BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/443 21. Wahlperiode 15.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Ankommen, teilhaben, bleiben: Finanzielle Sicherung für die Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2015 Rund 800 Flüchtlinge kommen pro Monat nach Hamburg. Die Hamburger Sozialbehörde stellt sich daher auf die Unterbringung von bis zu 10.000 neuen Flüchtlingen in diesem Jahr ein. Bislang geplant ist die Schaffung von 6.000 Plätzen. Unterkünfte für bis zu 4.000 weitere Menschen müssten noch gefunden werden. Damit würde in Hamburg die Zahl der öffentlich untergebrachten Menschen, inklusive der Obdachlosen, von 12.000 Ende 2014 auf 22.000 Ende dieses Jahres steigen. Hinzu kommen rund 4.150 Plätze in der Erstaufnahme sowie 1.455 (Stand Ende Februar) minderjährige unbegleitet eingereiste Flüchtlinge, also insgesamt mindestens 28.000 Menschen. Dies stellt die Stadt vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen . Schon in den vergangenen Jahren musste daher immer wieder mit Nachtragshaushalten nachgebessert werden. Die Verwaltung reagiert flexibel und überlegt auf diese große Herausforderung . Undurchsichtig bleiben jedoch die finanziellen Planungen des Senats. Der Bund hat für die Jahre 2015 und 2016 Sonderzuweisungen von je 500 Millionen Euro zugesagt. Auch an Hamburg soll ein Anteil gehen. Wie der Senat die Finanzierung vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und der strikten Begrenzung des Ausgabenanstiegs vornehmen will, bleibt offen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Eine Zuordnung zu den bisherigen kameralen Titeln beziehungsweise zu der im Jahr 2014 bereits für die Einzelpläne – unter anderem Behörde für Inneres und Sport (BIS), Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) – nach § 15 LHO geltenden Produktstruktur ist nicht durchweg möglich. Die bürgerschaftliche Ermächtigung bezieht sich, nach Kontenbereichen differenziert, auf die jeweilige Produktgruppe und damit auf eine Summe von Leistungen. Für die in der Fragestellung genannten einzelnen Leistungen kann daher bezüglich der Kontenbereiche einer Produktgruppe keine separate Aussage zur Auskömmlichkeit getroffen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Waren die bewilligten Mittel für 2014 auskömmlich? Bitte einzelne Angaben analog zu den betroffenen Titeln der Leistungen und Maßnahmen wie: Drucksache 21/443 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Unterbringung a. ZEA b. Erstversorgung beim LEB c. Folgeunterbringung - Gesetzliche Leistungen a. AsylbLG§ 2 b. AsylbLG § 3 c. AsylbLG § 4 d. HzE e. BuT - Schule a. IVK, Inklusion und so weiter b. VJM c. BVJM - Personalkosten BIS - Flankierende Leistungen - Gesamt (laufende Kosten) - Investitionen - Gesamt Für die Unterbringung in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und die Personalkosten der BIS wurde durch die mit den Drs. 20/8495 und 20/12697 zusätzlich bewilligten und später teilweise übertragenen Mittel für die Auskömmlichkeit der in 2014 entstandenen Personal- und Sachmittelaufwendungen für die ZEA gesorgt. Für die allgemeinbildenden Schulen siehe Drs. 20/14059. Die für die Bildungsgänge Vorbereitungsjahr für Migrantinnen und Migranten (VJM) und Berufsvorbereitungsjahr für Migrantinnen und Migranten (BVJM) bewilligten Mittel im Wirtschaftsplan des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) für 2014 waren aufgrund der Schülerzahlentwicklung insgesamt auskömmlich. Das Produkt Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) war insgesamt auskömmlich. Im Bereich der Folgeunterbringung, der Erstversorgung Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB), der übrigen gesetzlichen Leistungen, der flankierenden Leistungen und der Investitionen sind über die mit der Drs. 20/12697 benannten Mehrbedarfe hinaus aufgrund von höheren Flüchtlingszahlen als prognostiziert zusätzliche Kosten entstanden. Die Auskömmlichkeit wird durch zentrale Mittel aus dem Einzelplan 9.2 sichergestellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Sind Mittel übertragen worden? Wenn ja, wie viel und in welche Titel? Folgende Mittel sind für zusätzliches Personal in den Grundsicherungs- und den Jugendämtern der Bezirksämter in die Einzelpläne der Bezirksämter übertragen worden : Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/443 3 Bezirksämter Einzelplan Entgelte der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer (Angaben in €) Kostenanteil an den Versorgungs- bezügen der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer (Angaben in €) Geschäftsbedarf, Kommunikation, Geräte, Ausstattungs -, sonstige Gebrauchsgegenstände (Angaben in €) Hamburg-Mitte 1.2 174.478,94 15.703,11 35.318,40 Altona 1.3 6.684,15 601,57 1.714,28 Eimsbüttel 1.4 10.017,57 901,58 2.295,17 Hamburg-Nord 1.5 20.645,11 1.858,06 4.147,17 Wandsbek 1.6 35.522,66 3.197,04 6.739,79 Bergedorf 1.7 14.221,15 1.279,90 3.027,71 Harburg 1.8 104.485,47 9.403,69 18.757,48 Dem Einzelplan 3.1 sind die Mittel vollständig in Höhe der in Drs. 20/12697 aufgeführten Beträge zugewiesen worden. Die zusätzlichen Mittel wurden den Produktgruppen Unterricht in der Vor- und Grundschule (241.01), Unterricht in der Stadtteilschule (241.03), Steuerung und Service (238.01), Zentrale Ansätze (238.02), Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (239.02), Soziale Leistungen für Schülerinnen und Schüler (240.01) und Weiterbildung (245.01) in den Kontenbereichen Personalkosten , Kosten aus Verwaltungstätigkeit und Kosten für Transferleistungen zur Verfügung gestellt. Zum Einzelplan 4 ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Im Einzelplan 8.1 sind aufgrund der Drs. 20/8495 und Drs. 20/12697 dem EinwohnerZentralamt für 2014 nach Abforderung 30.676.605 Euro zahlungswirksame Personalund Sachmittel von der Finanzbehörde in die Produktgruppe 03 „Ausländerangelegenheiten “ (beziehungsweise in das Produkt „Angelegenheiten der ZEA“) übertragen worden. 3. Wie stellen sich die Verhältnisse für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 dar? Bitte Angaben pro Haushaltsjahr und für die unterschiedlichen Etatansätze machen. 4. Offensichtlich werden auch in diesem Jahr die vorgesehenen Mittel nicht ausreichen. Bitte Angaben machen zum Haushaltsverlauf für die laufenden Kosten und Investitionen pro Monat für die Bereiche: - Unterbringung a. ZEA b. Erstversorgung beim LEB c. Folgeunterbringung - Gesetzliche Leistungen a. AsylbLG§ 2 b. AsylbLG § 3 c. AsylbLG § 4 d. HzE e. BuT - Schule a. IVK, Inklusion und so weiter b. VJM c. BVJM - Personalkosten BIS Drucksache 21/443 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - Flankierende Leistungen - Gesamt (laufende Kosten) - Investitionen - Gesamt Der monatliche Zustrom von Flüchtlingen hält weiter an und wird für die Jahre 2015 und 2016 zu überplanmäßigen Kosten sowie zu überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich der Investitionen führen. Daher wird derzeit eine entsprechende Drucksache über die Entwicklung, die Anpassung von Ermächtigungen und die Anpassung von Kennzahlenwerten zur Information und Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft erarbeitet. Darüber hinaus sind die Planungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen. Zum Haushaltsverlauf der Produktgruppen wird auf den ersten Quartalsbericht 2015 verwiesen. 5. Verfügt der Senat bereits über Kenntnisse bezüglich des Hamburger Anteils an den Bundesmitteln zur Versorgung von Flüchtlingen? a. Wenn ja, wie hoch wird der Anteil ausfallen und ab wann und für welche Zwecke verfügbar sein? Wie plant der Senat diese Mittel einzusetzen? b. Wenn nein, wann erwartet der Senat die Zahlungen der Bundesmittel ? Laut entsprechendem Gesetzentwurf der Bundesregierung sind im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zum Ausgleich von Mehrbelastungen der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Diese Mittel sollen den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zufließen. Sie sind Bestandteil der zu erwartenden Steuererträge und tragen zur Finanzierung der entsprechenden Mehrbedarfe bei. Der Hamburger Anteil lässt sich nur rechnerisch ermitteln und lässt für das Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 10 Millionen Euro erwarten . Im Jahr 2016 beabsichtigt der Bund, einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfang fortbesteht. Im Übrigen siehe Drs. 21/235.