BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4511 21. Wahlperiode 27.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 19.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Niederlassung von Mindspace – Was hat der Senat dafür getan? Nach verschiedenen Presseberichten hat sich der internationale Anbieter von Coworking-Büroflächen Mindspace aus Tel Aviv im April 2016 am Rödingsmarkt in Hamburg niedergelassen. Geplant sind neu gestaltete Büroräume auf insgesamt 4.000 m², 600 vollständig eingerichtete Arbeitsplätze, die eine ideale Infrastruktur für junge Start-ups sowie kleine und mittelgroße Unternehmen bieten sollen. Senator Horch verspricht sich viel von der Niederlassung und bezeichnete Hamburg als „wichtigen Standort für technologisch orientierte Start-ups“. „Mindspace“ biete ideale Voraussetzungen, um Hamburger Start-ups mit Tel Aviv zu vernetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HWF Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF) wie folgt: 1. Welche Maßnahmen haben der Senat, die zuständige Behörde und die HWF ergriffen, damit sich Mindspace in Hamburg niederlässt? 2. Gab es im Vorfeld der Entscheidung Gespräche oder einen anderen Austausch? 3. Kam das Unternehmen „Mindspace“ mit dem Interesse der Niederlassung auf Hamburg zu? Im Vorfeld der Entscheidung von Mindspace, sich in Hamburg niederzulassen, wurde die HWF von der israelischen Botschaft über die Pläne von Mindspace informiert, nach Deutschland zu expandieren und gebeten, eine mögliche Ansiedlung in Hamburg zu begleiten. Auf Wunsch von Mindspace hat die HWF Kontakte zur Hamburger Immobilienwirtschaft hergestellt, die Vermarktung unter anderem durch Aufnahme in die Hamburger Datenbank für private Gewerbeimmobilien (HDB) sowie die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und Kontakte in die Hamburger Start-up-Szene vermittelt. 4. Haben die BWVI und die HWF eine Marktanalyse durchgeführt für Coworking-Spaces in Hamburg? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind sie dabei gekommen? Es ist nicht Aufgabe öffentlicher Stellen, Marktuntersuchungen für private Unternehmen durchzuführen. Investitionsentscheidungen der Wirtschaft erfolgen auf eigenes Risiko. Schon aus Haftungsgründen verbietet sich für die HWF oder andere öffentliche Einrichtungen die Durchführung von Marktanalysen als Basis für Ansiedlungsentscheidungen von Unternehmen. 5. Wie viele Coworking-Spaces gab es in Hamburg jeweils Ende April der Jahre 2011 – 2016? Wie hoch ist jeweils deren Auslastung? Drucksache 21/4511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diese Angaben werden statistisch nicht erfasst. Es gibt keine Pflicht für Unternehmen, ihre Auslastung zu melden. Der Hamburg StartHub von nextMedia bietet auf seiner Internetseite einen Überblick über die aktuellen Coworking Office Spaces und ähnliche Angebote für Start-ups in Hamburg. Derzeit sind dort inklusive klassischer Bürocenter 40 teils branchenspezifische Angebote verzeichnet. 6. Wird die Freie und Hansestadt Hamburg Kosten für die Ansiedlung der Niederlassung des Unternehmens übernehmen? Wenn ja, welche und warum? Nein.