BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4504 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 18.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Medizincontainer mit Dolmetschersystem (II) Nach dem erfolgreichen Probelauf in Osdorf (Drs. 21/2759) sollen demnächst neun weitere Medizincontainer mit Dolmetschersystem in Hamburg in Betrieb genommen werden. Möglich macht das die Dorit und Alexander Otto Stiftung , die die Kosten von rund 900.000 Euro übernommen hat. An dem Projekt sind neben der genannten Institution auch die Unternehmen Cisco, avodaq AG, MLOVE Future City Campus sowie das Gesundheitsamt Altona beteiligt. Die Frage der konzeptionellen Einbindung der Container in das System der ärztlichen Gesundheitsversorgung ist jedoch bisher ungeklärt. Berichte aus der ZEA Schnackenburgallee beunruhigen die dortigen Mitarbeiter . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Von wem wurden die Container erworben? Stehen sie nun im Eigentum der Stadt, einer städtischen Gesellschaft oder Körperschaft oder einer Hilfsorganisation? Wenn ja, welcher? Die Container wurden nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg erworben. Diese sind Spenden der oben genannten Stiftung und wurden an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Altona-Mitte e.V., übergeben. 2. Welches medizinische Versorgungskonzept wurde in Zusammenarbeit mit der Aufstellung der Medizincontainer von wem erarbeitet? Bitte nach den wesentlichen Inhalten ausführen oder beilegen. Die Medizincontainer vereinfachen die Umsetzung der allgemeinmedizinischen Sprechstunden als First-Line-Konzept in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die medizinische Basisversorgung der Asylsuchenden richtet sich auch für die allgemeinmedizinischen Sprechstunden, die in den Medizincontainern angeboten werden, nach denselben fachlichen Standards wie für die übrigen allgemeinmedizinischen Sprechstunden in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die standardisierte funktionale Einrichtung mit Wartebereich und ärztlichem Behandlungszimmer mit entsprechender Ausstattung trägt hierbei zu einer weiteren Vereinheitlichung bei. Insbesondere aber unterstützt die technische Infrastruktur der Medizincontainer ein Videodolmetschen und ermöglicht dadurch eine Übersetzung in 50 verschiedene Sprachen in kürzester Zeit. 3. Anhand welcher Kriterien wird entschieden, welcher Standort einen der neun Medizincontainer erhält? Bitte Kriterien und Prioritäten darlegen. Entscheidende Kriterien waren die Kapazität der Belegung und das Platzangebot zur Aufstellung des Videoarztcontainers am Standort der Erstaufnahmeeinrichtung. Drucksache 21/4504 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Standorte erhalten jeweils wann einen der neun Medizincontainer mit Dolmetschersystem? Standort der Erstaufnahmeeinrichtung April 2016 Juni 2016 Juli 2016 Rugenbarg bereits eröffnet Schnackenburgallee x Vogt-Kölln-Straße x Jenfelder Moorpark x Neuland I x Rahlstedter Grenzweg x Fiersbarg x Schmiedekoppel x Schwarzenbergstraße x Hellmersberg x 5. Ist es zutreffend, dass in der Schnackenburgallee ein Container aufgestellt werden soll? Wenn ja, warum dort? Sind dort nicht ausreichend Räume und Personal vorhanden? Als einer der größten Standorte weist die Erstaufnahmeeinrichtung Schnackenburgallee einen hohen Bedarf an Dolmetscherleistungen auf. Durch den Einsatz der Container wird die ärztliche Betreuung durch die Dolmetscherleistung und die standardisierten Behandlungsabläufe ermöglicht. Der bestehende Arztbereich und die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte bleiben für die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung verfügbar und werden um die Dolmetscherleistungen ergänzt. 6. Wer ist für das Aufstellen der Container verantwortlich und wer organisiert es? Das Aufstellen der Medizincontainer erfolgt in enger Absprache zwischen den Unterkunftsbetreibern und den zuständigen Behörden. 7. Wurden Ärzten im Zusammenhang mit der geplanten Aufstellung eines Medizincontainer mit Dolmetschersystem Honorarverträge gekündigt? Wenn ja, wie vielen und an jeweils welchen Standorten? Mit welcher Begründung? Wenn nein, gibt es entsprechende Planungen? Nein, da es sich bei der Aufstellung um ein Zusatzangebot zur Unterstützung und Entlastung des bisherigen Personals handelt. 8. Wurde Dolmetschern im Zusammenhang mit der geplanten Aufstellung der Medizincontainer mit Dolmetschersystem gekündigt? Wenn ja, wie vielen und an jeweils welchen Standorten? Mit welcher Begründung? Wenn nein, gibt es entsprechende Planungen? 9. Gibt es keine zur Kündigung alternativen Personalmaßnahmen? Die Dolmetscher erbringen ihre Leistungen auf Honorarbasis und werden wie bisher bei Bedarf hinzugezogen. 10. Wurden die Mitarbeiter an den einzelnen ZEA-Standorten in die Planungen zum Einsatz der Medizincontainer mit einbezogen? Ja. 11. Welche Kosten wurden mit den in der Präambel erwähnten 900.000 Euro abgedeckt? Die Gesamtkosten wurden durch die genannten Firmen ermittelt und gegenüber der Stiftung nachgewiesen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4504 3 12. Wie hoch sind die weiteren Kosten für die Container und die Videodolmetscher an den jeweiligen Standorten? Bitte ausführen. Ab einer Inbetriebnahme von vier und mehr Einrichtungen wird ein monatlicher Pauschalbetrag über 49.160 Euro berechnet. 13. Ist geplant, zur Gegenfinanzierung der Kosten Einsparungen an anderen Stellen der medizinischen Versorgung in den ZEA vorzunehmen? Wenn ja, welche? Nein. 14. Welche Auswirkungen haben die rückläufigen Flüchtlingszahlen auf die Ausstattung der ZEA mit ärztlichem Personal? Wurde in diesem Zusammenhang bereits ein Personalabbau begonnen? Wenn, nein, ist dieser geplant? Das Angebot der allgemeinmedizinischen Sprechstunden wird kontinuierlich an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Das kann zu einer Ausweitung, aber auch zur Einschränkung führen. Es ist von vornherein angestrebt, die medizinische Versorgung der Flüchtlinge ins Regelsystem der ambulanten ärztlichen Betreuung zu überführen, zumal alle Flüchtlinge inzwischen über eine Gesundheitskarte verfügen.