BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4531 21. Wahlperiode 27.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Prof. Dr. Jörn Kruse und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 20.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Bedrohung von Bürgerinitiativen Die Angriffe auf politische Parteien und Bedrohungen derselben haben in den letzten Wochen und Monaten zugenommen. Besorgnis erregt dabei neben der Häufigkeit auch das nicht nachvollziehbare Maß an Aggression, das anderen Meinungen entgegengebracht wird. Die Angriffe und Bedrohungen treffen mittlerweile nicht nur exponierte Vertreter von Parteien, sondern beinahe jeden, der in irgendeiner Weise seine Meinung in der Öffentlichkeit kundtut. Betroffen waren in Hamburg auch Vertreter von Bürgerinitiativen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen, so der seinerzeitige Sprecher der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek. In diesem Fall war dessen Ehefrau in einer Weise bedroht worden, die ihn zum Rückzug als Sprecher der Initiative veranlasste. Ebenfalls hat es Anschläge auf Rechtsanwaltskanzleien gegeben, die Flüchtlingsinitiativen vertreten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat sieht die Entwicklung der Hasskriminalität im Allgemeinen und der Gewalt und Einschüchterung von Menschen, die sich politisch engagieren oder sonst an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirken, mit Besorgnis. Er ist der Auffassung, dass derartige Taten konsequent verfolgt und strafrechtlich sanktioniert werden müssen. Die genannten Taten werden bei der Staatsanwaltschaft durch eine Sonderabteilung bearbeitet, die auf Delikte mit politischem Hintergrund spezialisiert wird. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Verfahren mit dem erforderlichen Augenmerk geführt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Bedrohungen und Angriffe auf Bürgerinitiativen und deren Mitglieder sind dem Senat seit dem 01.01.2014 bekannt geworden? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden die für die Beantwortung dieser Anfrage benötigten Daten nicht erfasst. Insbesondere wird nicht registriert, ob eine Straftat in einem Zusammenhang mit einer Bürgerinitiative steht. Zwar werden grundsätzlich Taten zum Nachteil von Bürgerinitiativen und ihren Mitgliedern aufgrund von deren Tätigkeit in der Bürgerinitiative als Verfahren mit politischem Hintergrund in der Abteilung 71 bearbeitet. Jedoch erfolgt dort keine separate Erfassung nach den benötigten Kriterien. Drucksache 21/4531 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es müssten zur Beantwortung der Fragen daher jedenfalls alle Verfahren ausgewertet werden, die im Register 7101 Js/7101 UJs (Ermittlungsverfahren mit politischem Einschlag ) eingetragen wurden. Dabei handelt es sich um circa 5.000 Verfahren. Sachverhalte im Sinne der Fragestellungen werden auch bei der Polizei statistisch nicht gesondert erfasst. Für die Beantwortung wäre somit eine händische Auswertung von mehreren Tausend Vorgängen erforderlich. Angesichts der Kürze der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist weder eine Beiziehung der Akten noch die erforderliche Verfahrensauswertung durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. 2. In welchen Fällen hat es daraufhin Ermittlungsverfahren gegeben und wie sind diese verlaufen? 3. In welchen Fällen hat es strafrechtliche Verfahren gegeben und wie sind diese verlaufen? 4. Inwieweit kann der Senat Angaben dazu machen, ob Angriffe beziehungsweise Bedrohungen aus Sicht des jeweiligen Aggressors „erfolgreich “ waren, also inwiefern Bedrohte von weiterem Engagement abgesehen haben? Siehe Antwort zu 1.