BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/453 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 11.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Klövensteen Am Klövensteen wurden in enger Folge zahlreiche Halteverbotsschilder aufgestellt . Ich frage den Senat: 1. Wie viele Halteverbotsschilder wurden wo am Sandmoorweg oder in dessen Nähe aufgestellt? Im Sandmoorweg wurden zwischen Schulauer Moorweg und Wespenstieg zwölf Haltverbotszeichen und im unmittelbar vom Sandmoorweg abgehenden Wespenstieg bis zur Landesgrenze (Höhe Wespenstieg Nummer 13) sieben Haltverbotszeichen installiert . 2. Wieso wurden die Schilder in so kurzer Folge aufgestellt, auch wenn sich zwischen den Schildern keine Kreuzung oder Einmündung befindet ? Aufgrund der elektronischen Zustellung der Ausführungspläne wurde bei deren Prüfung irrtümlich von einem anderen Maßstab ausgegangen. Es ist geplant, in der 21. Kalenderwoche die Anzahl der Verkehrszeichen auf insgesamt sieben zu reduzieren und damit den Abstand zwischen den Verkehrszeichen von circa 30 m auf circa 110 m zu erhöhen. 3. Welche Kosten versursachten diese Aufstellungen? Bitte aufschlüsseln nach Anschaffungs-, Aufstellungs- und Unterhaltungskosten. Die Anschaffungs- und Aufstellungskosten betragen circa 70 Euro brutto pro Schild. Die Unterhaltungskosten können nicht gesondert angegeben werden. Einerseits gibt es dafür keine statistische Auswertung, andererseits wäre diese durch die verschiedenartigen Aufstellungsorte und die verschiedenen Schildertypen nicht aussagefähig. Die überzähligen Verkehrszeichen, die entfernt werden, können in den anderen Bauabschnitten im Sandmoorweg Verwendung finden. 4. Wer hat die Aufstellung angeordnet? Bitte die genaue Dienststelle bezeichnen. Die Anordnung erfolgte durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 26. 5. Wieso wurde dort überhaupt ein Halteverbot angeordnet? Die Einrichtung von Halteverboten in diesem Straßenabschnitt ist für die sichere Abwicklung von Begegnungsverkehren land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge erforderlich. Die Haltverbote sollen ein Ausweichen auf den Gehweg verhindern. Drucksache 21/453 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Inwieweit wurden Anwohner und bezirkliche Gremien vor Anordnung und Aufstellung in die Entscheidung einbezogen? Die Anwohner wurden im Rahmen der Straßenbauplanung intensiv an der Planung durch mehrere Beteiligungsveranstaltungen vor Ort beteiligt. Der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung hat der Planung zugestimmt. Eine direkte Beteiligung von Anwohnern und bezirklichen Gremien durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde vor dem Erlass straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen ist nicht vorgesehen und erfolgte daher nicht.