BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4496 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Fläche SAGA-Villa am Falkenstein für Flüchtlinge? Wie das „Hamburger Abendblatt“ am 14. Mai 2016 berichtet hat, hat die Freie und Hansestadt Hamburg 2015 das 12.000 Quadratmeter große Grundstück „Am Falkenstein 1“, auf dem sich vormals das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik befand, im Rahmen des sogenannten SAGA-Pakets, das der Realisierung neuen Wohnraums dienen sollte, veräußert. Die Finanzbehörde hatte 2012 als Mindestgebot für die Fläche, auf der eine verfallene , aber denkmalgeschützte Villa steht, 2,5 Millionen Euro aufgerufen. Bisher hat die SAGA kein konkretes Planungskonzept für die Fläche. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau wurde der Vertrag über die Veräußerung des oben genannten Grundstücks geschlossen? Am 21. Januar 2015. 2. Handelte es sich um einen Vertrag, der nur die genannte Fläche zum Gegenstand hatte oder wurden auch die anderen Objekte des SAGA- Paketes in diesem Kaufvertrag veräußert? Es wurden auch andere Objekte mit veräußert (siehe Drs. 20/13587 und Antwort zu 6. 3. Welcher Kaufpreis wurde für das Grundstück vereinbart oder als kalkulatorische Grundlage zugrunde gelegt? 4. Lag der Kaufpreis unter dem oben genannten Mindestgebot? Der Senat sieht zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken Stellung zu beziehen Im Übrigen siehe Antworten zu 1., 2. sowie 6. 5. Welche Auflagen wurden der SAGA für die Verwertung des Grundstücks gemacht? Wurden je nach Verwertungsart Mehrerlösklauseln vereinbart ? Wenn ja, welche? Keine. 6. Ist der Kaufvertrag im Transparenzregister der Freien und Hansestadt Hamburg einsehbar? Ja. 7. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg sich eine Rücktritts- oder Wiederkaufsklausel vorbehalten? Wenn ja, für welche Fälle? Drucksache 21/4496 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. 8. Wurde die Fläche vonseiten der Freien und Hansestadt Hamburg als mögliche Fläche für eine Flüchtlingsunterkunft geprüft? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen kommt die Fläche angesichts der Lage des Grundstücks, der Größe der Bestandsgebäude, des baulichen Zustandes, der Beschränkungen durch den Denkmalschutz und der Tatsache, dass die Freiflächen des Grundstücks fast vollständig mit mutmaßlich hochwertigen Bäumen bestanden sind, für Unterbringungszwecke nicht in Betracht. 9. Wie ist die planrechtliche Situation des Grundstücks? Könnte nach den Vorschriften des Baugesetzbuches auf dem Grundstück eine ZEA oder örU untergebracht werden? Die Ausweisung lautet „Außengebiet mit Landschaftsschutz“. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.