BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4503 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 18.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Planungen für einen Großstandort mehrerer Finanzämter (2) In der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drs. 21/457 hatte der Senat im Mai 2015 seine Planungen zur Zusammenlegung von vier Finanzämtern an einem Standort in Hammerbrook erläutert. Inzwischen müssten sich die Planungen weiter konkretisiert haben. Der ursprünglich genannte Termin für einen Start am neuen Standort am 1. August 2016 erscheint allerdings nicht mehr erreichbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau beginnt der Mietvertrag für die Flächen in der Nordkanalstraße ? Wann wird mit der Fertigstellung des Gebäudes gerechnet? Für eine erste Teilfläche von 10.435 m2 beginnt der Mietvertrag am 1. August 2016, für eine weitere Teilfläche von 10.917 m2 am 1. November 2016. Das Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand termingerecht am 1. November 2016 fertiggestellt. 2. Wie sieht der genaue Zeitplan für die Umzüge der Finanzämter Bergedorf , Oberalster, Wandsbek sowie des Finanzamts für Großunternehmen derzeit aus? Der Umzug des Finanzamtes Hamburg-Oberalster ist für Anfang August 2016 vorgesehen . Die Finanzämter Hamburg-Bergedorf, Hamburg-Wandsbek und das Finanzamt für Großunternehmen ziehen nach derzeitiger Planung ab Anfang November um. 3. Wurden die Mietvertragslaufzeiten für die Finanzämter Bergedorf, Oberalster, Wandsbek und das Finanzamt für Großunternehmen gegenüber den in der Antwort zu Frage 2. in Drs. 21/457 gemachten Angaben verändert? Wenn ja, bis wann laufen derzeit die jeweiligen Mietverträge? Ja, bis zum 30. September 2016 (Oberalster), 31. Dezember 2016 (Großunternehmen ) und 31. Januar 2017 (Bergedorf). 4. In welcher Höhe erwartet der Senat Mehrbelastungen oder Einsparungen bei den Mietaufwendungen für Finanzämter in den Jahren 2016, 2017 und 2018 aufgrund der geplanten Zusammenlegung? 2016 werden einmalig Mehrbelastungen in Höhe von 126.000 Euro erwartet. Danach ergeben sich gegenüber den Mietaufwendungen für die bisherigen Standorte Entlastungen in Höhe von 78.000 Euro (2017) und 164.000 Euro (2018). Weitere Kostenvorteile werden in den Folgejahren erwartet, da der neue Mietvertrag geringere Mietsteigerungen vorsieht als die bisherigen Verträge. Drucksache 21/4503 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Einsparungen erwartet der Senat außerhalb der Mietaufwendungen in welchen Jahren durch die in Drs. 21/457 angekündigten Synergiepotenziale? Es ist beabsichtigt, Personalressourcen, die bisher im Intendanzbereich benötigt wurden , in den steuerfachlichen Bereich zu überführen und schrittweise bis zu sieben Vollkräfte im Bereich der Poststelle und der Hausverwaltung einzusparen. Darüber hinaus sind die konkreten Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 6. Wird weiterhin mit zusätzlichen Kosten für die Umzüge und Raumausstattungen von rund 750.000 Euro gerechnet? Wenn ja, wie setzt sich der Betrag im Einzelnen zusammen? Wenn nein, welche Änderungen haben sich im Einzelnen im Rahmen der weiteren Planungen ergeben? Gegenüber den ursprünglichen Schätzungen ergeben sich in der konkretisierten Planung Mehrkosten für Umzüge von122.000 Euro und für die Belegungs- und fachtechnische Planung von 44.000 Euro sowie Minderkosten im Bereich der Gebäudeausstattung von 95.000 Euro. 7. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der zu den betreffenden Finanzämtern gehörenden Informations- und Annahmestellen (IAS)? An welcher Stelle und mit welcher Ausstattung sollen welche IAS erhalten bleiben? Siehe Drs. 21/457. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 8. Wie werden derzeit die Auswirkungen und temporären Einschränkungen der Standortverlagerungen auf die Arbeit der Steuerverwaltung und die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen eingeschätzt? Siehe Drs. 21/457. 9. Gibt es derzeit weitere Überlegungen oder Planungen über Standortverlagerungen oder Zusammenlegungen im Bereich der Finanzämter? Wenn ja, für welche Ämter und aus welchen Gründen? Nein. 10. Wie viele Tiefgaragen- und Außen-Stellplätze werden mit dem Objekt in der Nordkanalstraße von der Stadt angemietet? Zu welchen Konditionen sollen diese Parkplätze welchen Nutzern zur Verfügung gestellt werden? Sieben Stellplätze, davon zwei in der Tiefgarage, die den Besucherinnen und Besuchern der Finanzämter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Weitere Stellplätze werden den Beschäftigten vom Vermieter angeboten.