BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4536 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 23.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Radfahrstreifen in der Rolfinckstraße? Ganz Hamburg soll nach dem Willen des rot-grünen Senats radikal zur Fahrradstadt umgekrempelt werden. Die katastrophalen Folgen dieser einseitigen Verkehrspolitik lassen sich bereits an verschiedenen Stellen in Hamburg besichtigen. Die Fuhlsbüttler Straße und die Bebelallee wurden so mit Radfahrstreifen umgebaut, dass dafür Fahrspuren weggefallen sind und seitdem täglich im Berufsverkehr Verkehrschaos herrscht. Der Radfahrstreifen an der Alten Landstraße in Poppenbüttel wird, wie von der CDU prognostiziert und aus den Verkehrszählungen der Fachbehörde vor Umbau ersichtlich, von Radfahrern kaum genutzt. Der Wegfall einer von zwei Fahrspuren ist damit unverhältnismäßig. Nun sollen Staus und Verkehrschaos an weiteren Stellen im Alstertal und den Walddörfern produziert werden. Dem Vernehmen nach werden auch für die Rolfinckstraße in Wellingsbüttel bereits Pläne für Radfahr- beziehungsweise Schutzstreifen erarbeitet. Die Auswirkungen auf die Verkehre in der Rolfinckstraße und dem angrenzenden Wellingsbüttler Weg sowie der Saseler Chaussee wären verheerend. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es Pläne, in der Rolfinckstraße Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen einzurichten? Wenn ja, wie sehen diese genau aus und in welchem Status befinden sich diese? Wenn nein, für welche Straßen/Straßenabschnitte in Wellingsbüttel gibt es Pläne, Radfahrstreifen und Schutzstreifen einzurichten? In der Rolfinckstraße sollen sowohl Schutzstreifen als auch Radfahrstreifen eingerichtet werden. Im Bereich zwischen Wellingsbüttler Weg und Rabenhorst werden beidseitig Schutzstreifen und zwischen Rabenhorst und Rechtsabbiegerfahrbahn zur Saseler Chaussee wird in Fahrtrichtung Saseler Chaussee ein einseitiger Radfahrstreifen angelegt. Der sich hinter dem Knick befindliche Gehweg in Richtung S-Wellingsbüttel wird für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben. Radfahrerinnen und Radfahrern steht es an dieser Stelle frei, entsprechend der aufgehobenen Radwegbenutzungspflicht die Fahrbahn zu nutzen oder auf den Gehweg auszuweichen. Im Bereich zwischen Abbiegefahrbahn und Saseler Chaussee wird in Fahrtrichtung S-Wellingsbüttel ein Schutzstreifen und in der Gegenrichtung ein Radfahrstreifen angelegt. Die Planung befindet sich unmittelbar vor der Schlussverschickung, das heißt der abschließenden Genehmigung der Straßenplanung. Drucksache 21/4536 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Mit welchen Auswirkungen einer solchen Einrichtung von Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf den Verkehrsfluss und die Stausituation in der Rolfinckstraße und angrenzenden Straßen rechnet die zuständige Fachbehörde? Die Straße ist im Bestand weitgehend zweistreifig. Die Planung sieht überwiegend Radfahrstreifen vor, die vom motorisierten Individualverkehr überfahren werden dürfen . Da Radfahrerinnen und Radfahrer in Richtung Saseler Chaussee wegen fehlender Radweganlagen sowie aufgehobener Radwegbenutzungspflicht derzeit bereits die Fahrbahn nutzen, ist aufgrund der neuen Radanlagen mit keinen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss zu rechnen. 3. Gab es bereits ein Verkehrsgutachten dazu? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte das gesamte Gutachten anfügen .) Wenn nein, warum nicht und wann wird es ein solches Gutachten durchgeführt und fertiggestellt? Sollte kein Verkehrsgutachten geplant sein, warum nicht? Ein Verkehrsgutachten wurde nicht erstellt und ist nicht erforderlich. Maßgebend ist bei der vorhandenen Verkehrsstärke die Auslastung der vorhandenen signalisierten Knotenpunkte. Die Änderungen an den Knotenpunktbereichen wurden durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) signaltechnisch geprüft. Sie wirken sich nicht negativ auf die Verkehrssituation aus.