BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4491 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralf Niedmers und Dennis Thering (CDU) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Geplanter Umbau der Walddörferstraße in eine Fahrradstraße (II) Aufgrund des öffentlichen Drucks durch die Opposition und des großen Engagements der Initiative der Anwohner und Gewerbetreibenden in der Walddörferstraße fand am 25. April 2016 eine öffentliche Anhörung des bezirklichen Wirtschafts- und Verkehrsausschusses zum Thema „Wandsbeker Radverkehrskonzept“ statt. Weit über 300 Bürgerinnen und Bürger fanden sich im Bürgersaal Wandsbek ein, um vor allem über die geplante Umwandlung der Walddörferstraße in eine Fahrradstraße zu diskutieren. Die auf dem Podium vertretenden Referenten der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Handelskammer (HK) und der HOCHBAHN äußerten sich dabei überaus kritisch über das vorliegende Konzept des Ingenieurbüros ARGUS. Demnach ist die Umwidmung der Walddörferstraße in eine Fahrradstraße abzulehnen, da diese eine sogenannte Sammelstraße ist und die Verkehre aus den überlasteten Parallelstraßen aufnimmt. Die große Mehrheit der anwesenden Bürger lehnte die Pläne des Bezirksamtes Wandsbek und des Hamburger Senats daher zu Recht ab. Auch die Interessengemeinschaft (IG) Walddörfer Straße (http://www.walddoerferstrasse.de/) hat sich klar gegen die Fahrradstraße geäußert und für den schon lange von der CDU-Fraktion geforderten radverkehrlichen Ausbau des Wandsewanderweges ausgesprochen . Für die rund 250 ansässigen Gewerbetreibenden wäre eine Fahrradstraße fatal. Die Unternehmen und damit auch die Angestellten sind zwingend auf den Erhalt der Walddörfer Straße für alle Verkehrssteilnehmer angewiesen. Das Gutachten für das umstrittene Radverkehrskonzept Wandsbek hat bis heute bereits fast 50.000 Euro gekostet, wie aus einer CDU-Anfrage an den Senat (Drs. 21/4099) hervorgeht. Anstatt zur Kenntnis zu nehmen, dass die Walddörferstraße sich eben nicht als Fahrradstraße eignet, plant die rotgrüne Bezirksmehrheit mit einem aktuellen Antrag (Drs. 20/2784), weitere Prüfungen in Auftrag zu geben. Anstatt den Schaden für den Steuerzahler, für die Anlieger und die Gewerbetreibenden nicht noch größer werden zu lassen, versucht die rot-grüne Mehrheit, mit der Brechstange und gegen den großen Widerstand der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihre Pläne durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wird die vertiefte Prüfung der generellen Umsetzbarkeit und einer möglichen Ausgestaltung einer schnellen Radverkehrsverbindung zwischen dem Bereich um den U-Bahnhof Farmsen und dem Anschluss an die Drucksache 21/4491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vorhandene Radverkehrs-Infrastruktur am S-Bahnhof Friedrichsberg öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? 2. Werden der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder das zuständige Bezirksamt das Verkehrsplanungsbüro ARGUS mit der vertieften Prüfung der generellen Umsetzbarkeit und einer möglichen Ausgestaltung einer schnellen Radverkehrsverbindung zwischen dem Bereich um den U-Bahnhof Farmsen und dem Anschluss an die vorhandene Radverkehrs-Infrastruktur am S-Bahnhof Friedrichsberg beauftragen ? Wenn ja, mit welchen Kosten wird für dieses Gutachten beziehungsweise diesen Prüfauftrag gerechnet und aus welchen Produktgruppen welcher Einzelpläne werden die Kosten finanziert? Ja. Das zuständige Bezirksamt beabsichtigt ein Vergabeverfahren durchzuführen. Die Kosten werden im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren derzeit abgeschätzt. Die Finanzierung des Auftrags soll aus den Mitteln der Rahmenzuweisung an das zuständige Bezirksamt (bezirkliche Radverkehrsrouten) beziehungsweise aus Bundesmitteln im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Velorouten) erfolgen. 3. Wie ist es aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden zu vertreten, dass nach Plänen der rot-grünen Bezirksfraktionen erneut das Verkehrsplanungsbüro ARGUS mit einem Folgeprüfauftrag beauftragt wird, obwohl das besagte Verkehrsplanungsbüro bei seiner Vorprüfung nicht einmal ermittelt hat, dass es sich bei der Walddörferstraße um eine Sammelstraße handelt? 4. Wie ist es aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden zu vertreten, dass nach Plänen der rot-grünen Bezirksfraktionen erneut das Verkehrsplanungsbüro ARGUS mit einem Folgeprüfauftrag beauftragt wird, obwohl das besagte Verkehrsplanungsbüro bei seiner Vorprüfung ebenfalls nicht einmal ermittelt hat, dass die Königsländer Schule seit Jahren nicht mehr als Schulstandort genutzt wird? Über eine Beauftragung wird erst im Rahmen des Vergabeverfahrens entschieden werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Was hat die Beauftragung des Verkehrsplanungsbüros bis zum Stichtag der öffentlichen Anhörung im bezirklichen Wirtschafts- und Verkehrsausschuss am 25.4.2016 an Kosten verursacht? Das Ingenieurbüro hat für die Erstellung des bezirklichen Wandsbeker Radwegekonzeptes circa 50.000 Euro erhalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/2803. 6. In Drs. 21/2803 hatte der Senat bei der Frage nach dem radverkehrlichen Ausbau des Wandsewanderweges unter anderem geantwortet: „Eine Verbreiterung der Wege und Versiegelung der Flächen kommt in den meisten Fällen aus ökologischen und Platzgründen nicht infrage.“ a) Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörde den radverkehrlichen Ausbau des Wandsewanderweges bereits konkret geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wie kommt der Senat in Drs. 21/2803 zu der angeführten Feststellung? Eine weitergehende Prüfung zum Ausbau des Wandsewanderweges soll im Zuge einer weiteren Beauftragung erfolgen. Im Zuge der Aufstellung des Radwegekonzeptes für den Bezirk Wandsbek wurde der Ausbau der Wandsewanderweges als Alternative betrachtet. Aufgrund verschiedener Kriterien, unter anderem zu erwartender Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4491 3 Beeinträchtigungen des Grünbestandes durch den Wegeausbau, wurde diese Variante nicht weiter verfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/2803. b) Welche Form von Radverkehrsanlage hat der Senat zugrunde gelegt, bei der, wie oben zu lesen, eine Verbreiterung der Wege und Versiegelung der Flächen aus ökologischen und Platzgründen nicht infrage kommt? Von welchem Umfang an Wegeverbreiterung und Flächenversiegelung sind der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden hierbei konkret ausgegangen? c) Welche ökologischen Gründe sprechen aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden gegen eine Verbreiterung der Wege und Versiegelung der Flächen im Rahmen des radverkehrlichen Ausbaus des Wandsewanderweges? Bitte die Normen , auf denen die angeführten ökologischen Gründe basieren, sowie etwaige Gerichtsurteile, die diese Normen im Zusammenhang mit der Verbreiterung von Wegen und der Versiegelung von Flächen in Grünstreifen zum radverkehrlichen Ausbau zum Gegenstand hatten , konkret benennen. In einer ersten Betrachtung eines angenommenen Ausbaus des Wandsewanderweges ist gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2013 (ERA 2013) von einer Radwegbreite von 3,00 bis 4,00 Meter (Radverkehr im Gegenverkehr) und einer Gehwegbreite von ≥ 3,00 Meter ausgegangen worden. Vermeidbare Flächenversiegelungen und die Beeinträchtigung von Grünbeständen sollen möglichst vermieden beziehungsweise auf den unabweisbaren Umfang begrenzt werden. d) Welche Platzgründe sprechen aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden gegen eine Verbreiterung der Wege und Versiegelung der Flächen im Rahmen des radverkehrlichen Ausbaus des Wandsewanderweges? Bitte die Normen, auf denen die angeführten Platzgründe basieren, sowie etwaige Gerichtsurteile, die diese Normen im Zusammenhang mit der Verbreiterung von Wegen und der Versiegelung von Flächen in Grünstreifen zum radverkehrlichen Ausbau zum Gegenstand hatten, konkret benennen. Es stehen entlang des vorhandenen Wandsewanderweges nicht durchgängig ausreichende städtische Flächen für einen regelkonformen Ausbau für den Radverkehr zur Verfügung. Dieser wäre erst unter anderem nach Ankauf von Privatgrundstücken möglich und insofern mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zeitnah realisierbar. e) Gibt es irgendwo in Hamburg Grünstreifen/Grünanlagen wie den Wandsewanderweg, in denen Radverkehrsanlagen eingerichtet sind? Wenn ja, um welche Grünstreifen handelt es sich, welche Art von Radverkehrsanlage existiert dort jeweils und warum stellten dort ökologische und/oder Platzgründe bei der Verbreiterung der Wege und der Versiegelung der Flächen offensichtlich kein Hindernis dar? In Grün- und Erholungsanlagen ist, wie auch entlang des Wandsewanderweges, nach Maßgabe der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen das Radfahren auf den Wegen grundsätzlich erlaubt. Es handelt sich dabei in der Regel nicht um befestigte Radverkehrsanlagen im Sinne der ERA 2013. Das schließt nicht aus, dass sich in einigen Grün- und Erholungsanlagen solche Radverkehrsanlagen befinden, wie zum Beispiel im Friedrichsberger Park (Veloroute 6) oder im Grünzug entlang der Horner Geest zwischen Berliner Tor und U-Bahnhof Burgstraße sowie Thörls Park – Hammer Kirche (Veloroute 8). Die Einrichtung dieser Radverkehrsanlagen war nach maßnahmenbezogener Abwägung zwischen den verkehrlichen Belangen und den Zielsetzungen des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen vertretbar.