BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4485 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Warum muss Hamburg Bundesmittel in Millionenhöhe für die Förderung exzellenter Forschung wieder zurückzahlen? (2) Aus der Antwort auf Drs. 21/4313 ergeben sich weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau hat Hamburg jeweils gegenüber dem Bund gemäß AV-FuG über die Mittelverwendung und den Baufortschritt für die für den CliSAP- Forschungsbau eingeworbenen Bundesmittel berichtet? Für den Forschungsbau CliSAP wurden Baufortschrittsberichte zum 01.06.2010 (für 2009), zum 01.06.2011 (für 2010), zum 01.06.2013 (für 2012) und zum 01.06.2014 (für 2013) an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übersandt. 2. Wann genau hat Hamburg bei der GWK beziehungsweise beim Wissenschaftsrat eine Änderung der Verwendung der für den CliSAP-Forschungsbau eingeworbenen Bundesmittel beantragt? Die zuständige Behörde hat im Mai 2011 eine Verschiebung des Förderzeitraumes von 2009 bis 2011 auf 2012 bis 2014 beantragt. Der Wissenschaftsrat (WR) hat der Verschiebung zugestimmt. 3. War die in Drs. 20/11997 angeführte Verwendung der Bundesmittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Drucksache an die Bürgerschaft mit dem Wissenschaftsrat beziehungsweise der GWK abgestimmt? Im Rahmen des Baufortschrittsberichtes 2012 (übersandt an den WR im Juni 2013) wurde mitgeteilt, dass die Klimaforschung aus funktionalen Gründen gemeinsam mit den Geowissenschaften in einem modernen Neubaukomplex untergebracht werden soll. 4. Warum wurde die Bürgerschaft im Zuge der Beratungen der Drs. 20/11997 nicht darüber informiert, dass die eingeplanten Bundesmittel aufgrund der Änderungen des Verwendungszwecks zurückgefordert werden können? Eine konkrete Rückzahlungsforderung lag nicht vor. 5. Gemäß Drs. 21/4313 ist dem Senat seit dem Beschluss der GWK am 19.06.2015 bekannt, dass die Bundesmittel zurückgezahlt werden müssen . 5.1. Hat sich der Wissenschaftsrat auf seiner Sitzung im April 2015 bereits mit diesem Thema befasst? Nein. Vor dem Beschluss der GWK wurde die neue bauliche Konzeption und der Entwicklungsstand des CliSAP in der Sitzung des Ausschusses für Forschungsbauten Drucksache 21/4485 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 des WR (18./19.11.2014; 3./4.03.2015) und bei der Sitzung des Ausschusses der GWK (am 12.05.2015) erörtert. 5.2. Wer hat die Freie und Hansestadt Hamburg auf der Sitzung des Wissenschaftsrats im April 2015 vertreten? Die zuständigen Behörden. 5.3. Wann haben die zuständigen Stellen erstmals von der Einschätzung des Wissenschaftsrats erfahren, dass die von Hamburg vorgesehene Verwendung der für den CLISAP-Forschungsbau eingeworbenen Bundesmittel nicht den Förderrichtlinien entspricht? Der WR hat sich mit der Thematik in seinen Beratungen am 18./19.11.2014 und am 3./4.03.2015 befasst. Die GWK hat mit Beschluss am 19.06.2015 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame Förderung gemäß § 3 AV-FuG nicht mehr vorliegen . 6. Wann und in welcher Form wurde die Senatskanzlei im Rahmen des Bau-Monitorings vom Wegfall der Bundesmittel für den Neubau am Geomatikum und die Änderungen in der Finanzierung des Projektes informiert? Im Rahmen des Baumonitoring erfolgte keine Befassung der Senatskanzlei. 7. Gemäß Drs. 21/4313 wurde der Wegfall der Bundesmittel durch die GMH im Rahmen der Kreditaufnahme kompensiert. 7.1. Welche einzelnen Finanzierungen wurden wann und durch wen zu jeweils welchen Zinskonditionen für den Neubau am Geomatikum aufgenommen? 7.2. Wann und in welcher Höhe wurden Bürgschaften der Stadt zur Besicherung der Kreditaufnahme für den Neubau am Geomatikum abgegeben? Folgende Finanzierungen wurden für den Neubau am Geomatikum aufgenommen: Kreditgeber Vertragsschluss Zinssatz Bürgschaftsübernahme Bayern LB 89.896.495 EUR 12.01.2015 2,071 % 14.07.2015 Europäische Investitionsbank 95.000.000 EUR 22.12.2014 1,246 % 14.07.2015 7.3. Wie hoch ist insgesamt die in Drs. 21/4313 angeführte Zinsersparnis bei der Finanzierung des Neubaus am Geomatikum? 7.4. In der Drs. 21/4313 wurde von Zwischenfinanzierungskosten von 15,16 Millionen Euro ausgegangen. Wie hoch sind die derzeit erwarteten Zwischenfinanzierungskosten für das Projekt? Die Zwischenfinanzierungskosten wurden gemäß Drs. 20/11997 mit 3,32 Prozent (15,16 Millionen Euro) für eine über sechs Jahre andauernde Planungs-, Bau- und Einrichtungszeit kalkuliert. Die Zinsentwicklung führte dazu, dass sich eine Ersparnis von rund 7,63 Millionen Euro und Zwischenfinanzierungskosten von rund 7,53 Millionen Euro ergeben. 8. In der Drs. 21/3100 gibt der Senat für den Neubau am Geomatikum eine monatliche Miete (ohne Instandhaltung, Verwaltung und Betriebskosten) von 14,29 Euro pro Quadratmeter an. 8.1. Warum weicht dieser Wert deutlich von den in Drs. 20/11997 angegebenen 19,62 Euro pro Quadratmeter ab? 8.2. Inwiefern ist dies nach Ansicht des Senats eine unveränderte Miethöhe gegenüber der Drs. 20/11997? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4485 3 Bei der in Drs. 20/11997 genannten Miethöhe handelt es sich um eine Obergrenze für den Mieter. Die niedrigeren Kapitalmarktzinsen führen zu einer voraussichtlich geringeren Miete. Die endgültig zu zahlende Miete kann erst nach Fertigstellung des Neubaus anhand der tatsächlichen Kosten festgestellt werden. 8.3. Beinhalten die Angaben zum Neubau am Geomatikum in Drs. 21/3100 die geänderte Finanzierung des Projektes aufgrund des Wegfalls der Bundesmittel? Wenn nein, warum nicht? Ja.