BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4490 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Hochschulpaktmittel (II): Wem kommen die Mittel vom Bund zugute? Aus der Drs. 21/3480 geht hervor, dass der Senat die vom Bund seit 2007 zur Verfügung gestellten Hochschulpaktmittel ausschließlich an die staatlichen Hochschulen verteilt. Diese werden auf Grundlage der absoluten Zahl an Erstsemestern in Hamburg berechnet, wobei Erstsemester aus privaten Hochschulen auch berücksichtigt werden. Private Hochschulen mit Hauptsitz in Hamburg müssen somit gegen am Hochschulpakt beteiligte staatliche Hochschulen konkurrieren. Dadurch entsteht eine Benachteiligung der in Hamburg ansässigen privaten Hochschulen. Würde man beispielsweise der MSH Medical School im Jahr 2015 den, gemäß ihrer Erstsemester zustehenden , Anteil an den Hochschulpaktmitteln auszahlen, hätte diese bis zu 2 Millionen Euro mehr für Lehre und Ausstattung zur Verfügung, könnte also einen entsprechend größeren Beitrag für den Hochschulstandort Hamburg leisten. Die Wettbewerbssituation der privaten Hamburger Hochschulen wird durch einen weiteren Faktor verschärft: Einige private Hochschulen mit Campus in Hamburg erhalten anteilig HSP-Mittel in ihren jeweiligen Stammbundesländern . So entsteht durch die Hochschulpolitik des rot-grünen Senats eine doppelte Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der privaten Hamburger Hochschulen. Dabei bereichern Hamburgs private Hochschulen unsere Bildungslandschaft , trotzdem werden sie angesichts hoher Konkurrenz aus anderen Bundesländern nicht an den Hamburger Hochschulpaktmitteln beteiligt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem laufenden Hochschulpakt investieren Bund und Länder zusätzliche Mittel in den Ausbau von Studienmöglichkeiten. Die entsprechenden Zuweisungen des Bundes differenzieren nicht nach Mitteln infolge von zusätzlichen Studienplätzen an staatlichen Hochschulen und infolge von zusätzlichen Studienplätzen an privaten Hochschulen . Eine Wettbewerbsverzerrung allein aufgrund von staatlichen Zuweisungen für staatliche Hochschulen besteht aus Sicht der zuständigen Behörde nicht. Im Übrigen hat auch der Wissenschaftsrat in seiner Empfehlung „Private und kirchliche Hochschulen aus Sicht der institutionellen Akkreditierung“ (Mai 2012) bekräftigt, dass private Einrichtungen ihrem eigenen Anspruch entsprechend überwiegend privat finanziert werden müssen. Private Hochschulen müssen daher ihre Geschäftsmodelle grundsätzlich auf privater Finanzierungsbasis nachhaltig absichern. Ungeachtet dessen wird die zuständige Behörde berechtigte Interessen der privaten Hochschulen im Falle einer Verstetigung des Hochschulpakts auf Bundes- und Länderebene erörtern. 1. Wie bewertet der Senat die oben geschilderte, von ihm geduldete Wettbewerbsverzerrung zulasten der privaten Hamburger Hochschulen? Drucksache 21/4490 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Was wird der Senat im Laufe dieser Legislaturperiode unternehmen, um die Wettbewerbsverzerrung zulasten privater Hamburger Hochschulen zu mindern beziehungsweise abzuschaffen? Siehe Vorbemerkung. 3. In Drs. 21/3480 werden unter Fragen 4. a. und 4. b. jeweils die Zahlen der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester als Differenz zum Basisjahr 2005 und nicht als absolute Zahl angegeben mit dem Verweis, dass die Differenz ausschlaggebend für die Berechnung der HSP-Mittel sei. Wie hoch sind die absoluten Studentenanfängerzahlen in den Jahren 2011 bis 2015 an den staatlichen und privaten Hamburger Universitäten und Hochschulen? Bitte differenziert nach Jahr und Hochschule sowie unter Hinzuziehung der hier in Frage 2. genannten Hochschulen darstellen. Studienanfänger/-innen im 1. Hochschulsemester im jeweiligen Studienjahr 2011 2012 2013 2014 2015* Hamburger Hochschulen insg. 17.544 16.709 16.459 16.455 16.648 Staatliche Hochschulen insgesamt 12.926 12.137 11.660 11.726 12.218 Öffentliche staatliche Hochschulen insg. 12.281 11.532 11.018 11.059 11.434 Universität Hamburg 6.645 6.331 6.017 6.015 6.174 Technische Universität Hamburg-Harburg 1.568 1.490 1.570 1.587 1.669 HafenCity Universität 515 447 485 444 383 Hochschule für Angewandte Wissenschaften 3.289 2.933 2.672 2.750 2.920 Hochschule für bildende Künste Hamburg 114 168 124 112 125 Hochschule für Musik und Theater Hamburg 150 163 150 151 163 Interne staatliche Hochschulen insg. 645 605 642 667 784 Helmut-Schmidt-Universität Hamburg 494 432 451 462 507 Akademie der Polizei Hamburg (FH-Bereich) 70 63 87 94 134 Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg (NoA) 81 110 104 111 143 Kirchliche und private Präsenzhochschulen insg. 1.862 2.032 2.302 2.208 2.313 Bucerius-Law-School Hamburg 147 112 152 128 101 Kühne Logistics University (KLU) 20 40 56 52 108 Hamburg School of Business Administration 247 276 264 264 236 Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie 131 95 101 158 112 AMD Akademie für Mode u. Design Hamburg 253 239 325 97 76 davon am Standort Hamburg 72 63 75 am Standort Berlin 43 60 41 am Standort Düsseldorf 67 69 111 am Standort München 71 47 98 EBC Euro Business College 365 414 444 391 323 ISS International Business School of Service Management 12 23 0 Hochschule Fresenius 459 459 481 429 440 MSH Medical School Hamburg 188 322 412 468 638 NBS Northern Business School Hamburg 125 176 Brand Academy 40 52 39 45 64 Berliner Technische Kunsthochschule (in HH) 28 51 39 Private Fernhochschulen insg. 2.756 2.540 2.497 2.521 2.117 Hamburger Fernhochschule 1.941 1.772 1.739 1.558 1.259 Europäische Fernhochschule Hamburg 815 768 758 963 858 Die Zahl der Studienanfänger/-innen für das Studienjahr 2015 setzt sich aus den endgültigen Zahlen für das Sommersemester 2015 und den Vorberichtszahlen für das Wintersemester 2015/2016 zusammen. Die in der Tabelle aufgeführten Hochschulen umfassen alle Hochschulen, die in der amtlichen Statistik Hamburg zugeordnet werden. Sonstige Hochschulen, die Standor- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4490 3 te in Hamburg unterhalten, aber in anderen Ländern staatlich anerkannt sind, fallen weder in die Zuständigkeit Hamburgs noch werden die Studierenden- beziehungsweise Studienanfänger-/-innenzahlen Hamburg zugerechnet. 4. Warum werden als Antwort auf Frage 4. b. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/3480 nicht alle in Hamburg tätigen privaten Hochschulen aufgelistet? Es fehlen beispielsweise die Business Information Technology School, die Diploma Hochschule, FOM Hochschule für Ökonomie und Management, die Frankfurt School of Finance, die International School of Management, die Macromedia Hochschule sowie die Nordakademie . Die genannten privaten Hochschulen sind nicht durch das Land Hamburg anerkannt, sondern durch andere Bundesländer (DIPLOMA durch Hessen, BITS, FOM und ISM durch Nordrhein-Westfalen, Macromedia durch Bayern, Nordakademie durch Schleswig -Holstein). Die Studienanfänger/-innen an diesen Hochschulen werden in der amtlichen Statistik nicht den Studienanfänger/-innen Hamburgs zugerechnet und spielen daher auch keine Rolle bei der Berechnung der Leistungen Hamburgs im Rahmen des Hochschulpakts.