BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4521 21. Wahlperiode 27.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 20.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliche WCs in Hamburg  Der Tourismus in Hamburg befindet sich seit Jahren im Aufwind und soll bekanntermaßen durch die sogenannte Bettensteuer (Tourismusabgabe auf die Hotelübernachtungen) weiter gefördert werden. Während bei Einführung der Abgabe gern auf die Kurtaxe in den Seebädern verwiesen wurde, hält man sich bei der Gegenleistung für den Touristen gern bedeckt: Während in den Urlaubsorten an Nord- und Ostsee mittlerweile sanitäre Einrichtungen in hoher Qualität und Sauberkeit überall kostenlos angeboten werden, muss der Tourist (und natürlich auch der Einheimische) in Hamburg überall für die Verrichtung seiner Bedürfnisse bezahlen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Der Senat bereitet gerade eine Drucksache vor, um die öffentlichen Toilettenanlagen in die Hand der Stadtreinigung zu überführen. Doch gibt es darüber hinaus auch konzeptionelle Überlegungen zur Versorgungsdichte pro Quadratkilometer Stadtgebiet beziehungsweise Anzahl sich in definierten Bereichen aufhaltenden Personen und so weiter? Konzeptionelle Überlegungen zur Situation und Weiterentwicklung der öffentlichen Toiletten werden derzeit von der zuständigen Behörde entwickelt und für eine Senatsentscheidung aufbereitet. Eine pauschale Orientierung an Fläche oder Personenzahl würde der Problematik nicht gerecht werden. Der Bedarf für öffentliche Toiletten hängt von einer Vielzahl standortabhängiger Faktoren wie zum Beispiel Fußgängerströmen im näheren Umfeld, touristischer Bedeutung, Vorhandensein alternativer Angebote im Umfeld, Auffind- und Erreichbarkeit ab. 2. Wie ist die Versorgung mit öffentlichen WCs organisiert? Sind die Anlagen im Eigentum der Stadt, verpachtet oder in privater Hand? Bitte erstellen Sie eine Übersicht aller öffentlichen und privaten WC-Anlagen in Hamburg mit Standort und Gebührenangaben. Die Zuständigkeit für die öffentlichen Toiletten ist unterschiedlich organisiert (siehe hierzu auch das Gutachten „Bestandsaufnahme, Bedarfs- und Standortanalyse sowie Handlungsempfehlungen für ein Anlagen- und Betriebskonzept der öffentlichen Toiletten in Hamburg“ unter www.transparenz.hamburg.de). Das Gutachten trifft Aussagen zu allen öffentlichen Toiletten einschließlich derjenigen der DB AG und der geleasten oder verpachteten Anlagen. Einige öffentliche Toiletten (insbesondere Toiletten auf Spielplätzen, an Badeseen, auf Friedhöfen und auf Wochenmärkten sowie Urinale) können entgeltfrei benutzt werden, ansonsten werden in der Regel 50 Cent erhoben. 3. Wie erfolgt die Festlegung der Gebühren? Existiert dafür eine Satzung oder kann dies individuell von jedem Betreiber festgelegt werden? Im Rahmen der Euro-Umstellung 2001/2002 hat der Senat beschlossen, das Entgelt auf 50 Cent zu begrenzen. Drucksache 21/4521 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Einnahmen werden nach den Erkenntnissen des Senats mit den WC-Gebühren jährlich generiert? 5. Sind die Einnahmen kostendeckend? Ist es das Ziel des Senats, dass die WC-Anlagen kostendeckend betrieben werden? Welche Ergebnisse werden derzeit erzielt und welche angestrebt? Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Trägerschaften gibt es keine einheitliche Einnahmeübersicht. Bei den personalbesetzten Toiletten insbesondere im Bezirk Hamburg-Mitte werden jährlich rund 400.000 Euro erlöst. Diese Einnahmen dämpfen den Mittelbedarf für den Betrieb der Anlagen. Bei den Automatiktoiletten der Firma JCDecaux wurden im Mittel der letzten Jahre rund 57.000 Euro eingenommen, die dem Betreiber zustehen. Einnahmen bei den verpachteten Anlagen darf der Pächter einbehalten und mit seinen Betriebsausgaben verrechnen. Die Hochbahn nimmt 50 Cent pro Nutzung und verrechnet die Einnahmen ebenfalls mit den Betriebsausgaben. Die Einnahmen sind weder kostendeckend noch ist es realistisch, die öffentlichen Toiletten insgesamt kostendeckend zu betreiben. Nur sehr hoch frequentierte WC- Anlagen können kostendeckend betrieben werden. Eine Steigerung der Ergebnisse würde Spielräume für Verbesserungen bei den öffentlichen Toiletten schaffen, kann aber im Widerspruch zu anderen wichtigen Zielen (Prävention des Wildurinierens, Familienfreundlichkeit) stehen. Seitens des Senats und der zuständigen Behörde gibt es daher keine konkreten Zielvorgaben hinsichtlich der Ergebnisse. 6. Hat sich der Senat schon einmal mit der Möglichkeit des kostenlosen Angebotes der WC-Dienstleistungen befasst? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Aus Sicht der zuständigen Behörde kann ein kostenloses und damit niedrigschwelliges Angebot ein Beitrag zur Verringerung von Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen an bestimmten Standorten sein. Es gibt aber auch Standorte, an denen ohne Bedenken ein Entgelt zur Verbesserung des Angebots erhoben werden kann. 7. Wäre ein kostenloses WC-Angebot nicht eine naheliegende und bürgerbeziehungsweise touristenfreundliche Begleitmaßnahme bei der Einführung der Tourismusabgabe gewesen? Die Verwendung der Mittel aus der Kultur- und Tourismustaxe erfolgt in erster Linie unter dem Gesichtspunkt, die überregionale touristische und kulturelle Anziehungskraft Hamburgs durch entsprechende zusätzliche Angebote und ein zielgerichtetes Marketing zu steigern. Zur den einzelnen Maßnahmen und ihrer Begründung siehe Drs. 20/10335, 20/14104 und 21/2659. 8. Welche Ausgaben würden durch ein derartiges kostenloses WC- Angebot jährlich entstehen? Siehe Antwort zu 4. und 5. zuzüglich der nicht quantifizierbaren Einnahmen. Darüber hinaus kann ein kostenloses Angebot in Anlagen ohne Personalbetreuung (Automatiktoiletten) auch die Gefahr von Vandalismus und Fehlnutzung erhöhen, was zu nicht quantifizierbaren weiteren Kosten führen würde. 9. Wie schätzt man seitens des Senats den imageprägenden Erfolg einer derartigen Maßnahme ein? Aus Sicht der zuständigen Behörde hat gerade in touristischen Bereichen die Frage der Sauberkeit und Qualität der Anlagen eine größere imageprägende Bedeutung als die der Entgeltfreiheit. 10. Wie bewertet man die positiven Auswirkungen eines kostenlosen WC- Angebotes im Hinblick auf die sonst oft festzustellende Verschmutzung und sonstige Beeinträchtigung von Parkanlagen, Unterführungen Hauseingängen und so weiter durch die unerwünschte Verrichtung der Notdurft ? Siehe Antwort zu 6.