BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4461 21. Wahlperiode 20.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 13.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Schilda im Lise-Meitner-Park setzt sich fort – Folgeunterkunft immer noch nicht bezogen Die bereits am 2. November 2015 gelieferten Container für die Folgeunterkunft Lise-Meitner-Park beschäftigen die Hamburger Politik und die Medien immer wieder. Dort stehen 426 Container für 900 Flüchtlinge seit November 2015 ungenutzt und werden nicht belegt. Zunächst soll es Probleme mit dem inneren und äußeren Brandschutz gegeben haben, dann mussten angeblich die Möbel ausgetauscht werden, weil zunächst eine Zentrale Erstaufnahme geplant war, für die andere Möbel verwendet werden. Der Bezug verzögerte sich immer wieder. Zuletzt hatte der Senat in meiner Anfrage Drs. 21/3827 vom 05.04.2016 behauptet, die Folgeunterkunft würde bis Ende April 2016 bezogen werden. Bis jetzt ist jedoch kein Flüchtling in den Lise-Meitner-Park eingezogen. Die Planungen der Behörden sehen einen Bezug auf die nächsten Wochen offensichtlich auch nicht vor. Dies vorausgesetzt frage ich den Senat: 1. Warum ist die Folgeunterkunft im Lise-Meitner-Park bis heute nicht bezogen worden? Welche Hinderungsgründe stehen einem sofortigen Bezug entgegen? 2. Wann gedenkt der Senat, diese Folgeunterkunft endlich zu belegen, vor allem vor dem Hintergrund der immer noch vom Senat behaupteten prekären Unterbringung von mehreren Tausend Flüchtlingen? 3. Welche Gründe gibt es für die abermalige Verzögerung und wer ist verantwortlich ? In den vergangenen Monaten wurden die Container an diesem Standort umfangreich im Hinblick auf den Brandschutz nachgerüstet. Nunmehr stehen noch wenige letzte Restarbeiten aus. Einige Brandschotts mussten repariert oder umgestaltet werden, um den Anforderungen zu genügen. Im Rahmen der letzten Vorbereitungen zur Belegung wurden vorgeschriebene Wasserproben entnommen, um diese auf Verunreinigungen zu überprüfen. Dabei waren Belastungen des Wassers mit Keimen aufgefallen , die durch Reinigung der Rohrleitungen und Spülmaßnahmen behoben werden. Sobald die erneut genommenen Wasserproben unbedenklich und die letzten Arbeiten am Brandschutz abgeschlossen sind, ist eine Belegung der Unterkunft ab Ende Mai 2016 vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3231. 4. Wie ist der Stand der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Containerlieferanten ? 5. Welche Kosten sind bisher im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Container und der Verzögerung entstanden? Drucksache 21/4461 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Sind diese Kosten gegenüber dem Containerlieferanten geltend gemacht worden? b) Hat dieser die Schadensersatzforderung anerkannt? c) Ist hier ein gerichtliches Verfahren geplant? Wenn ja, wann soll dieses angestrebt werden? d) Wurde bereits eine Anwaltskanzlei beauftragt? Derzeit finden Verhandlungen mit dem Container-Lieferanten unter Hinzuziehung von Rechtsbeiständen statt. Dabei werden die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) auch durch eine beauftragte Anwaltskanzlei vertreten. Vor dem Hintergrund , dass die gesamten Kosten für die Ertüchtigungen zur Herstellung des Brandschutzes derzeit vom Lieferanten getragen werden und bisher keine Miete für die Container gezahlt wurde, werden durch die FHH gegenüber dem Lieferanten noch keine Kosten geltend gemacht. 6. Liegen inzwischen neue Brandschutzzertifikate oder Abnahmebescheinigungen der Feuerwehr für die Container vor? Die Herstellung des Brandschutzes erfolgt auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens . Die Abnahme ist erfolgt. Diese hat die in der Antwort zu 1. bis 3. genannten Mängel ergeben. 7. Warum wurde von der Möglichkeit einer sukzessiven Belegung der Folgeeinrichtung kein Gebrauch gemacht? Die bestehenden Mängel betreffen sämtliche Wohngebäude, daher schied eine sukzessive Belegung aus.