BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4508 21. Wahlperiode 24.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 18.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Verpulvert der Senat Steuergelder? Die vom Senat selbst als prekär eingestufte und immer wieder durch negative Schlagzeilen in die Presse geratene, derzeit geräumte Zentrale Erstaufnahme (ZEA) Kurt-A.-Körber-Chaussee ist erneut Inhalt negativer Berichterstattung in den Medien. Nach der kurzfristigen Räumung wegen gravierender Mängel in den Sanitärbereichen, die eine Weiternutzung nicht zuließen, steht die Unterkunft über einen Monat seit dem 9. April 2016 leer. Im Rahmen der Räumung kam es nach dem vorläufigen Stand der Ermittlungen der Polizei zu einem Brand wegen Brandstiftung. Allein den Aufwand der Feuerwehr schätzt der Senat auf 3.200 Euro. Die Wiederherstellungskosten des Mietobjekts liegen dem Senat noch nicht vor. Damit nicht genug, sichern angeblich täglich zehn Sicherheits-Mitarbeiter die Unterkunft rund um die Uhr, obgleich sie leer steht. Zudem beleuchten 24 Stunden neun 150-Watt-Scheinwerfer das verwaiste Gelände. Die CDU forderte, die ZEA Kurt-A.-Körber-Chaussee nicht wieder zu belegen. In der Bezirksversammlung Bergedorf wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Maßnahmen der Feuerwehr zum Löschen von Bränden erfolgen unabhängig von damit verbundenen Kosten an allen Stellen der Stadt, so auch in Flüchtlingsunterkünften . Unabhängig von der weiteren Nutzung oder Nichtnutzung ergibt sich aus dem Mietverhältnis der in Mietverhältnissen geltende Grundsatz, dass der Mietgegenstand bei Nutzungsende in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben ist. Die damit verbundenen Kosten sind damit nutzungsunabhängig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Werden tatsächlich tagtäglich zehn private Wachen zum Objektschutz der ausgebrannten ZEA eingesetzt? Wenn ja, wie viel kostet dieser Einsatz pro Tag beziehungsweise Monat? Wenn nein, wie viele Wachleute schützen die leer stehende ehemalige ZEA und wie viel kostet das pro Tag beziehungsweise Monat? Nein. Auch bei zeitweilig ungenutzten beziehungsweise nicht belegten Flüchtlingsunterkünften sind Schutzmaßnahmen gegen Vandalismus/Sachbeschädigungen durch Wachdienstpersonal erforderlich. Entsprechend werden im Auftrag des Betreibers derzeit sechs Mitarbeiter täglich eingesetzt. Dies ist angesichts der Objektgegebenheiten für einen effektiven Schutz erforderlich. Die dadurch entstehenden Kosten wurden bei der zuständigen Behörde noch nicht abgerechnet, sodass derzeit keine Angaben erfolgen können. 2. Welche Firma wurde mit dem Wachschutz beauftragt? Drucksache 21/4508 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Pütz Security Aktiengesellschaft. 3. Warum wird die geräumte ZEA innen und außen, sogar mit Lichtmasten, beleuchtet? Hallenunterkünfte müssen zur Erreichung ausreichender Lichtverhältnisse bei Belegung regelmäßig auch tagsüber künstlich beleuchtet werden. Dies gilt auch für die Halle Kurt-A.-Körber-Chaussee. Seit dem 10. Mai 2016 ist dies umgestellt worden. Die Außenbeleuchtung ist mit einem Lichtsensor lichtabhängig geschaltet. Ihre Nutzung ist auch bei nicht genutzter Halle aus Sicherheitsgründen erforderlich, siehe auch Antwort zu 1. 4. Welche Kosten entstehen durch die Beleuchtung pro Tag beziehungsweise Monat? Der mit der Beleuchtung verbundene Energieaufwand wird nicht durch separate Stromzähler erfasst, sodass die Stromkosten für die Beleuchtung innerhalb und außerhalb des Gebäudes nicht gesondert ermittelt werden können. 5. Wie viel kostet die nicht mehr genutzte ZEA pro Tag beziehungsweise Monat insgesamt? Die Kosten für den Zeitraum der Nichtnutzung wurden bei der zuständigen Behörde bislang noch nicht verbucht, sodass sich die Gesamtkosten für den Betrieb der Einrichtung ohne Bewohner im Detail noch nicht beziffern lassen. Zu berücksichtigen ist, dass weiterhin ausreichende Kapazitäten vorgehalten werden müssen, um bei einem Wiederanstieg der Zugangszahlen die Unterbringung ermöglichen zu können. 6. Plant der rot-grüne Senat, die Einrichtung wieder zu belegen? Wenn ja, wann und bis wann wird dann eine Vertragsverlängerung vereinbart werden? Wenn nein, wann läuft der Vertrag aus beziehungsweise bis wann kann gekündigt werden? Siehe Drs. 21/4423.