß § 12 StWG und sieht auch die Finanzierung über staatliche Zuwendungen vor. Regelmäßige, jährliche staatliche Zuschüsse erhält das StW wie folgt: 2010 2011 2012* 2013 2014 2015 Zuschuss zum Wirtschaftsplan 2.554.249,00 Euro 1.416.570,00 Euro 245.000,00 Euro 1.445.000,00 Euro 1.445.000,00 Euro 1.445.000,00 Euro Erbbauzinsen 559.750,15 Euro 567.429,57 Euro 576.283,73 Euro 584.186,62 Euro 592.715,17 Euro 596.185,19 Euro Kapitalkostenzuschuss 140.340,39 Euro 132.960,54 Euro 126.475,14 Euro 124.313,34 Euro 106.673,78 Euro 81.186,86 Euro Drucksache 21/4416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 2010 2011 2012* 2013 2014 2015 Zuwendung zur Wohnheimsanierung 691.205,23 Euro 0,00 Euro 210.000,00 Euro 305.000,00 Euro 180.000,00 Euro 361.500,00 Euro * Im Rahmen der Einführung von Studiengebühren sollte der Zuschuss zum Wirtschaftsplan komplett abschmelzen, deshalb die Reduzierung des Ansatzes in 2012. Der Senat hat im Rahmen der Abschaffung der Studiengebühren beschlossen, von den in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Kompensationszahlungen 1,4 Millionen Euro dem Studierendenwerk zuzuweisen. Aus anderen Rechtsgrundlagen und/oder Leistungsbeziehungen geschuldete Kostenerstattungen , Entgelte oder Ähnliches sind hierbei ebenso wenig erfasst wie die Förderung von Maßnahmen, die jedem Unternehmen, das die Vorrausetzungen erfüllt, zugänglich sind, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme von KfW und IFB Investitionsmittel . 48. Welche Überschüsse hat das Studierendenwerk 2015 erwirtschaftet, über welche Rücklagen verfügt es? Das StW hat 2015 einen Jahresüberschuss von 1.517.000 Euro erwirtschaftet. Die Rücklagen des StW werden zweckgebunden gebildet und belaufen sich in der Bilanz 2015 auf 15,4 Millionen Euro. Dem stehen Investitionsbedarfsplanungen von circa 100 Millionen Euro gegenüber, die aus Eigenkapital, Fremdkapital, zum Teil IFB-Darlehen und – soweit im Haushaltsplan vorgesehen - Zuwendungen zu finanzieren sind. V. Rechtsform, Trägerschaft 49. In welcher Rechtsform wird das Studierendenwerk betrieben? Das Studierendenwerk Hamburg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. 50. Welche Kontroll- und Publikationspflichten folgen aus der Rechtsform? In welcher Form wurde diesen zuletzt entsprochen? Die Kontrollrechte ergeben sich aus dem StWG. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung des StW zur Publikation. Dessen ungeachtet veröffentlicht das StW den Geschäftsbericht und die Hamburger Sozialerhebung, die unter www.studierendenwerkhamburg .de/studierendenwerk/de/unternehmen/medien_veroeffentlichungen aufgerufen werden können. 51. Welche Rechtsform haben die Studierendenwerke in anderen Bundesländern ? Die Studierendenwerke beziehungsweise Studentenwerke operieren auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. 55 von 58 Studentenwerken sind Anstalten des öffentlichen Rechts, das Studentenwerk Göttingen ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und das Studentenwerk im Saarland und das Hochschulwerk Witten/Herdecke haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). 52. Ist eine Änderung der Rechtsform geplant? Nein. 53. Wer ist Träger des Studierendenwerkes? Die Trägerschaft ist in § 1 StWG geregelt. Das StW verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Es steht unter der Rechtsaufsicht der zuständigen Behörde und regelt seine innere Ordnung durch eine Satzung. 54. Inwieweit nehmen die Träger Einfluss auf die Geschäftspolitik? Das StW übt sein Selbstverwaltungsrecht aus, deshalb beschränkt sich der Einfluss der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde auf die Rechtsaufsicht. Die für die Rechtsaufsicht zuständige Behörde kann rechtswidrige Beschlüsse und Maßnahmen des Studierendenwerks beanstanden und aufheben. Sie kann an Stelle des Studierendenwerks handeln, wenn dessen Organe handlungsunfähig sind oder das Studierendenwerk es rechtswidrig unterlässt zu handeln.