BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4460 21. Wahlperiode 20.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 13.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Häuptling „Goldener Handschlag“ – Personalpolitik von Olaf Scholz Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindungszahlungen, häufig wird eine Abfindung ausgezahlt, damit eine Kündigung anerkannt wird. In jüngster Vergangenheit wurden Fälle bekannt, bei denen Führungskräfte von Unternehmen , die der Stadt Hamburg ganz oder anteilig gehören, per „goldenen Handschlag“ verabschiedet wurden. Ihnen wurden trotz Auflösung ihres Vertrags und der damit folgenden Einstellung ihrer Leistung weiter Teile ihrer oder ihre gesamten Bezüge bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt. Das ist besonders brisant, wenn man bedenkt, dass die Unternehmen zum Teil nicht die gewünschte Performance liefern. Zudem ist es verwunderlich, dass die Verträge nach außen auf Wunsch der Führungskraft aufgelöst wurden und trotzdem die vertraglichen Leistungen ausbezahlt werden. Im Hamburger Corporate Governance Kodex steht unter Punkt 4.2.5 dazu: „Wird der Anstellungsvertrag aus einem vom Mitglied der Geschäftsführung selbst zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Mitglied der Geschäftsführung.“ Die vorgenannte gängige Praxis erweckt jedoch den Anschein, dass entweder die Verträge nachgiebig verhandelt wurden oder sich ein gegenseitiges Einvernehmen erkauft wird. Vergütung trotz nicht erbrachter Leistung ist nicht hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine häufige Form der sogenannten Abfindungszahlung besteht darin, dass arbeitsrechtlich kein hinreichender Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers beziehungsweise Vorstandsmitglieds seitens des Arbeitgebers, aber dennoch ein Interesse der Gesellschaft für dessen Ablösung besteht. In solchen Fällen kann eine einvernehmliche Vertragsauflösung häufig nur erreicht werden, indem die arbeitsrechtlich bestehenden Ansprüche des Arbeitnehmers ausgezahlt werden. Eine nicht einvernehmliche Kürzung der Ansprüche durch den Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich unzulässig und würde zusätzliche Anwalts- und Prozesskosten für die Gesellschaft auslösen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften öffentlicher Unternehmen wie folgt: 1. In welchen öffentlichen Unternehmen (Beteiligungen mittelbar und unmittelbar mit mindestens 20 Prozent Anteilsbesitz durch die Stadt Hamburg) wurden im Zeitraum 2006 – 2010 Verträge mit Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten vor Ablauf der Vertragslaufzeit aufgelöst? Drucksache 21/4460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Um welche Person und welche Position handelte es sich dabei jeweils? b. Aus welchen Gründen wurde der jeweilige Vertrag aufgelöst? c. Handelt es sich um einen Angestelltenvertrag? Wenn nein, um welche Vertragsart handelt es sich dann? d. Welche Seite bat um vorzeitige Vertragsauflösung? e. Zu welchem Zeitpunkt wurde der/die Betreffende freigestellt? f. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Vertrag jeweils aufgelöst? g. Welchen Zeitraum umfasste die ursprüngliche Vertragslaufzeit jeweils? h. Welche vertraglichen Regelungen gab es bezüglich einer etwaigen vorzeitigen Vertragsauflösung? i. Wie lange wurden wie viele Bezüge weitergezahlt? j. Gab es eine Abfindungszahlung, wenn ja, in welcher Höhe? 2. In welchen öffentlichen Unternehmen (Beteiligungen mittelbar und unmittelbar mit mindestens 20 Prozent Anteilsbesitz durch die Stadt Hamburg) wurden im Zeitraum 2011 – 2016 Verträge mit Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten vor Ablauf der Vertragslaufzeit aufgelöst? a. Um welche Person und welche Position handelte es sich dabei jeweils? b. Aus welchen Gründen wurde der Vertrag aufgelöst? c. Handelt es sich um einen Angestelltenvertrag? Wenn nein, um welche Vertragsart handelt es sich dann? d. Welche Seite bat um vorzeitige Vertragsauflösung? e. Zu welchem Zeitpunkt wurde der/die Betreffende freigestellt? f. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Vertrag jeweils aufgelöst? g. Welchen Zeitraum umfasste die ursprüngliche Vertragslaufzeit jeweils? h. Welche vertraglichen Regelungen gab es bezüglich einer etwaigen vorzeitigen Vertragsauflösung? i. Wie lange wurden wie viele Bezüge weitergezahlt? j. Gab es eine Abfindungszahlung, wenn ja, in welcher Höhe? Siehe Anlage. Bei den aufgeführten 58 vorzeitigen Vertragsauflösungen wurde in 35 Fällen keine Abfindung gezahlt. In elf Fällen ist eine Abfindung gezahlt worden. In zwölf Fällen ist von den Unternehmen auf Vertraulichkeit verwiesen worden. Mit den Mitgliedern der Aufsichtsorgane werden keine Verträge geschlossen. Im Übrigen handelt es sich bei den erfragten Angaben um schutzwürdige personenbezogene Daten, zu deren Übermittlung an Dritte keine rechtfertigende Einwilligung der Betroffenen vorliegt. 1 Jahre 2006-2016 Person und Unternehmen Vertragsart Zeitpunkt Vertragsauflösung Klaus Abel, Ambulanzzentrum des UKE GmbH Anstellungsvertrag 31.12.2008 Volker Frese, Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 30.06.2009 Julia Kähning, Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 30.06.2007 Dr. Heiner Meyer zu Lösebeck, Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 31.01.2007 Peter Oberreuter, Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 30.06.2013 Dr. Jörg Weidenhammer, Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 30.04.2013 Thomas Klindt, CHANCE Beschäftigungsgesellschaft mbH Hamburg Anstellungsvertrag 30.04.2010 Detlef Scheele, Elbe Werkstätten GmbH Anstellungsvertrag 22.03.2011 Hedi Colberg-Schrader, Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Anstellungsvertrag 31.12.2007 Dr. Martin Schädel, Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Anstellungsvertrag 30.06.2009 Wolfgang Pollety, Flughafen Hamburg GmbH Siehe Drs. 21/4116 Siehe Drs. 21/4116 Dr. Christian Pape, GMH | Gebäude-management Hamburg und Schulservice Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 31.05.2014 Dr. Bernd Hillebrandt, GWHH Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 31.10.2015 Dr. Maren Kentgens, GWHH Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 30.04.2012 Gert Kekstadt, hamburger arbeit GmbH Anstellungsvertrag 29.03.2011 Hans Nauber, hamburger arbeit GmbH Anstellungsvertrag 30.06.2014 Detlef Scheele, HAB Hamburger Arbeit GmbH Anstellungsvertrag 01.02.2008 Dr. Ulrich Bammert, Hamburg Energie GmbH Anstellungsvertrag 28.02.2011 Michael Sachs, Hamburger Friedhöfe AöR Anstellungsvertrag 22.02.2007 Heinrich Lieser, Hamburg Marketing GmbH Anstellungsvertrag 31.08.2010 Dietrich von Albedyll, Hamburg Tourismus GmbH Anstellungsvertrag 03.02.2016 Michael Sander, Hamburger Werkstatt GmbH / Pier Holding GmbH Anstellungsvertrag 31.10.2009 Prof. Dr. Insa Sjurts, HMS Hamburg Media School GmbH Anstellungsvertrag 31.03.2015 Hans Berger, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 17.11.2008 Eckehard Dettinger-Klemm, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 31.12.2006 Ulrich Ellerbeck, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 01.11.2006 Joachim Friedrich, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 10.11.2009 Dr. Martin van Gemmeren, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 31.03.2012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4460 3 Anlage 2 Jahre 2006-2016 Person und Unternehmen Vertragsart Zeitpunkt Vertragsauflösung Dr. Paul Lerbinger, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 31.10.2012 Prof. Dr. Dirk Nonnenmacher, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 31.03.2011 Frank-Rainer Roth, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 27.04.2009 Peter Rieck, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 10.11.2009 Alexander Stuhlmann, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 31.12.2006 Helmut Strauß, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 30.06.2008 Bernhard Visker, HSH Nordbank AG Vorstandsvertrag 31.08.2011 Dr. Dietmar Düdden, HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH Anstellungsvertrag 31.05.2007 Jutta Ludwig, HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH Anstellungsvertrag 31.10.2013 Thomas Anklam, komm.pass.arbeit GmbH Anstellungsvertrag 31.10.2010 Dr. Kathrin Adlkofer, Life Science Nord Management GmbH (früher Norgenta GmbH) vertraulich vertraulich Siegfried Spies, LOTTO Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 31.01.2012 Prof. Christoph Herborn, Martini-Klinik am UKE GmbH Anstellungsvertrag 31.10.2012 Dr. Michael Moormann, Martini-Klinik am UKE GmbH Anstellungsvertrag 14.09.2009 Dr. Oliver Wagner, Martini-Klinik am UKE GmbH Anstellungsvertrag 31.03.2010 Friedrich Schirmer, Neue Schauspielhaus GmbH Anstellungsvertrag 30.09.2010 Dieter Basener, 53° Nord Agentur und Verlag GmbH Anstellungsvertrag 30.11.2009 Thomas Damm, Pier Service & Consulting GmbH Anstellungsvertrag 31.03.2009 Heribert Leutner, ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH Anstellungsvertrag 30.06.2013 Hartmut Wegener, ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH Anstellungsvertrag 31.12.2008 Michael Sachs, SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft mbH Vorstandsvertrag 14.05.2010 Peter Jensen, Stadtteilreinigungsgesellschaft mbH Anstellungsvertrag 31.03.2007 Werner Kehren, Stadtreinigung Hamburg AöR Anstellungsvertrag 31.07.2015 Prof, Dr. Jörg Debatin, UKE K.ö.R. Anstellungsvertrag 30.09.2011 Prof. Mathias Goyen, UKE Consult und Management GmbH Anstellungsvertrag 31.03.2012 Prof. Dr. Alexander Kirstein, UKE K.ö.R. Anstellungsvertrag 30.04.2013 Dr. Karin Overlack, Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH Anstellungsvertrag 31.05.2015 Drucksache 21/4460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3 Jahre 2006-2016 Person und Unternehmen Vertragsart Zeitpunkt Vertragsauflösung Dr. Frank May, Vattenfall Wärme Hamburg GmbH Anstellungsvertrag mit der Vattenfall Europe Wärme AG 30.06.2015 Dr. Thomas Becker, VHH Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG Anstellungsvertrag vertraulich Wolfgang Pritsching, Winterhuder Werkstätten GmbH / Pier Holding GmbH Sonderarbeitsvertrag (freigestellter Beamter) 31.01.2011 Des Weiteren hat die Hapag-Lloyd AG über den veröffentlichten Vergütungsbericht hinaus mit Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz der betroffenen Organmitglieder keine weiteren Angaben zu den Fragestellungen gemacht. Die HHLA hat darauf hingewiesen, dass aus aktienrechtlichen Gründen die Fragen aller Aktionäre nur einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung beantwortet werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4460 5 4460ska_text 4460ska_Antwort_Anlage1