BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4493 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Nimmt die visions- und rücksichtslose Stadtplanung des rot-grünen Senats Rücksicht auf die historisch gewachsenen Besonderheiten von Blankenese und Groß Flottbek? Erst vor wenigen Jahren hatte die Bezirkspolitik in Altona die historischen Villenviertel in Blankenese und Groß Flottbek unter Erhaltensschutz gestellt, um die villenartige Bebauung in offener Bauweise mit Gärten und altem Baumbestand zu bewahren. Die Stadtteile Blankenese und Groß Flottbek bieten viel: Neben den malerischen Villenvierteln gibt es moderne Wohngebiete für sozial Schwächere, einen attraktiven Einzelhandel, einige Hotels für gehobene Ansprüche, jeweils ein großes Krankenhaus, Waldgebiete und Parks für die Naherholung und ein für ganz Hamburg einzigartiges großes Sportangebot . Insgesamt sind die Stadtteile Blankenese und Groß Flottbek also aufgrund ihrer bestehenden Multifunktionalität und der Bewahrung ihrer Besonderheiten wie zum Beispiel den Villenvierteln äußerst attraktiv und lebendig. Dennoch will der Senat in diese Vielfalt Eingriff nehmen, in dem er den von der Bezirkspolitik erhobenen Erhaltensschutz für die Villenviertel aufheben und diese besonders geschützten Wohngebiete in reine Wohngebiete umwandeln will, in denen dann auch andere Nutzungen möglich sind. Er beruft sich hierbei auf die Charta von Leipzig, in der Multifunktionalität als erklärtes Leitbild der Stadtentwicklung in Deutschland festgehalten ist. Die Folge wäre in diesem konkreten Fall mittelfristig der Verlust der Villenviertel und eine beliebige Bebauungsweise, die nicht mehr dem Blankeneser sowie Groß Flottbeker Charakter entspricht. Das ist nicht im Sinne der Charta von Leipzig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Gründe bewegen den Senat, dem Bezirk die Planungshoheit abzunehmen und den besonderen Schutz für die Villenviertel aufzuheben ? 2. Hat der Senat bezüglich seiner Überlegungen nach Änderung von Baustufenplänen im gesamten Stadtgebiet die betroffenen Bezirke, insbesondere die Bezirkspolitik, einbezogen? Wenn ja, in welcher Weise, und welche eventuellen Einwände gibt es seitens der Bezirke? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/4364. 3. Ist der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt, dass die Villenviertel in Blankenese und Groß Flottbek Teil eines insgesamt multifunktionellen , lebendigen Stadtteils sind? Drucksache 21/4493 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, aus welchen Gründen wird in der Antwort auf eine Anfrage aus der Bezirkspolitik angeführt, mit der Aufhebung des besonderen Schutzes werde „eine moderate Mischung“ gemäß der Charta von Leipzig angestrebt? Ja, daher hat das Bezirksamt Altona die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Großflottbek vom 25. März 1997 und die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen an der Elbchaussee in Othmarschen und Ottensen vom 03. Mai 2005 erlassen, die weiterhin unverändert Bestand haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/4364. 4. Sind in den Stadtteilen Blankenese und Groß Flottbek seitens des Senats spezielle Bauvorhaben geplant? Wenn ja, welche? Nein. 5. Sind die betroffenen Bürger in Blankenese und Groß Flottbek über die Aufhebung des Baustufenplans vom November 2015 und seine Konsequenzen informiert worden? Wenn ja, wann und in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/4364. 6. Sind in anderen Stadtteilen, in denen der besondere Schutz von Wohngebieten aufgehoben wurde oder aufgehoben werden soll, Bauvorhaben des Senats geplant? Wenn ja, in welchen Stadtteilen und um was für Bauvorhaben handelt es sich jeweils? Siehe Drs. 21/4456. 7. Wurde für die Villenviertel in Blankenese und Groß Flottbek ein städtebauliches und juristisches Gutachten angefordert und erstellt, um die städtebaulichen Besonderheiten des Gebiets darzustellen? Wenn nein, warum nicht? Wie können diese im Rahmen des veränderten Baustufenplans geschützt werden? Die Grundzüge der Planung ändern sich nicht. Es werden lediglich Ausnahmetatbestände geschaffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 8. Als Begründung für die geplante Änderung der Baustufenpläne für das gesamte Stadtgebiet wird in der Antwort auf eine Anfrage aus der Bezirkspolitik angegeben, diese erfolge aus Gründen der Effizienz und der Vereinheitlichung der Rechtslage in ganz Hamburg. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese generelle Vereinheitlichung für geeignet, um den städtebaulichen Besonderheiten und den wenigen historisch gewachsenen Stadtvierteln gerecht zu werden? Gibt es weitere Gründe für dieses Vorgehen? Wenn ja, welche? Siehe Drs. 21/4456. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und 7.