BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4475 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Dauerstau auf der Köhlbrandbrücke Derzeit wird die Köhlbrandbrücke saniert. Offenbar werden die Arbeiten nicht mit der nötigen Beschleunigung durchgeführt. Dadurch kommt es zu zahlreichen langen Staus. Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Von wann bis wann werden welche Arbeiten auf der Köhlbrandbrücke durchgeführt? Von April bis November 2016 erfolgt die Grundinstandsetzung des Fahrbahnbelags in Fahrtrichtung Neuhof und in Fahrtrichtung Waltershof. Parallel werden der Korrosionsschutz der Geländer sowie ein Fahrbahnübergang erneuert. 2. Zu welchen Verkehrsbeschränkungen kommt es durch die Arbeiten? Während der Bauarbeiten ist die zu bearbeitende Fahrtrichtung zeitweise gesperrt. Statt der üblichen zwei Fahrspuren steht während der Bauzeit je Fahrtrichtung nur eine Fahrspur zur Verfügung (sogenannter 2+0-Verkehr). An der Breslauer Rampe und am Knotenpunkt Neuhöfer Damm stehen nicht alle Abbiegebeziehungen zur Verfügung . 3. Welche Arbeitszeiten sind unter welchen Umständen gesetzlich möglich ? Die Regelungen hierzu sind vielfältig und je nach Gewerk unterschiedlich. Für alle Gewerke gilt allerdings das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Grundsätzlich darf nicht mehr als zehn Stunden gearbeitet werden. Im Zweischichtbetrieb könnte somit von 6 – 14 und 14 – 22 Uhr gearbeitet werden. 4. Falls für längere Arbeitszeiten behördliche Genehmigungen erforderlich sind: Wurden diese alle erteilt? Gegebenenfalls: Welche wurden warum nicht erteilt? Entsprechende Genehmigungen wurden nicht beantragt, da gemäß den gesetzlichen Regelungen Arbeiten für eine Arbeitszeit von zehn Stunden (6 – 17 Uhr, inklusive einer Stunde Pause) ausgeschrieben wurden. 5. An welchen Tagen wird von 7 – 22 Uhr gearbeitet? 6. Warum wird nicht an allen Tagen von 7 – 22 Uhr gearbeitet? 7. In welchen Nächten wird gearbeitet? Drucksache 21/4475 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Warum wird nicht in allen Nächten gearbeitet? Die Arbeiten wurden bereits so optimiert, dass derzeit von Montag bis Samstag und auch an mehreren Sonntagen gearbeitet wird. Der Arbeitsbeginn ist gegen 6 Uhr morgens . Das Arbeitsende liegt zwischen 18 und 21 Uhr in Abhängigkeit vom Taktverfahren und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es handelt sich im Übrigen um eine Linienbaustelle. Das bedeutet, dass die Arbeitsschritte auf einer bestimmten Länge hintereinander ausgeführt werden müssen. Baumaterialien werden schichtenweise beziehungsweise abschnittsweise eingebaut und benötigen eine definierte Aushärtungs- beziehungsweise Trocknungszeit, bevor der nächste Arbeitsgang erfolgen kann. Die Nächte werden für die Abbindeprozesse der tagsüber eingebauten Baumaterialien genutzt. Somit sind zehn Stunden Schichten deutlich effizienter, flexibler und besser für den Arbeitsablauf geeignet. 9. Sofern die Nichtarbeit in der Nacht mit Schwertransporten begründet wird: In welchen Nächten während der Bauarbeiten fanden Schwertransporte statt? 10. Warum können Schwertransporte nicht auf zwei bis drei Nächte pro Woche konzentriert werden, sodass in den anderen Nächten gearbeitet werden kann? Die Befahrbarkeit der Köhlbrandbrücke durch Großraum- und Schwertransporte wird durch die Baustelle nicht unmittelbar beeinflusst. Im Übrigen: entfällt. 11. Wurden mit den ausführenden Unternehmen Bonus- und Malus-Regelungen vereinbart? Wenn nein: warum nicht? Ja. 12. Welche Ausweichstrecken stehen während der Bauarbeiten auf der Köhlbrandbrücke zur Verfügung? In Richtung Harburg verläuft die Ausweichstrecke über die Kattwykbrücke und in Richtung Othmarschen über die A 7 (Elbtunnel). 13. Welche Baustellen gab und gibt es auf den Ausweichstrecken während der Bauarbeiten auf der Köhlbrandbrücke? Bis circa Juli 2016 besteht auf der Rethehubbrücke eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Süden. Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung wurde die verkehrliche Abhängigkeit überprüft und im Ergebnis als verträglich eingeschätzt.