BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4424 21. Wahlperiode 17.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 11.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Wann kommt die geschlossene Unterbringung für intensivpädagogisch zu betreuende Jugendliche? (III) Die Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3530 geben Anlass zu Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. In der Antwort zu Frage 1. äußert der Senat, die zuständigen Staatsräte hätten sich „grundsätzlich“ auf eine gemeinsame Einrichtung in Bremen verständigt. Was ist unter der Einschränkung „grundsätzlich“ zu verstehen ? Auf welche genauen Aspekte hat man sich geeinigt? Zu welchen Aspekten liegt noch keine Einigung vor? Gab es seitdem weitere Verhandlungen ? Wurde inzwischen eine weitere gegebenenfalls teilweise Einigung, die über das Grundsätzliche hinausgeht, erzielt? Die zuständigen Staatsräte hatten sich zu diesem Zeitpunkt dem Grundsatz nach und nicht im Detail auf eine gemeinsame Einrichtung in Bremen verständigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3530. 2. Ab wann rechnet der Senat inzwischen mit der Inbetriebnahme der Einrichtung ? Siehe Drs. 21/3530. 3. Welche natürlichen und juristischen Personen stehen hinter der Betreibergesellschaft PTJ? Wer sind die Gesellschafter und zu jeweils welchen Anteilen? Wer sind die Geschäftsführer? Wie hoch ist das Stammkapital ? Wann wurde die Gesellschaft von wem gegründet? Wann gab es seit Gründung Wechsel der Gesellschafter oder Geschäftsführer? Siehe Drs. 20/14138 und Drs. 20/14295. Einen Wechsel der Gesellschafter oder Geschäftsführer hat es seit der Gründung nicht gegeben. 4. In Frage 10. wird auf nicht abgeschlossene Planungen verwiesen. Sind die Planungen inzwischen abgeschlossen? Falls ja, hält der Senat an seiner dort genannten Einschätzung aus Drs. 20/12994 fest? Falls nein, wann rechnet der Senat mit einem Abschluss der Planungen? Siehe Drs. 21/3530 und Drs. 21/157. 5. Laut aktueller Berichterstattung habe der Sprecher der Bremer Sozialbehörden erklärt, dass verschiedene Ausstattungen der geschlossenen Unterbringung angedacht seien. Angeblich sollten sich nun die Jugendhilfeausschüsse beider Städte in einer Fachveranstaltung damit befas- Drucksache 21/4424 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sen (vergleiche http://www.taz.de/!5297068/). Welche Kenntnisse hat der Senat in Bezug auf eine etwaige Befassung der Jugendhilfeausschüsse? Die zuständige Behörde hat Kenntnis davon, dass der Bremer Landesjugendhilfeausschuss im August 2016 einen Fachtag plant. An dieser Sitzung können auch die Mitglieder des Hamburger Landesjugendhilfeausschusses teilnehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/157.