BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4517 21. Wahlperiode 27.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Kleibauer und Thomas Kreuzmann (CDU) vom 19.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung der Alster-Schwimmhalle – Was kommt auf Hamburg zu? Im aktuellen Jahresabschluss 2015 äußert sich die Bäderland Hamburg GmbH zum Sanierungsbedarf der Alster-Schwimmhalle nach der Risikoinventur im letzten Jahr. Demnach wurde „das Standsicherheitsrisiko des Tragwerkes im Keller der Alster-Schwimmhalle“ neu in den Risikobericht aufgenommen . Weiter heißt es im Lagebericht: „Da die Beseitigung dieses Risikos mit einer grundlegenden Sanierung der Halle zu verbinden sei, führt die Bewertung des Risikos zu einem Wert von >30 Mio. EUR.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH – wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde derzeit den baulichen Zustand der Alster-Schwimmhalle? Die Alster-Schwimmhalle wurde Mitte der 1970er Jahre in Stahlbeton-Bauweise erbaut und ist seither dauerhaft im Betrieb. Wie alle Bäderland-Anlagen wird auch die Alster-Schwimmhalle regelmäßig Standsicherheitsuntersuchungen unterzogen. Aus heutiger Sicht ist die Alster-Schwimmhalle als standsicher einzustufen. Betonuntersuchungen haben jedoch gezeigt, dass in den nächsten Jahren auch in der Alster- Schwimmhalle eine für diesen intensiv genutzten Gebäudetyp dieser Bauzeit übliche Betonsanierung in Betracht kommen kann. Bäderland führte solche Arbeiten unlängst in Volksdorf durch, setzt sie aktuell in Niendorf um und hat sie für Rahlstedt bereits konkret projektiert. 2. Wann sind welche baulichen Sanierungsmaßnahmen bei der Alster- Schwimmhalle notwendig? 3. Welche Einschätzungen und Entwicklungen haben im Einzelnen zu der geänderten Einschätzung bezüglich der Alster-Schwimmhalle im Risikobericht von Bäderland geführt? Mittelfristig können Betonsanierungsarbeiten erforderlich werden. Ein akuter Handlungsbedarf besteht jedoch nicht. Da jedoch die theoretische Möglichkeit besteht, dass eine Betonsanierung auch vorzeitig erforderlich werden könnte, ist dies als Risiko in das Risikomanagementsystem des Unternehmens aufzunehmen. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 1. 4. Welche einzelnen Investitionsvorhaben sind derzeit bei der Alster- Schwimmhalle in der mittelfristigen Investitionsplanung von Bäderland vorgesehen? Drucksache 21/4517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sanierungs- und/ oder Attraktivierungsmaßnahmen der Alster-Schwimmhalle sind im Planungszeitraum bis 2020 nicht enthalten, da die aktuellen Gutachten zur Standsicherheit der Halle ergeben, dass diese noch für einen darüber hinaus reichenden Zeitraum gewährleistet ist. 5. Welche Überlegungen, Planungen, Gutachten et cetera gibt es derzeit bezüglich einer grundlegenden Sanierung der Alster-Schwimmhalle? 6. Wann sollen Entscheidungen bezüglich einer Sanierung der Alster- Schwimmhalle getroffen werden und welche Alternativen werden von den zuständigen Stellen erwogen? 7. Welche Kostenschätzungen liegen bezüglich des Sanierungsbedarfs der Alster-Schwimmhalle vor und wie soll die Finanzierung erfolgen? Die BLH prüft derzeit Modernisierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Alster- Schwimmhalle. Darüber hinausgehende Planungen bestehen zurzeit nicht. Entscheidungen über konkrete Maßnahmen können erst nach Abschluss der Prüfung möglicher Entwicklungsszenarien getroffen werden. Von dem Ergebnis der Prüfung sind auch die zu erwartenden Kosten sowie die möglichen Finanzierungswege abhängig.