BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4497 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Was unternimmt der Senat gegen die besorgniserregende finanzielle Schieflage beim Institut für Umwelt und Hygiene? Das als Landesbetrieb organisierte Institut für Umwelt und Hygiene (HU) übernimmt als Landeslabor mit fast 300 Beschäftigten zahlreiche wichtige Aufgaben für die Stadt. Die finanzielle Situation des HU gibt allerdings Anlass zu Fragen. Durchgehend wurden in den letzten Jahren Verluste ausgewiesen . Rückläufige Einnahmen von der Freien und Hansestadt Hamburg konnten nicht durch andere Erträge kompensiert werden. Mit dem Lagebericht zum Jahresabschluss 2014 wurde bereits angekündigt, dass das Eigenkapital – das Ende 2012 noch bei über 3 Millionen Euro lag – im Jahr 2015 voraussichtlich komplett aufgebraucht sein wird. Auch die Liquiditätssituation hat sich deutlich verschlechtert. Das HU nimmt zunehmend Liquiditätshilfen aus dem Haushalt in Anspruch und hat dabei sogar im Februar 2016 das dafür eingeräumte Kreditlimit überzogen (siehe Drs. 21/4081). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das HU unternimmt seit 2012 vielfältige Schritte zur Kostenreduzierung im Rahmen von Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung sowie zur Erhöhung der Transparenz seiner Kosten- und Ertragssituation. Die Jahresergebnisse der letzten Jahre waren daher besser als in den jeweiligen Wirtschaftsplänen angenommen. Über den erreichten Stand hinaus haben sich die Staatsrätin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und der Staatsrat der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) dahin gehend verständigt, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem HU, der BGV und der BUE bis Mitte 2017 weitere Lösungsalternativen zu entwickeln. Ziel ist es dabei, die Leistungen des HU für die BUE einerseits und deren Entgelte andererseits im Rahmen einer Aufgabenanalyse und -kritik so anzupassen, dass eine auf Dauer adäquate Finanzierung erreicht wird. Im Zusammenhang damit werden auch die Leistungen (und Erlöse) der BGV nochmals auf ihre Notwendigkeit und Kostendeckung überprüft. Im Ergebnis soll das negative Jahresergebnis über den schon erreichten Stand hinaus – in der Vergangenheit ist das auch damals vorhandene Defizit nicht zum Tragen gekommen – nochmals erheblich verringert werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe lassen sich aber strukturell erst im Laufe des Haushaltsjahrs 2018 und damit strukturell wirksam erst für den kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 umsetzen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch war das Jahresergebnis des HU im Jahr 2015? Bitte gegebenenfalls einen vorläufigen Wert angeben, falls das Ergebnis noch nicht endgültig feststeht. Das geprüfte und testierte Jahresergebnis des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) im Jahr 2015 beläuft sich auf −1.565.560,28 Euro. Drucksache 21/4497 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche wesentlichen Abweichungen haben sich im Jahr 2015 gegenüber dem ursprünglichen Wirtschaftsplan 2015 ergeben? Der Ansatz des Wirtschaftsplanes 2015 betrug −2.880.000 Euro, das Ergebnis (siehe Antwort zu 1.) ist deutlich besser. 3. Wie hoch war das Eigenkapital des HU am 31.12.2015? Bitte gegebenenfalls einen vorläufigen Wert angeben, falls der Wert noch nicht endgültig feststeht. Das Eigenkapital des HU betrug am 31.12.2015 −882.636,33 Euro. 4. Werden für die Jahre 2016 bis 2018 weiterhin negative Jahresergebnisse für das HU erwartet? Eine Prognose zu den Jahresergebnissen ab 2017 wird Teil des Wirtschaftsplans 2017/2018, der sich im Aufstellungsverfahren befindet und im zweiten Halbjahr 2016 der Bürgerschaft zugeleitet wird. 5. Wie hoch war der Aufwandsdeckungsgrad des HU in den Jahren 2014 und 2015? Welche weitere Entwicklung wird erwartet? Im Jahr 2014 betrug der Aufwandsdeckungsgrad 96,5 Prozent, im Jahr 2015 lag dieser bei 94,5 Prozent. Über die weitere Entwicklung kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Überlegungen der zuständigen Behörden den Haushaltsplan 2017/ 2018 betreffend noch nicht abgeschlossen sind. 6. Wann wird für das HU mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet? Die Überlegungen der zuständigen Behörden hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 7. Gibt es einen aktualisierten Gewinn- und Verlustplan sowie eine aktualisierte Kapitalflussrechnung für das HU für das Jahr 2016 gegenüber dem mit dem Haushaltsplan 2015/2016 veröffentlichten Wirtschaftsplan? Wenn ja, mit welchen einzelnen Werten? Nein, nachträglich werden die Planwerte nicht mehr verändert. Wenn nein, wann erfolgt eine Aktualisierung der Planungen? 8. Welche einzelnen Maßnahmen werden derzeit von den zuständigen Stellen erwogen, geprüft oder umgesetzt, um die Ergebnissituation sowie die Liquiditätslage des HU zu verbessern? Die Überlegungen der zuständigen Behörden hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 9. Ist das für die Nutzung von Liquiditätshilfen bei der Finanzbehörde eingeräumte Limit von 3,35 Millionen Euro für das HU ausreichend? Wie sollen weitere Limitüberschreitungen verhindert werden? Für den Doppelhaushalt 2015/2016 ist das Limit ausreichend. Für den Doppelhaushalt 2017/2018 sind die Überlegungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen . 10. Wird eine Erhöhung des Limits zur Nutzung von Liquiditätshilfen durch das HU geprüft oder erwogen? Wenn ja, in welchem Umfang und wer entscheidet darüber? 11. Wie wird im Einzelnen verhindert, dass das HU über einen längeren Zeitraum Liquiditätshilfen als strukturelles Finanzierungsinstrument in Anspruch nimmt? Die Überlegungen der zuständigen Behörden hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 12. Im Jahr 2015 hatte das HU insbesondere in den Monaten Juli und August Liquiditätshilfen in Anspruch genommen. Hat das HU in diesen Monaten aufgrund saisonaler Geschäftsverläufe traditionell einen größeren Liquiditätsbedarf? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4497 3 Nein. 13. Mit dem Finanzbericht 2013/2014 wurde die Bürgerschaft über einen umfangreichen Sanierungsbedarf im vom HU genutzten Gebäudebestand in einer Größenordnung von rund 15 Millionen Euro informiert. Auch im Halbjahresbericht zum Haushaltsverlauf 2015 (Drs. 21/1282) wird auf die noch ausstehende „Entscheidung über die Ausführung der geplanten Sanierung des HU“ verwiesen. 13.1. Wie hoch ist nach derzeitigen Schätzungen der Sanierungsbedarf beim HU und wie setzt er sich im Einzelnen zusammen? 13.2. Wie wurde der im Finanzbericht 2013/2014 angegebene Sanierungsbedarf von 15 Millionen Euro ermittelt? Ist dieser Betrag als Annahme für den Sanierungsbedarf weiterhin aktuell? Wenn nein, welche Änderungen haben sich ergeben? 13.3. Welche Planungen und Überlegungen gibt es derzeit im Einzelnen zur Durchführung und Finanzierung der Sanierung des HU? 13.4. Wann soll eine Entscheidung über die Sanierung des HU getroffen werden? Welche Alternativen gibt es? Die Kosten wurden auf Grundlage eigener Umbauerfahrungen ermittelt. Eine Kostenschätzung im Sinne der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ (Drs. 20/6208) liegt noch nicht vor. In einem Projekt werden aktuell die Grundlagen für die Entscheidung, ob eine Sanierung im Bestand, ein Neubau oder die Nutzung eines vorhandenen Gebäudes wirtschaftlicher ist, erarbeitet. Mit einer Entscheidung ist in 2017 zu rechnen. Bei der Durchführung und Finanzierung wird sich das HU an die Vorgaben der Drucksachen „Kostenstabiles Bauen“ und „Optimierung des Immobilienmanagements“ (Drs. 20/14486) halten. 13.5. Wurden bereits Planungsaufträge zur Vorbereitung der Sanierung vergeben? Wenn ja, wann, an wen, mit welcher konkreten Leistungsbeschreibung und mit welchem Auftragsvolumen? Das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Wohnen und Stadterneuerung ist mit Leistungen der Projektvorbereitung im Sinne der Drucksachen „Kostenstabiles Bauen“ und „Optimierung des Immobilienmanagements“ beauftragt worden. Auftragsgegenstände waren eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Bestandsgebäude bei gleichzeitiger Optimierung der Flächennutzung, die Ermittlung des Kostenrahmens sowie eine alternative Berechnung eines Neubaus. Das Auftragsvolumen betrug einschließlich der Kosten für die Einschaltung Dritter 130.000 Euro. 13.6. Welche Restriktionen ergeben sich derzeit beim HU im Einzelnen durch den vorhandenen Sanierungsbedarf? Gibt es besondere Auflagen oder lediglich zeitlich befristete Betriebsgenehmigungen für die Nutzung von Räumlichkeiten? Wenn ja, bitte erläutern. Restriktionen, wie beispielsweise Auflagen oder zeitlich befristete Betriebsgenehmigungen , liegen nicht vor.