BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4479 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Konsekutive Masterprogramme Ich frage den Senat: 1. Welche konsekutiven Masterprogramme gibt es an den Hamburger staatlichen Hochschulen? An den staatlichen Hamburger Hochschulen gibt es folgende konsekutiven Masterstudiengänge : Universität Hamburg (UHH): Afrikanische Sprachen im Kontext Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft – Ökonomische und Soziologische Studien Archäologie und Kulturgeschichte des Antiken Mittelmeerraums Betriebswirtschaft Bewegungs- und Sportwissenschaft Bioinformatik Biologie British and American Cultures: Texts and Media Buddhist Studies Chemie Classical Cultures Deutschsprachige Literaturen Dokumentation und Analyse afrikanischer Sprachen Economics - Dual Degree Economics - einjährige/zweijährige Variante Economics - zweijährige Variante English as a World Language Erziehungs- und Bildungswissenschaft Ethiopian Studies Ethnologie European and European Legal Studies Drucksache 21/4479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 European and International Law European Legal Studies and International Economic Law European Masters Degree in Human Rights and Democratisation Gebärdensprachdolmetschen Gebärdensprachen Geographie: Globale Transformationen und Umweltveränderungen Geophysik Geowissenschaften Germanistische Linguistik Geschichte Griechische und Lateinische Philologie Health Economics and Health Care Management Historische Musikwissenschaft Human Resource Management - Personalpolitik Industrial Mathematics Informatik Integrated Climate System Science Intelligent Adaptive Systems Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studies International Business and Sustainability Internationale Kriminologie Iranistik Islamwissenschaft IT-Management und -Consulting Japanologie Journalism, Media and Globalisation Journalistik und Kommunikationswissenschaft Jüdische Philosophie und Religion Koreanistik Kosmetikwissenschaft Kunstgeschichte Languages and Cultures of Southeast Asia Lateinamerika-Studien Law and Economics of the Arab Region Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaft Literatur, Sprache und Kultur des Modernen Griechenlands (Neogräzistik) Magister Legum Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaft Mathematical Modelling in Engineering: Theory, Numerics, Applications Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4479 3 Mathematical Physics Mathematics Medienwissenschaft/Media Studies Mehrsprachigkeit und Bildung Meteorologie Mittelalter-Studien Molecular Life Sciences Molecular Plant Science Nanowissenschaften Peace and Security Studies Performance Studies Philosophie Physik Physikalische Ozeanographie Polar and Marine Sciences Politics, Economics and Philosophy Politikwissenschaft Psychologie Religionen, Dialog und Bildung Romanische Literaturen Romanistische Linguistik Sinologie Slavistik South Asian Studies Soziologie Systematische Musikwissenschaft Technomathematik Tibetan Studies Turkologie Uralische Sprachen und Kulturen Volkskunde/Kulturanthropologie Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaftsmathematik Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I Lehramt an Beruflichen Schulen Lehramt an Gymnasien Lehramt für Sonderpädagogik Drucksache 21/4479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW): Automatisierung Berechnung und Simulation im Maschinenbau Design (Teilstudiengänge Illustration, Kommunikationsdesign sowie Modedesign Kostümdesign Textildesign) Fahrzeugbau Flugzeugbau Food Science Health Sciences Informatik Informations- und Kommunikationstechnik Information, Medien, Bibliothek International Business International Logistics and Management Marketing und Vertrieb Medizintechnik / Biomedical Engineering Mikroelektronische Systeme Multichannel Trade Management in textile Business Nachhaltige Energiesysteme im Maschinenbau Pharmaceutical Biotechnology "Produktionstechnik und -management " Renewable Energy Systems Soziale Arbeit HafenCity Universität (HCU): Architektur Bauingenieurwesen Geomatik REAP Stadtplanung Urban Design Hochschule für bildende Künste (HFBK): Bildende Künste Hochschule für Musik und Theater (HfMT): Instrumentalmusik Dirigieren Kammermusik Claviorganum Kirchenmusik Musiktheorie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4479 5 Komposition Jazzkomposition Jazz Master Multimediale Komposition Contemporary Performance and Composition Chorleitung Gesang Liedgestaltung Oper Dramaturgie Kultur- und Medienmanagement Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH): Bauingenieurwesen Wasser- u. Umweltingenieurwesen Computer Science Informatik-Ingenieurwesen Elektrotechnik Theoretischer Maschinenbau Energietechnik Flugzeug-Systemtechnik Mediziningenieurwesen Produktentwicklung, Werkstoffe u. Produktion Materialwissenschaft Schiffbau- und Meerestechnik Verfahrenstechnik Bioverfahrenstechnik Energie- und Umwelttechnik Regenerative Energien Logistik, Infrastruktur u. Mobilität Intern. Wirtschaftsingenieurwesen Chemical & Bioprocess Engineering Environmental Engineering Information and Communication Systems Microelectronics and –systems Mechanical Engineering Management Mechatronics 2. Bei welchen dieser Programme gibt es obligatorische Mindestnoten? 3. Bei welchen dieser Programme gibt es die Möglichkeit, mit schlechteren Noten über eine gewisse Wartezeit dennoch berücksichtigt zu werden? Drucksache 21/4479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 UHH: In den konsekutiven Masterstudiengängen „Historische Musikwissenschaft“, „Kunstgeschichte “, „Philosophie“, „Journalism, Media and Globalisation“ gibt es derzeit noch eine Mindestnote als besondere Zugangsvoraussetzung. Der konsekutive Masterstudiengang „British and American Cultures: Text and Media“ hat eine Mindestnote festgelegt , sofern Anglistik/Amerikanistik im Nebenfach eines ersten berufsqualifizierenden Studiengangs erfolgreich studiert wurde. Bei einer Änderung oder Neufassung der entsprechenden Satzungen soll die Mindestnote als Zugangsvoraussetzung auch für diese Studiengänge gestrichen werden. HAW: An der HAW ist mit Ausnahme der Studiengänge „Design“ und „Informations- und Kommunikationstechnik“ noch in allen anderen konsekutiven Masterstudiengängen eine Mindestnote festgelegt. Die HAW ist derzeit in einem Diskussionsprozess zu einer möglichen Veränderung der Zulassungs- und Auswahlordnungen hinsichtlich der Minimierung von Rechtsrisiken. HCU, HFBK, HfMT, TUHH: An diesen Hochschulen gibt es keine obligatorischen Mindestnoten mit folgenden geringfügigen Ausnahmen. An der HfMT gibt es in den Masterstudiengängen „Chorleitung “ und „Jazz Master“ obligatorische Mindestnoten, die kumulativ zu der bestandenen Aufnahmeprüfung die Zugangsvoraussetzung darstellen. An der TUHH gibt es eine Ausnahme für die Bewerberinnen und Bewerber für die englischsprachigen Masterstudiengänge , die nicht an einer Universität eines EU-Landes das erforderliche Erststudium abgeschlossen haben. Nur diese „Nicht-EU-Bewerberinnen/Bewerber“ müssen eine Gesamtdurchschnittsnote im oberen Leistungsdrittel des jeweiligen Notensystems nachweisen. Sofern eine obligatorische Mindestnote festgelegt wurde, kann sie bei keinem Masterstudiengang durch Wartezeit kompensiert werden. 4. Bei welchen dieser Programme kann eine nicht ausreichende Note durch andere Leistungen wie Auslandssemester oder einen Test ausgeglichen werden? An der HAW kann in den Studiengängen „Berechnung und Simulation im Maschinenbau “, „Food Science“, „Health Science“, „Information, Medien, Bibliothek“, „Medizintechnik /Biomedical Engineering“, „Mikroelektronische Systeme“, „Nachhaltige Energiesysteme im Maschinenbau“, „Pharmaceutical Biotechnology“, „Produktionstechnik und -management“, „Renewable Energy Systems“ und „Soziale Arbeit“ durch besondere Leistungen aus der Berufspraxis (einschließlich Auslanderfahrung und gesellschaftliches Engagement) oder durch eine Bachelorthesis/Diplomarbeit mit 2,0 das Nichterreichen der obligatorischen Mindestnote ausgeglichen werden. In den wenigen betroffenen Studiengängen der UHH und den Ausnahmetatbeständen bei der HfMT und TUHH ist dies nicht möglich. 5. Ist die Festsetzung obligatorischer Mindestnoten ohne Alternativen rechtlich zulässig? Bitte gegebenenfalls die Rechtsgrundlage angeben. Die Hochschulen sind gesetzlich ermächtigt, für Masterstudiengänge besondere Zugangsvoraussetzungen festzulegen (§ 39 Absatz 1 Satz 3 HmbHG). Hierzu kann auch eine Mindestnote im vorangegangenen Bachelorstudiengang zählen (ausdrücklich bejahend für das jeweilige Landesrecht: OVG Münster, Beschl. v. 16.05.2013, Az. 13 B 307/13; VGH München, Beschl. v. 02.09.2013, Az. 7 CE 13.1084). Allerdings müssen alle besonderen Zugangsvoraussetzungen „entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs“ (§ 39 Absatz 1 Satz 3 HmbHG) festgesetzt werden, das heißt sie müssen als Voraussetzungen für die Studierbarkeit aus dem Curriculum des Masterstudiengangs hergeleitet werden. Hierunter fallen typischerweise fachlichinhaltliche Anforderungen an das vorangegangene Bachelorstudium. Eine abstrakte Mindestnote als Studierbarkeitsvoraussetzung aus dem Curriculum abzuleiten ist nicht schlechthin ausgeschlossen, stellt aber besondere Anforderungen an die Begründung. Hierbei ist aufgrund von Artikel 12 Absatz 1 GG (Freiheit der Berufs- und Ausbildungswahl ) ein eher strenger Maßstab anzulegen. Jedenfalls differenzierungslose Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4479 7 flächendeckende Mindestnoten sind daher regelhaft unzulässig (ausdrücklich ablehnend : VG Hamburg, Beschl. v. 14.11.2014, Az.: 19 E 4290/14; OVG Berlin-Brandenburg , Beschl. v. 02.05.2011, Az.: OVG 5 S 27.10). 6. Hat die zuständige Behörde die zuvor abgefragten Regelungen genehmigt ? Die Festlegung von Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge nach § 39 HmbHG ist Satzungsrecht der Hochschulen. Diese Satzungen sind gemäß § 108 HmbHG nicht genehmigungspflichtig durch die zuständige Behörde, sondern sind von den jeweiligen Präsidien zu genehmigen.