BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4522 21. Wahlperiode 27.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 20.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Aus der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr in den sozialen Medien? Die Information der Feuerwehr über die sozialen Medien ist ein wichtiger Baustein der eigenen Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Online-Berichterstattung der Feuerwehr kann sich die Bevölkerung nicht nur aktuell informieren, sondern auch ein Bild von der wichtigen und umfangreichen Arbeit der Feuerwehr machen. Seit dem letzten Sonntag heißt es, sei die Einsatzberichterstattung komplett auf Eis gelegt worden. Weiter heißt es, „allen operativen Einheiten der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr in Hamburg (wurde) mit Wirkung vom 09. Mai 2016 auferlegt (…), sämtliche Einsatzberichterstattungen in Wort und Bild künftig und auch rückwirkend zu unterlassen.“ Ob und wie es in Zukunft weiter geht, ist derzeit völlig ungewiss. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es zutreffend, dass der Senat und/oder die zuständige Behörde die Einsatzberichterstattung der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr im Internet künftig und rückwirkend untersagt hat? Wenn ja, bitte im Einzelnen begründen? Wenn nein, wie erklärt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Meldung? 2. Gegebenenfalls warum wurde die Einsatzberichterstattung untersagt? 3. Soll die Einsatzberichterstattung wieder aufgenommen werden? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, wieso nicht? Die Einsatzberichterstattung wurde nicht untersagt. Die Berichterstattung über aktuell laufende oder vergangene Einsätze, sowohl der Berufsfeuerwehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr, erfolgt weiterhin durch die Pressestelle der Feuerwehr Hamburg. Die Einsatzberichterstattung muss den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen/Beteiligten und die korrekte Darstellung des Einsatzgeschehens sicherstellen.