BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4523 21. Wahlperiode 27.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 20.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Ist Hamburg noch Sportstadt? Am 18. Mai 2016 wurde bekannt, dass das Eishockeyteam der Hamburg Freezers keine Lizenz für die kommende Saison der Deutschen Eishockey Liga (DEL) beantragen wird. Nach dem Olympia-Aus, der Insolvenz der HSV- Handballer, dem Rückzug der Volleyballerinnen des VT Aurubis und der Ungewissheit über die Zukunft der Cyclassics zeichnet sich eine düstere Zukunft der Sportstadt Hamburg ab. Am 19. Mai 2016 war zu hören, dass das Landesleistungszentrum für Curling bereits zum 1. Januar 2016 geschlossen wurde, obwohl dieses immer noch auf der entsprechenden Unterseite bei www.hamburg.de aufgeführt wird1, und dass sogar das Leistungszentrum für Leichtathletik auf der Kippe steht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat bedauert die Entwicklungen beim HSV-Handball, dem VT Aurubis Hamburg und den Hamburg Freezers sehr. So unterschiedlich die Einzelfälle auch sein mögen, so vereint sie der Umstand, dass sportlich erfolgreiche Hamburger Bundesliga-Teams den Spielbetrieb aus Gründen einstellen mussten oder müssen, die wirtschaftlich bedingt waren und nicht im Sport selbst oder in der sportlichen Leistung der Teams begründet waren. Auf die entsprechenden Unternehmensentscheidungen hat der Senat keinen Einfluss. Der Sport in Hamburg hat mit der Dekadenstrategie HAMBURGmachtSPORT einen hohen Stellenwert erreicht. Deshalb wird der Senat die Umsetzung der Dekadenstrategie fortsetzen und den hohen Stellenwert des Sports für die Weiterentwicklung der Stadt Hamburg nutzen. Der Profisport ist ein Baustein der Sportstadt, die insgesamt nicht nur durch das Erbe der Olympiabewerbung, sondern auch durch viele andere Faktoren eine sehr positive Entwicklung nimmt. Eine Reduzierung des Verständnisses von Sport auf einzelne Bestandteile – beispielsweise Profi-, Breiten-, Leistungs- oder Freizeitsport – würde dem Wert und der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports in Hamburg nicht gerecht. In Hamburg gibt es derzeit 24 Landesleistungszentren. Einige dieser Landesleistungszentren sind zugleich auch Bundesstützpunkte. Die Bundesstützpunkte dienen der Förderung der Bundeskaderathleten; die dafür entstehenden Kosten werden überwiegend durch Bundesmittel finanziert. Die Landesleistungszentren hingegen sind Einrichtungen zur Förderung der Landeskader. Dem Senat sind keine Planungen zur Schließung einzelner Landesleistungszentren bekannt. Im Übrigen befinden sich mit der geplanten Handball-Judo-Halle zwei weitere Landesleistungszentren in der konkreten Planung. 1 http://www.hamburg.de/sportstaetten-in-hamburg/3117124/leistungszentren/, letzter Zugriff 19.05.2016. Drucksache 21/4523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Trifft es zu, dass das Landesleistungszentrum für Curling zum Jahresbeginn 2016 geschlossen wurde? Wenn nein, wie stellt sich die Situation dieses Leistungszentrums dar? Wenn ja, Nein. Das Landesleistungszentrum Curling war bis zum 31. Dezember 2015 zugleich Bundesstützpunkt. Allerdings stellte der Deutsche Curling Verband zum 31. Dezember 2015 aufgrund eines strategischen Neuaufbaus seiner Struktur einen Antrag auf das Zurückziehen der Anerkennung als Bundesstützpunkt, sodass dieser Status zum Jahresende auslief. Der Antrag begründete sich in der momentan geringen Anzahl an Bundeskaderathleten sowie einer nicht ausreichend vorhandenen Struktur des Verbandes zur Rekrutierung von möglichen Nachwuchsathletinnen und -athleten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a) warum wird dieses Landesleistungszentrum weiterhin auf der entsprechenden Website (siehe Fußnote) angeführt? b) aus welchen konkreten Gründen? c) von wem wurde die Schließung veranlasst? d) was haben der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und/ oder der Staatsrat der BIS für den Bereich „Sport“ jeweils getan, um die Schließung zu verhindern? e) Ist die Schließung aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde ein gutes oder ein schlechtes Zeichen für die Sportstadt Hamburg? f) inwieweit harmoniert die Schließung mit den Zielen und Maßnahmen der Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“? Entfällt. 2. Trifft es zu, dass das Leistungszentrum für Leichtathletik geschlossen werden soll? Wenn nein, inwiefern ist eine anderweitige Veränderung bezüglich dieses Leistungszentrums geplant? Wenn ja, Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a) aus welchen konkreten Gründen? b) zu wann? c) von wem wurde/wird die Schließung veranlasst? d) was haben der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und/ oder der Staatsrat der BIS für den Bereich „Sport“ jeweils getan, um die Schließung zu verhindern beziehungsweise was werden sie tun, um die Schließung zu verhindern? e) ist die Schließung aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde ein gutes oder ein schlechtes Zeichen für die Sportstadt Hamburg? f) inwieweit harmoniert die Schließung mit den Zielen und Maßnahmen der Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“? Entfällt. 3. Ist geplant, noch weitere Leistungszentren zu schließen? Wenn ja, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4523 3 Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a) welche? b) aus welchen konkreten Gründen jeweils? c) zu wann jeweils? d) von wem wurde beziehungsweise wird die Schließung jeweils veranlasst ? e) was haben der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und/ oder der Staatsrat der BIS für den Bereich „Sport“ jeweils getan, um die Schließungen zu verhindern beziehungsweise was werden sie tun, um die Schließungen zu verhindern? f) sind die Schließungen aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde ein gutes oder ein schlechtes Zeichen für die Sportstadt Hamburg? g) inwieweit harmonieren die Schließungen mit den Zielen und Maßnahmen der Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“? Entfällt. 4. Wie haben sich die Kosten der Landesleistungszentren seit 2011 entwickelt ? (Bitte jahresweise und für jedes Zentrum einzeln aufschlüsseln.) 5. Wer hat seit 2011 Finanzierungsbeiträge in welcher Höhe für Landesleistungszentren geleistet? (Bitte jahresweise und für jedes Zentrum einzeln die jeweiligen Geldgeber und deren Finanzierungsanteile aufschlüsseln.) Die Fachverbände finanzieren ihre Landesleistungszentren überwiegend aus Eigenmitteln , welche sie über ihre Mitgliedereinnahmen generieren. Der zuständigen Behörde liegen vor dem Hintergrund der Sportselbstverwaltung keine Kenntnisse über die Höhe dieser Mittel vor. Des Weiteren unterstützt der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) die Landesleistungszentren im Rahmen seiner Regelförderung an die Fachverbände. Anteilig wurden hierfür über den Sportfördervertrag Mittel aus der Produktgruppe Sport des Haushaltes der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt, seit 2013/2014 gesteuert über Ziel- und Leistungsvereinbarungen: 2011/2012: Gesamtförderung an HSB im Rahmen des Sportfördervertrags: 5.020.737,27 Euro; Förderung der Fachverbände gem. Ziel- und Leistungsvereinbarungen: 2013/2014: Fachverbandsetat 1.020.000,- Euro Verbandstrainer 287.000,- Euro 2015/2016: Fachverbandsetat 1.175.000,- Euro Verbandstrainer 330.000,- Euro Die Entscheidung über die anteilige Weitergabe der Mittel an die Verbände zur Finanzierung der Landesleistungszentren obliegt dem HSB. Weitere spezielle Zuschüsse für Einzelsanierungsmaßnahmen werden von der für Sport zuständigen Behörde, aus Sondermitteln der Bezirke sowie vom HSB gemäß dessen Förderrichtlinie gewährt. Daneben ist auch die Stiftung Leistungssport ein engagierter Partner der Sportfachverbände und unterstützt diese bei zahlreichen Maßnahmen im Bereich der Nachwuchsförderung . Eine Auflistung aller Kosten und der jeweiligen Finanzierungsbeiträge betreffend der 24 Landesleistungszentren ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Drucksache 21/4523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 6. Was haben der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und/ oder der Staatsrat der BIS für den Bereich „Sport“ jeweils konkret getan, a) um dafür zu sorgen, dass die Hamburg Freezers die Lizenz für die kommende Saison in der DEL beantragen können? b) dass die Insolvenz der HSV-Handballer hätte abgewendet werden können? c) dass die Volleyballerinnen des VT Aurubis einen neuen Hauptsponsor hätten finden können? Die Freie und Hansestadt Hamburg investiert grundsätzlich keine Mittel aus dem Hamburger Haushalt in den Betrieb von Profi-Sportmannschaften. Überdies unterliegen finanzielle Förderungen den Regelungen des EU-Beihilferechts. Umgehend nach Bekanntwerden der jeweiligen Situation der oben genannten Profi- Sportmannschaften hat die für Sport zuständige Behördenleitung verschiedene Gespräche mit den zuständigen Geschäftsführern und Präsidien geführt, um bei der Problemlösung zu unterstützen. Insbesondere die Aufrechterhaltung der Nachwuchsförderung in den betroffenen Sportarten ist dem Senat dabei ein wichtiges Anliegen. Daher setzt sich der Senat im Rahmen seiner Möglichkeiten und der ihm zur Verfügung stehenden Netzwerke in Zusammenarbeit mit Stiftungen und den Bezirken dafür ein, dass die Nachwuchsabteilungen der Profisportvereine die städtische Infrastruktur für die Ausübung ihres Sports weiter verlässlich nutzen können. Dies ist am Beispiel Handball gelungen, in dem künftig die Sporthalle Hamburg als neue Trainingsstätte dienen wird. 7. In der Tageszeitung „Die Welt“ vom 19. Mai 2016 wird der Sportstaatsrat bezüglich der Freezers mit den Worten zitiert: „Wir wissen: Es ist eine unternehmerische Entscheidung der Anschutz Group und keine des Sports.“ Hat der Sportstaatsrat eine Aussage mit diesem Inhalt getätigt? Wenn nein, was hat der Sportstaatsrat dann in diesem Kontext gesagt? Wenn ja, a) warum genau hat „der“ Sport damit nichts zu tun? b) gehört es weder zum Aufgabenzuschnitt des Präses der BIS noch zum Aufgabenzuschnitt des Sportstaatsrates, beispielsweise durch Vermittlung anderer Investoren, auf solchen Entscheidungen Einfluss zu nehmen? Der Senat sieht davon ab, zu tatsächlichen oder vermeintlichen in den Medien wiedergegebenen Äußerungen seiner Vertreter Stellung zu nehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. a) bis c). 8. Welche sportlichen Großveranstaltungen fanden seit 2011 in Hamburg statt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Da keine allgemeingültige Definition für den Begriff „Großveranstaltung“ oder „Großevent“ existiert, werden bei der Beantwortung die in Drs. 20/4967 genannten Kriterien zugrunde gelegt: Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die pro Tag mindestens 100.000 Besucher im Schnitt der Gesamtveranstaltung aufweisen oder Veranstaltungen , die in der Summe der Veranstaltungstage mehr als 250.000 Besucher haben. In den angefragten Jahren waren dies folgende Events: 2011: Haspa Marathon Hamburg Dextro Energy Triathlon ITU World Championship Hamburg Vattenfall Cyclassics 2012: Haspa Marathon Hamburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4523 5 Dextro Energy Triathlon ITU World Championship Hamburg Vattenfall Cyclassics 2013: Haspa Marathon Hamburg ITU World Triathlon Hamburg Vattenfall Cyclassics 2014: Haspa Marathon Hamburg, ITU World Triathlon Hamburg, Vattenfall Cyclassics 2015: Haspa Marathon Hamburg Feuer und Flamme World Triathlon Hamburg Vattenfall Cyclassics 2016: Haspa Marathon Hamburg 9. Welche sportlichen Großveranstaltungen werden bis Ende des laufenden Jahres in Hamburg ausgetragen? Für den weiteren Jahresverlauf wird mit der Austragung der folgenden sportlichen Großveranstaltungen geplant: Hamburg Wasser Triathlon (16./17.07.) Hamburg Cyclassics (21.08.). 10. Welche sportlichen Großveranstaltungen werden im Jahr 2017 in Hamburg ausgetragen? Nach gegenwärtigem Stand wird auch für das Jahr 2017 mit der Durchführung der folgenden sportlichen Großveranstaltungen geplant: Haspa Marathon Hamburg, HAMBURG WASSER Triathlon, Hamburg Cyclassics. 11. Für welche deutschen Meisterschaften hat sich Hamburg beworben und wie ist der Sachstand? 12. Für welche Europameisterschaften hat sich Hamburg beworben und wie ist der Sachstand? Die Bewerbung um deutsche und Europameisterschaften erfolgt in der Regel durch die jeweiligen Sportfachverbände beziehungsweise durch Veranstaltungsagenturen. Insbesondere bei nationalen Wettbewerben findet oftmals erst nach erteiltem Zuschlag an einen Bewerber eine Mitteilung an die zuständige Behörde statt. Nur in Einzelfällen und bei entsprechendem Bedarf erfolgen bereits vor der Abgabe von Bewerbungen Abstimmungen mit der zuständigen Behörde. Dem Senat sind derzeit folgende Bewerbungen beziehungsweise erfolgte Zuschläge für deutsche Meisterschaften bekannt: Der Floorball Verband Deutschland e.V. führt am 4./5. Juni 2016 die Deutschen Meisterschaften der Damen auf dem Kleinfeld in der Sporthalle Hoheluft durch. Der Hamburger Volleyball-Verband e.V. veranstaltet am 18./19. Juni 2016 in der Sporthalle Wandsbek die diesjährigen nationalen Meisterschaften der Altersklasse U14 männlich im Volleyball. Drucksache 21/4523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Der Verband für Turnen und Freizeit e.V. richtet die Deutschen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer und Frauen am 25./26. Juni 2016 in der Sporthalle Hamburg aus. Der Hamburger Schwimmverband e.V. ist vom 30. Juni bis 3. Juli 2016 Ausrichter der Deutschen Meisterschaften im Freiwasserschwimmen auf der Regattastrecke in Hamburg-Allermöhe. Im Rahmen des HAMBURG WASSER World Triathlons finden am 16.07.2016 die DTU Deutschen Meisterschaften 2016 im Paratriathlon (Sprint) statt, Vom 31. Juni bis 2. Juli 2017 wird auf Initiative der Radsport-Gemeinschaft Hamburg von 1893 e.V. auf dem BMX-Track Neusurenland 66 die Deutsche Meisterschaft im BMX ausgetragen. Zu aktuellen Vorhaben zur Ausrichtung von Europameisterschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg liegen dem Senat derzeit keine Kenntnisse vor. 13. Für welche Weltmeisterschaften hat sich Hamburg beworben und wie ist der Sachstand? Der Deutsche Boxsport-Verband e.V. hat sich mit Hamburg als Ausrichterstadt um die AIBA Box-Weltmeisterschaft 2017 beworben. Der Zuschlag an Hamburg durch den Weltverband AIBA erfolgte im Oktober 2015. Die Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH hat sich mit Hamburg als Ausrichterstadt beim Deutschen Handballbund um die Ausrichtung des Halbfinales und Finales der Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2017 beworben. Der Zuschlag erfolgte im November 2015. Der Deutsche Rollstuhl-Sportverband (DRS) e.V. hat sich mit Hamburg als Ausrichterstadt um die Rollstuhlbasketball-Weltmeisterschaft 2018 (Frauen und Männer) beworben . Die Vergabe durch den Weltverband IWBF erfolgt voraussichtlich im Sommer 2016. 14. In der „Bild“-Zeitung vom 19. Mai 2016 wird der Sportstaatsrat mit den Worten zitiert: „Bei den Cyclassics bin ich optimistisch, dass sie bei uns bleiben. Aber auch da müssen wir uns alle anstrengen.“ Hat der Sportstaatsrat eine Aussage mit diesem Inhalt getätigt? Wenn nein, was hat der Sportstaatsrat dann in diesem Kontext gesagt? Wenn ja, Siehe Antwort zu 7. bis 7. b). a) wer ist mit „wir“ gemeint? Entfällt. b) in welcher Höhe wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde einen finanziellen Eigenbeitrag leisten, damit die Cyclassics in Hamburg bleiben? Der Senat würde den Veranstalter auf dessen Beantragung hin auch weiterhin mit einer Fehlbedarfsfinanzierung von bis zu 100.000 Euro unterstützen. Die Unterstützung erfolgt aus Mitteln der Kultur- und Tourismustaxe im Rahmen der Förderung der „Hamburg Top Ten“-Serie, deren fester Bestandteil die Cyclassics seit Jahren sind. c) welche konkreten eigenen Anstrengungen werden der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde unternehmen, damit die Cyclassics in Hamburg bleiben? Die zuständige Behörde unterstützt den Veranstalter bei Bedarf in der Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsorganisation. Im Übrigen siehe Antworten zu 6. a) bis c) und zu 14. b).