BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4483 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: S4 nur im potenziellen Bedarf Die S4-Ost wurde in den Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan nur in den potenziellen Bedarf aufgenommen, was die Realisierungschancen stark verringert. Ich frage den Senat: Die Annahme des Fragestellers teilt die zuständige Behörde nicht. Die derzeitige Einordnung des Projekts in die Kategorie „Vorhaben des potenziellen Bedarfs, die in den vordringlichen oder weiteren Bedarf aufsteigen können“ erfolgte aus zeitlichen Gründen . Die Gutachter des Bundes konnten dieses Projekt noch nicht bewerten. Das Projekt soll auch in den Entwurf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes aufgenommen werden, sodass nach dem Abschluss einer Bewertung dieses den gleichen Stellenwert hat wie Projekte, die im derzeitigen Entwurf in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurden. Diese Vorgehensweise war auch bei der Vorlage des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) gängige Praxis. Im Übrigen beinhaltet der BVWP keine Nahverkehrsprojekte. Daher beinhaltet der Entwurf des BVWP nicht die S4 oder die S4-Ost, sondern das Projekt „Ausbaustrecke Hamburg – Ahrensburg“. Dieses Projekt soll als Basis für den Bau der S4-Ost dienen, in dem die durch den BVWP für den Fernverkehrsanteil ermittelten Kosten in Mittel für den Bau einer systemeigenen S-Bahn umgewandelt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Projekte wurden im Entwurf für einen Bundesverkehrswegeplan als potenzieller Bedarf aufgenommen? 43. Im Übrigen siehe: http://f-cdn-o-002.l.farm.core.cdn.streamfarm.net/18004initag/ondemand/3706initag/ bmvi/bvwp2030/bvwp-2030-referentenentwurf.pdf. 2. Welche Kosten verursachen diese Projekte? Da die Bewertung durch die Gutachter nicht abgeschlossen ist, zu deren Arbeit auch die Ermittlung der Kosten gehört, liegen diese Zahlen noch nicht vor. 3. Wie viel Geld steht für diese Projekte zur Verfügung? Für Projekte, die nicht bereits in einer anderen Kategorie als Platzhalter eingestellt sind, sind im vordringlichen Bedarf 4 Milliarden Euro eingeplant. 4. Seit wann rechnen der Senat oder die zuständige Behörde damit, dass die S4-Ost nicht einmal in den weiteren Bedarf aufgenommen wird? Drucksache 21/4483 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat rechnet nicht mit der in der Frage unterstellten Annahme. Die noch nicht vorgenommene Bewertung erfolgte aus rein zeitlichen Gründen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Trifft es zu, dass Staatsrat Rieckhof bereits im September 2015 in einem Gespräch mit Staatssekretär Ferlemann erfuhr, dass eine Aufnahme in den weiteren Bedarf nicht in Betracht kommt? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Informationen erhielt Staatsrat Rieckhof bei diesem Gespräch betreffend die S4-Ost? 7. Warum informierte Staatsrat Rieckhof den Verkehrsausschuss der Bürgerschaft auf der Sitzung am 27. November 2015, bei der ausführlich über die S4 gesprochen wurde, nicht über die Erkenntnisse aus dem Gespräch mit Staatssekretär Ferlemann? Es ging im Gespräch insbesondere um die Optimierung des Bauprogramms und die verkehrliche Wirkung sowie die Aspekte des Fern- und Güterverkehrs einschließlich der Entlastung des Hamburger Hauptbahnhofs, die für die Bewertung relevant sind. Ziel des Gesprächs war es zu klären, wie eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf erreicht werden kann. Über den weiteren Bedarf wurde nicht gesprochen. In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss des Landtages von Schleswig-Holstein am 27. November 2015 wurde über den Fortschritt beim Projekt S4 berichtet. Die Ergebnisse des Gesprächs wurden im Rahmen der Ausführungen zum weiteren Vorgehen mitgeteilt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, ob die S4-Ost noch in den weiteren Bedarf oder den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird? Dazu gibt es vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur derzeit keine Aussage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Welche Leistungen muss Hamburg noch erbringen, um eine bessere Einstufung dieses Projektes zu erreichen? Keine. Die Bewertung erfolgt durch die Gutachter.