BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4447 21. Wahlperiode 20.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 12.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Guter Ganztag – Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen zur Verbesserung des Einsatzes von Beschäftigten der freien Träger am Vormittag ? Die Volksinitiative „Guter Ganztag für Hamburgs Kinder“ setzt sich unter anderem für eine verbesserte Personalausstattung ein, die auch einer optimierten Verzahnung zwischen Vor- und Nachmittag dient. In der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/2761, erklärte der Senat, dass der Einsatz von Erziehern-/innen der freien Träger am Vormittag aufgrund der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) schwierig zu gestalten sei. Ein Einsatz von Erziehern/- innen im Vormittag sei jedoch regelhaft bei selbständigen und jugendhilfebezogenen Leistungen des Trägers über Kooperationsverträge sowie im Rahmen von eigenständigen Arbeitsvertragsverhältnissen (zweites Arbeitsverhältnis ) möglich. Im Januar 2016 wurden auf diese Weise 71 Erzieherinnen und Erzieher mit am Vormittag im Unterricht eingesetzt. Zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen hatte der Senator zuvor eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen, das der Behörde seit 1. Dezember 2015 vorliegt. Seitdem wurde es im Hinblick auf mögliche zulässige Einsätze von Beschäftigten der Träger im Detail ausgewertet. Der Senat teilte mit, dass die Schulbehörde grundsätzlich bereit sei, mit geeigneten, interessierten Beschäftigten des Trägers für den Einsatz am Vormittag bei entsprechend vorhandenen Ressourcen an der Schule ein zweites Arbeitsverhältnis abzuschließen. Das Interesse bei den Beschäftigten der Träger ist groß: „Bei den neun Kooperationspartnern, von denen eine Rückmeldung auf die Trägerabfrage vorliegt, haben 135 im Rahmen von GBS Beschäftigte angegeben, insgesamt 1.768 Wochenstunden aufstocken zu wollen, was circa 13 Wochenstunden pro Person entspricht.“ Mittlerweile sind weitere vier Monate vergangen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Da die Angaben zur Beantwortung der Frage 3. nicht zentral von der zuständigen Behörde erfasst werden, wurden die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages GBS und einzelne nicht verbandlich organisierte Kooperationspartner gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Im dafür vorgesehenen Zeitraum haben vier Vertrags- beziehungsweise Kooperationspartner geantwortet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/4447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Lösungsvorschläge sieht das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Jacobsen + Confurius Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnergesellschaft mbB vor? Das Gutachten der Rechtsanwälte Jacobsen + Confurius beschäftigt sich mit der Frage , welche arbeitsrechtlichen Probleme und Risiken in der Betreuung von Schülerinnen und Schülern entstehen können, wenn die Betreuung von Trägern der Jugendhilfe durchgeführt wird. Das Gutachten kommt im Ergebnis dazu, dass eine Arbeitnehmerüberlassung nicht vorliege, wenn die jugendhilfebezogenen und sozialpädagogischen Leistungen des Trägers im Voraus vertraglich festgelegt werden und die Schule über Personal des Trägers nicht im Sinne einer eigenen Personalreserve disponiere. Dies müsse im Einzelfall sichergestellt werden. 2. Ist die Auswertung des seit dem 1. Dezember 2015 vorliegenden Gutachtens im Hinblick auf mögliche zulässige Einsätze von Beschäftigten der Träger am Vormittag zwischenzeitlich abgeschlossen? a. Falls ja, zu welchen Erkenntnissen ist die zuständige Behörde gelangt? b. Falls nein, weshalb nicht und wann wird dies der Fall sein? Die Auswertung ist im Grundsatz mit dem unter der Antwort zu 1. dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Allerdings sollen die steuerrechtlichen Implikationen in Hinblick auf die Ermöglichung eines zweiten Arbeitsverhältnisses noch vertieft geprüft werden. 3. Wie hat sich die Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher des Nachmittagsbereichs , die an GBS-Schulen am Vormittag im Unterricht auf Basis von eigenständigen Arbeitsvertragsverhältnissen (zweites Arbeitsverhältnis ) oder Kooperationsverträgen mit Jugendhilfeträgern eingesetzt sind, seit der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs. 21/2761, entwickelt? Gemäß Rückmeldung der Träger hat es seit Beantwortung der Drs. 21/2761 einen weiteren Erzieher des Nachmittagsbereichs gegeben, der an einer GBS-Schule am Vormittag im Unterricht auf Basis eines Kooperationsvertrags mit dem Jugendhilfeträger eingesetzt ist. 4. Welche konkreten Planungen bestehen bei der zuständigen Behörde zur Erhöhung der Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher des Nachmittagsbereichs für einen Einsatz an GBS-Schulen am Vormittag im Unterricht? Bitte unter Angabe des Zeitpunkts und der Maßnahme nennen. Die Überlegungen der zuständigen Behörde hierzu sind noch nicht abgeschlossen, siehe auch Antwort zu 2.