BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4540 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 23.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Ramadan und das Fest des Fastenbrechens in Hamburger Flüchtlingsunterkünften Der Fastenmonat Ramadan wird in diesem Jahr vom 6. Juni bis zum 4. Juli begangen. In den Flüchtlingsunterkünften leben viele Menschen muslimischen Glaubens, die den Fastenmonat und das sich daran anschließende Fest des Fastenbrechens praktizieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welches Konzept wird 2016 in den Zentralen Erstaufnahmen und in den Folgeunterkünften für Flüchtlinge angewandt? Die zuständige Behörde hat gegenüber den Betreibern Empfehlungen zur Begleitung des Ramadanfestes ausgesprochen, die auf den Erfahrungen der Vorjahre aufbauen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. In welcher Form sind die Mitarbeiter/-innen in den Zentralen Erstaufnahmen und den Folgeunterkünften geschult, was die Besonderheiten des Ramadan für die Flüchtlinge sind? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen werden in unterschiedlicher Form mit den Besonderheiten des Ramadan vertraut gemacht. Einige Träger veranstalten Fortbildungen, zum Beispiel „Islam im Alltag“, in denen unter anderem über zentrale Elemente des muslimischen religiösen (Alltags-)Lebens und damit auch über den Ramadan informiert wird. Der Malteser Hilfsdienst e.V. hat eine Arbeitsgruppe Ramadan eingerichtet, an der auch Bewohner mitwirken. Das soziale und medizinische Personal sowie der Sicherheitsdienst werden entsprechend informiert und sensibilisiert. b. Wie werden während des Ramadan bei der Essensausgabe die besonderen Essenszeiten der Fastenden berücksichtigt (Essensaufnahme nur vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang)? Die am Ramadan teilnehmenden Bewohnerinnen und Bewohner erhalten in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu den im Ramadankalender vorgegebenen Zeiten ein warmes Abendessen und ein Frühstück beziehungsweise erhalten mit dem Abendessen ein Lunchpaket für das Frühstück. Für die Ausgabe der Mahlzeit wird ein Zeitraum von eineinhalb Stunden vorgesehen. Den Besonderheiten des Essens wird durch einen detailliert beschriebenen Speisezettel Rechnung getragen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der öffentlich-rechtlichen Unterbringung verpflegen sich selbst. c. Wie wird das Fest des Fastenbrechens im Anschluss an den Ramadan in den Flüchtlingsunterkünften vonseiten der Betreiber organisiert beziehungsweise unterstützt? Drucksache 21/4540 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird das Fest teilweise durch besonderes Essen, einschließlich der charakteristischen Süßigkeiten, unterstützt. In der Erstaufnahmeeinrichtung Hellmesbergerweg organisiert der Bewohnerrat eine Veranstaltung. Die Betreiber unterstützen gemeinschaftliche soziale Aktivitäten der Bewohnerinnen und Bewohner, soweit es angemessen ist und keine Benachteiligung für andere Bewohner mit sich bringt. Im Allgemeinen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu religiöser Neutralität angehalten. Sie leisten keine direkte organisatorische Unterstützung für die Festlichkeiten. d. Gibt es Unterschiede zwischen den Flüchtlingsunterkünften in der Handhabung? Wenn ja, in welcher Unterkunft wird der Ramadan und das Fest des Fastenbrechens wie berücksichtigt? Die zuständige Behörde hat sich in den Gesprächen mit den Betreibern auf eine grundsätzliche Handhabung des Ramadanfestes verständigt. Darüber hinausgehende Unterschiede sind nicht bekannt. Die Bewohnerinnen und Bewohner der öffentlichrechtlichen Unterbringung verpflegen sich selbst. 2. Wie wurden diese Fragen 2015 gehandhabt und hat eine konzeptionelle Weiterentwicklung zu diesem Jahr stattgefunden? Schon im Jahr 2015 ist f & w fördern und wohnen AöR auf die besonderen Anforderungen an die Verpflegung während des Ramadans eingegangen. Die deutlich höhere Anzahl Asylsuchender und die größere Zahl von Erstunterkünften haben es erforderlich gemacht, sich detaillierter mit den Bedarfen auseinanderzusetzen. Zu wesentlichen , konzeptionellen Änderungen ist es dabei nicht gekommen.