BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4516 21. Wahlperiode 27.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 19.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Cum-Cum-Geschäfte auch bei der HSH Nordbank – Was verheimlicht der Senat? Der Senat beantwortet die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4329 unvollständig und widersprüchlich. Sprachlich umständlich räumt er zwar ein, dass in den Jahren ab 2011 Cum-Cum-Geschäfte seitens der HSH Nordbank getätigt wurden. Deren Höhe gibt der Senat aber nicht an, und auch nicht, ob sie mittlerweile beendet worden sind. Gleichzeitig versucht er, durch den Verweis auf eine Prüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 den Eindruck zu erwecken, es gebe durch die Geschäftspraxis keinerlei zusätzliche Rückstellungsbedarfe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Wie hoch ist das maximale mögliche Volumen an Cum-Cum-Geschäften bei der HSH Nordbank, die von der gerade im Bundesrat beschlossenen Neuregelung des Investmentsteuerreformgesetzes in den Jahren 2011- 2016 betroffen sein kann? (Bitte für jedes Jahr einzeln angeben.) 2. Welche absolute Höhe haben die Rückstellungen für Cum-Cum- Geschäfte für die Jahre 2011 – 2015? (Bitte für jedes Jahr einzeln angeben .) 3. Welchen relativen Anteil haben die unter 2. genannten Rückstellungen an den unter 1. genannten Zahlen? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass die Bank seit einigen Jahren keine sogenannten Cum-Cum-Geschäfte mehr durchführe und es keinen Rückstellungsbedarf aus diesen Geschäften gäbe. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handele. Im Übrigen siehe Drs. 21/4329. 4. Wie kann sich der Senat auf Arbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 berufen, wenn dieser noch gar nicht vorliegt? Siehe Drs. 21/4329. 5. Welche weiteren Rückstellungsbedarfe wurden im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 geprüft und welche festgestellt? Siehe Antwort zu 1. bis 3. 6. Seit wann ist der Senat über die Cum-Cum-Geschäfte der HSH Nordbank informiert? Drucksache 21/4516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Hätte das Bundesland Hamburg bereits vor der Änderung des Investmentsteuerreformgesetzes als Eigentümerin auf die Nicht-Durchführung von Cum-Cum-Geschäften drängen können? a. Wenn ja, ist dies geschehen? b. Wenn ja, welches Ergebnis hat dies zur Folge gehabt? c. Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/4329. 8. Führt die HSH Nordbank weiter Cum-Cum-Geschäfte durch? a. Wenn ja, in welchem Umfang? b. Wenn nein, seit wann nicht mehr? Siehe Antwort zu 1. bis 3.