BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4448 21. Wahlperiode 20.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 12.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Probleme mit der Zitadellenbrücke über den Lotsekanal Zwei Wochen nach der Einweihung sind Mängel an der Zitadellenbrücke über den Lotsekanal im Harburger Binnenhafen offenbar geworden. Bei stärkerer Erwärmung dehnt sich laut Medienberichten der Mittelteil zu stark aus, sodass die Drehbrücke nicht mehr geöffnet werden kann. Während des Hafengeburtstags war sie außer Betrieb. Schiffe aus dem Museumshafen konnten am Sonntag nicht an der Auslaufparade teilnehmen. Der Betrieb ist weiterhin nur eingeschränkt möglich Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist die Ursache für den nun aufgetretenen Mangel? Die Zitadellenbrücke über den Lotsenkanal konnte am 5. Mai 2016 nach 15 Uhr nicht mehr gefahren werden. Ursache war ein mit wenig Spielraum zum Überbau montierter Sensor, der die Endlage des drehbaren Überbaues detektiert. Dieser Sensor wurde beim Schließen der Brücke mechanisch beschädigt. 2. Hätte dieser Mangel bei sorgfältigerer Planung vermieden werden können ? Wenn nein: warum nicht? Nein. Bewegliche Brücken benötigen stets eine Erprobungsphase, die über die Funktionsprüfung hinausgeht, um die technischen Einrichtungen unter allen Einflüssen nachjustieren zu können. Dies umfasst auch besondere Witterungsbedingungen. 3. Wer trägt die Kosten für die nun erforderlich gewordenen Nachbesserungen ? Es handelt sich um einen Gewährleistungsfall, sodass die Kosten durch den Auftragnehmer zu tragen sind. 4. Wann wird die Brücke uneingeschränkt funktionsfähig sein? Die Brücke ist seit dem 13. Mai 2016 wieder uneingeschränkt funktionsfähig. 5. Wann wurde der Mangel an der Brücke festgestellt? Siehe Antwort zu 1. 6. Warum wurde der Museumshafen Harburg e.V. nicht frühzeitig über den Defekt informiert? Grundsätzlich erfolgt die Anforderung für eine Brückenöffnung bei der Schleuse Harburg . Diese wurde über die Fehlfunktion informiert. Eine Information an den Musuemshafen Harburg e.V. ist planmäßig lediglich bei einem Havariefall vorgesehen. Drucksache 21/4448 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wann genau wird die Brücke bis zur Herstellung der vollständigen Funktionstüchtigkeit für Fußgänger zur Überquerung genutzt werden können, wann wird sie für Schiffe geöffnet sein? Brückenöffnungen für den Schiffsverkehr sind seit dem 9. Mai 2016 wieder möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 8. Wer ist für Errichtung und Betrieb der Brücke verantwortlich? Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in Zusammenarbeit mit der Hamburg Port Authority (HPA). 9. Wer hat die nachfolgend aufgeführten Mängel zu vertreten, wie hoch sind die daraus entstandenen zusätzlichen Kosten und wer hat sie zu tragen? a. Verzögerung der Auslieferung wegen Korrosionsschutzes in falscher Farbe b. Fehlschlagen des Transports der Brücke auf der Straße c. Statische Probleme mit Autokränen beim Entladen aus dem Binnenschiff Der Auftragnehmer für Stahlbauarbeiten und Maschinenbau. Dieser hat auch die Kosten zu tragen. d. Fehlen der erforderlichen Verkabelung für die Stromversorgung der Elektromotoren Hier lag kein Mangel vor und es sind keine Kosten entstanden. e. Brücke liegt zunächst um sechs Zentimeter zu tief Während der Montagearbeiten ergaben sich größere Verformungen des Überbaus. Diese wurden durch den späteren Anbau von Futterblechen ausgeglichen. Die zuständige Behörde vertritt die Auffassung, dass die Mehrkosten von rund 50.000 Euro durch den Auftragnehmer zu tragen sind.