BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4486 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Missglückte Anleiheemission des Finanzsenators oder warum mussten die Versorgungs-Sondervermögen der Stadt ein Rekordvolumen städtischer Landesschatzanweisungen übernehmen? (2) Aus der Antwort des Senats in Drs. 21/4210 geht hervor, dass die Finanzbehörde selbst Entscheidungen über die Anlagen der drei städtischen Altersvorsorge -Sondervermögen trifft. Gleichzeitig verweist der Senat an anderer Stelle stets darauf, dass das Anlagemanagement an die Deutsche Bundesbank übertragen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bereits mit der Drs. 21/4210 hat der Senat richtiggestellt, dass es keine „missglückte Anleiheemission“ der Finanzbehörde gegeben hat. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum genau hat die Finanzbehörde im August 2015 entschieden, dass die Versorgungsrücklage und der zusätzliche Versorgungsfonds große Teile einer Landesschatzanweisung der Freien und Hansestadt Hamburg erwerben, obwohl das Anlagemanagement der Fonds bei der Bundesbank liegt? 2. Auf wessen Vorschlag erfolgte der Erwerb dieser Landesschatzanweisung und wie sah im Einzelnen die in Drs. 21/4210 erwähnte Abstimmung mit der Bundesbank in diesem Zusammenhang aus? Aufgrund des Anlagebedarfs der Sondervermögen und der Kenntnis über die bevorstehende Emission der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Finanzbehörde im Rahmen des fortlaufenden Austausches zur Kapitalmarktlage mit der Deutschen Bundesbank eine anteilige Zeichnung der Emission erörtert, die von beiden Seiten als sinnvoll erachtet wurde. Die Deutsche Bundesbank hat im Anschluss an das ihr obliegenden Risikocontrolling und die Marktgerechtigkeitsprüfung den Zeichnungsauftrag bei der emissionsbegleitenden Geschäftsbank erteilt. 3. Welche weiteren einzelnen Anlageentscheidungen für die Versorgungsrücklage , den zusätzlichen Versorgungsfonds und die Zusatzversorgung hat die Finanzbehörde seit Anfang 2015 jeweils wann getroffen? 4. Welche Stellen innerhalb der Finanzbehörde sind jeweils innerhalb der Entscheidungsfindung beteiligt? Grundsätzlich werden alle wesentlichen Anlageentscheidungen zwischen der Abteilung Vermögensmanagement der Finanzbehörde und der Deutschen Bundesbank im Rahmen eines fortlaufenden fachlichen Austausches abgestimmt. Drucksache 21/4486 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Aufgaben im Einzelnen sind für das Anlagemanagement der Versorgungsrücklage, des zusätzlichen Versorgungsfonds und der Zusatzversorgung an die Bundesbank übertragen? Bank- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen, insbesondere das Führen von Wertpapierdepots und Girokonten, der Kauf und Verkauf von Wertpapieren zu marktgerechten Bedingungen auf Grundlage eigener Entscheidungen im Rahmen der Anlagerichtlinien und Vorgaben der Finanzbehörde, die Mitwirkung im Anlageausschuss und Berichte im Rahmen des Risikocontrollings.