BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4422 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 11.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Pflege- und Patenfamilien für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (II) Die Antworten des Senats zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/3352 geben Anlass zu Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Pflegeltern übernehmen eine im SGB VIII gesetzlich definierte Aufgabe und unterliegen den dafür bestehenden fachlichen Vorgaben und Regelungen der Pflegekinderhilfe in Hamburg. Der Senat begrüßt und fördert die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Pflegekinderhilfe. Dabei ist jedoch zu berücksichtigten , dass wegen des mit über 16 Jahren hohen Durchschnittsalters und ihrer oft hohen Selbstständigkeit die Betreuung in einer Pflegefamilie in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen nicht den jeweiligen Erwartungen entspricht. Im Zusammengang mit unbegleiteten Minderjährigen werden mit dem Begriff „Paten“ hingegen Personen bezeichnet, die zusätzlich zu der pädagogischen Betreuung des unbegleiteten Minderjährigen in einer Erstversorgungseinrichtung oder einer anderen Jugendhilfeeinrichtung sowie der Unterstützung durch seinen Vormund und den Fachkräften des Fachdienstes Flüchtlinge ehrenamtlich den jungen Flüchtling bei der Integration in Hamburg unterstützen. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass die Paten mit den Minderjährigen Zeit verbringen, kulturelle Angebote machen, beim Spracherwerb helfen oder sie bei der Integration in die soziokulturellen Angebote des Stadtteils unterstützen. Aufgaben von Pflegepersonen und Paten sind daher grundsätzlich voneinander zu unterscheiden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Frage 3. wird nur teilweise beantwortet. Insbesondere wird auf Patenfamilien gar nicht eingegangen und die Frage nach Nennung der einzelnen Projekte und der jeweiligen Träger wird ignoriert. Auch die Drs. 21/1715, auf die verwiesen wird, enthält diese Informationen nicht. Der Hinweis, dass alle Bezirke „entsprechende Pflegefamilien werben und beraten“ können, beantwortet die Frage nicht, sondern offenbart vielmehr die fehlende Antwort ausdrücklich. Ich frage daher erneut: Welche Behörden und freien Träger führen Projekte für Patenfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch? Wie heißen diese Projekte und die für Pflegefamilien angebotenen Projekte jeweils? Wie viele Paten- und Pflegefamilien werden jeweils betreut? Wie viel Personal steht jeweils konkret zur Verfügung? Für wie lange sind diese Projekte jeweils angelegt? Für den Bereich Pflegefamilien wird in Drs. 21/3352 das Projekt „Pflegefamilien für junge Flüchtlinge“ der PFIFF gGmbH genannt. Nach Auskunft der PFIFF gGmbH Drucksache 21/4422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 betreut das Projekt zurzeit einen unbegleiteten Minderjährigen und seine Pflegefamilie . Die Projektförderung der Stiftung Aktion Mensch läuft zum 30.09.2016 aus. Für den Bereich Patenschaften werden in Drs. 21/3352 der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) und der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Hamburg genannt. Im LEB sind zurzeit 316 Ehrenamtliche insbesondere als Paten tätig. 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erstversorgungseinrichtungen und zwei in der Zentrale koordinieren und begleiten den Einsatz der Ehrenamtlichen. Es handelt sich hierbei nicht um zusätzliche Stellen. Mit dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) wurde vereinbart, dass ab dem 01.07.2016 bis zu 75 Personen bereits vor der Übernahme einer Privatvormundschaft beim DKSB (oder wenn eine Vormundschaft nicht gewünscht ist) im Rahmen einer Patenschaft Verantwortung für einen unbegleiteten Minderjährigen übernehmen können . Durch den DKSB findet eine Fortbildung und Begleitung dieser Paten statt. Mit dem DKSB soll zum 01.07.2016 eine Erweiterung seiner Zuwendung (1,5 Stellen SozPäd) vereinbart werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In Frage 5. antwortet der Senat, dass der Träger „PFIFF“ für das Projekt „Pflegefamilien für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge“ keine spezifischen Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg bekommt, sondern lediglich von der Stiftung Aktion Mensch. Warum unterstützt der Senat dieses Projekt nicht auch finanziell? Gab es dazu eine entsprechende Anfrage des Trägers? Wie lange wird das Projekt finanziell von der Stiftung Aktion Mensch ermöglicht? Gibt es Seitens des Senats Überlegungen , das Projekt künftig zu unterstützen? Die zuständige Fachbehörde war vor der Antragstellung entsprechend der Regularien aufgefordert worden, zum Projektantrag Stellung zu nehmen. Im Rahmen der Stellungnahme wurde dem Träger in Aussicht gestellt, die Aufgaben der Pflegeelternschule um ein Fortbildungsmodul für die Besonderheiten bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erweitern. Ein entsprechender Antrag der PFIFF gGmbH und ein Fortbildungskonzept liegen der Fachbehörde bisher nicht vor. Nach Auskunft des Trägers soll dies nach Auswertung der Projektphase erfolgen. 3. In Frage 6. ignoriert der Senat die Frage bezüglich der Gewinnung von Patenfamilien. Daher frage ich erneut: In welcher Form und seit wann bemüht sich der Senat, Hamburger Familien bei der Betreuung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen einzubinden, insbesondere sie als Patenfamilien zu gewinnen? Siehe Antwort zu 2. Der Senat begrüßt und unterstützt das Engagement von Patenfamilien . Vor dem Hintergrund von zurzeit insgesamt 400 aktiven Ehrenamtlichen, der Möglichkeit zur Umverteilung in die umliegenden Länder und der gegenwärtig rückläufigen Zugangszahlen unbegleiteter Minderjähriger ist der Bedarf an spezialisierten neuen Projekten gegenwärtig gedeckt. Sollten zukünftig neue Bedarfe entstehen, wird die zuständige Fachbehörde entsprechend nachsteuern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .