BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4481 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Platzsparende Fahrradständer (2) Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der P+R Betriebsgesellschaft mbH wie folgt: 1. Welche Kosten verursachen die in Drs. 21/4020, Frage 2. genannten Abstellplatztypen pro je abgestelltem Fahrrad? Doppelstock hoch/tief netto rund 275 Euro pro Stellplatz Hoch-Tief-Aufstellung netto rund 210 Euro pro Stellplatz Tief (mit HH-Anlehnbügel, Flachstahl) netto rund 100 Euro pro Stellplatz Die Kostenangaben basieren jeweils auf der Annahme vorhandener befestigter Verkehrsoberflächen und beinhalten keine Überdachung. 2. Wie sind die unterschiedlichen Kosten zu erklären? Die Kostenunterschiede erklären sich aus der aufwändigeren Konstruktion des Abstelltyps, dem Materialaufwand sowie den Produktions- und Aufstellkosten. 3. Welche Vorschriften regeln die Aufstellung von Fahrradständern? Was besagen diese im Wesentlichen? Folgende Vorschriften gelten für die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen: B+R-Entwicklungskonzept (Drs. 20/14485) Planungshinweise für Stadtstraßen (PLAST) Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Darüber hinaus gelten dieselben Vorschriften wie für andere Einbauten und bauliche Anlagen auf der Straßenverkehrsfläche. 4. Wie breit müssen die Rettungswege sein, die bei der Aufstellung von Fahrradständern zu beachten sind? Aus dem Aufstellen von Fahrradbügeln ergeben sich keine Anforderungen zur Anlage von Rettungswegen. Etwaige vorhandene Rettungswege für andere Gebäude auf der Straßenverkehrsfläche dürfen in ihrer notwendigen Mindestbreite nicht eingeengt und Feuerwehr-Aufstellflächen nicht überbaut werden. Hier gelten für Fahrradabstellanlagen dieselben Anforderungen wie für andere Einbauten und Anlagen auf der Straßenverkehrsfläche . 5. Werden diese Anforderungen an allen Fahrradabstellanlagen in Hamburg erfüllt? Drucksache 21/4481 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein: an welchen nicht? Wann und wie will der Senat das ändern? Bei den von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH betriebenen Anlagen sind alle genehmigungsrelevanten Auflagen erfüllt. Bei der Standortfindung für Fahrradabstellanlagen werden zur Gewährleistung der Erfüllung aller Anforderungen grundsätzlich alle erforderlichen Fachdienststellen beteiligt.