BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4456 21. Wahlperiode 20.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und André Trepoll (CDU) vom 13.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Nimmt die visions- und rücksichtslose Stadtplanung des rot-grünen Senats Rücksicht auf die historisch gewachsenen Besonderheiten von Heimfeld? Erst vor wenigen Jahren hatte die Bezirkspolitik von Harburg das historische Villenviertel in Heimfeld unter Erhaltensschutz gestellt, um die villenartige Bebauung in offener Bauweise mit Gärten und altem Baumbestand zu bewahren. Der Stadtteil Heimfeld bietet viel: Neben dem malerischen Villenviertel gibt es moderne Wohngebiete für sozial Schwächere, einen attraktiven Einzelhandel , ein Hotel für gehobene Ansprüche, zwei große Krankenhäuser, große Waldgebiete für die Naherholung und ein in ganz Hamburg einzigartiges großes Sportzentrum. Insgesamt ist der Stadtteil Heimfeld also aufgrund seiner bestehenden Multifunktionalität und der Bewahrung seiner Besonderheiten, wie zum Beispiel dem Villenviertel, äußerst attraktiv und lebendig. Dennoch will der Senat in diese Vielfalt Eingriff nehmen, indem er den von der Bezirkspolitik erhobenen Erhaltensschutz für das Villenviertel aufheben und dieses besonders geschützte Wohngebiet in ein reines Wohngebiet umwandeln will, in dem dann auch andere Nutzungen möglich sind. Er beruft sich hierbei auf die Charta von Leipzig, in der Multifunktionalität als erklärtes Leitbild der Stadtentwicklung in Deutschland festgehalten ist. Die Folge wäre in diesem konkreten Fall mittelfristig der Verlust des Villenviertels und eine beliebige Bebauungsweise, die nicht mehr dem Heimfelder Charakter entspricht. Das ist nicht im Sinne der Charta von Leipzig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Gründe bewegen den Senat, dem Bezirk die Planungshoheit abzunehmen und den besonderen Schutz für das Villenviertel aufzuheben ? Siehe Antwort zu 3. sowie Drs. 21/4364. 2. Hat der Senat bezüglich seiner Überlegungen nach Änderung von Baustufenplänen im gesamten Stadtgebiet die betroffenen Bezirke, insbesondere die Bezirkspolitik, einbezogen? Wenn ja, in welcher Weise und welche eventuellen Einwände gibt es seitens der Bezirke? Drucksache 21/4456 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/4364. Im Übrigen: entfällt. 3. Ist der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt, dass das Villenviertel in Heimfeld Teil eines insgesamt multifunktionellen, lebendigen Stadtteils ist? Wenn ja, aus welchen Gründen wird in der Antwort auf eine Anfrage aus der Bezirkspolitik angeführt, mit der Aufhebung des besonderen Schutzes werde „eine moderate Mischung“ gemäß der Charta von Leipzig angestrebt? Ja, daher hat das Bezirksamt Harburg die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Heimfeld vom 31. Juli 2000 in Verbindung mit einem Gestaltungsleitfaden erlassen, die weiterhin unverändert Bestand haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/4364. 4. Sind im Stadtteil Heimfeld seitens des Senats spezielle Bauvorhaben geplant? Wenn ja, welche? Nein. 5. Sind die betroffenen Bürger in Heimfeld über die Aufhebung des Baustufenplans vom November 2015 und seine Konsequenzen informiert worden ? Wenn ja, wann und in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 2. 6. Sind in anderen Stadtteilen, in denen der besondere Schutz von Wohngebieten aufgehoben wurde oder aufgehoben werden soll, Bauvorhaben des Senats geplant? Wenn ja, in welchen Stadtteilen und um was für Bauvorhaben handelt es sich jeweils? Es sind innerhalb der besonders geschützten Wohngebiete, deren Status geändert werden soll, keine Bauvorhaben geplant. 7. Wurde für das Villenviertel Heimfeld ein städtebauliches und juristisches Gutachten angefordert und erstellt, um die städtebaulichen Besonderheiten des Gebiets darzustellen? Wenn nein, warum nicht? Wie können diese im Rahmen des veränderten Baustufenplans geschützt werden? Die Grundzüge der Planung ändern sich nicht. Es werden lediglich Ausnahmetatbestände geschaffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 8. Als Begründung für die geplante Änderung der Baustufenpläne für das gesamte Stadtgebiet wird in der Antwort auf eine Anfrage aus der Bezirkspolitik angegeben, diese erfolge aus Gründen der Effizienz und der Vereinheitlichung der Rechtslage in ganz Hamburg. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese generelle Vereinheitlichung für geeignet, um den städtebaulichen Besonderheiten und den wenigen historisch gewachsenen Stadtvierteln gerecht zu werden? Gibt es weitere Gründe für dieses Vorgehen? Wenn ja, welche? Die städtebaulichen Besonderheiten werden durch die Verordnung und den Gestaltungsleitfaden gewährleistet. Demgegenüber ist die derzeitige Festsetzung des „besonders geschützten Wohngebiets“ allein nicht geeignet, die besondere Eigenart dieser Gebiete zu schützen. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und zu 7.